Rechtsprechung
VG Bayreuth, 25.09.2012 - B 1 K 10.551 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Parken im absoluten Halteverbot;Mobiles Verkehrszeichen rechtzeitig aufgestellt;Polizeiliche Abschleppanordnung;Zwei Unternehmen mit Abschleppen von vier Fahrzeugen beauftragt;Vorherige Entfernung des Fahrzeugs durch den Kläger;Forderung der Kosten für die Leerfahrt des ...
- verkehrslexikon.de
Zu den Abschleppkosten bei Verstoß gegen eine mobiles Haltverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 25.09.2012 - B 1 K 10.551
- VG Bayreuth, 25.10.2012 - B 1 K 10.551
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95
Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens
Auszug aus VG Bayreuth, 25.09.2012 - B 1 K 10.551
Die Halteverbotszeichen wurden mit ausreichender Vorlaufzeit aufgestellt (BVerwG vom 11.12.1996 Az: 11 C 15/95).Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die Kostenerhebung insbesondere in den Fällen unbillig, in denen ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Dauerparkplatz abstellt und nach Errichtung eines mobilen Halteverbots abgeschleppt wird, ohne dass ihm vorher eine angemessene Frist zur Reaktion (sog. Vorlaufzeit) eingeräumt worden ist (vgl. BVerwG vom 11.12.1996 a.a.O.; BayVGH vom 3.5.2001 Az: 24 B 00.242).
- VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 B 08.449
Vorlaufzeit von drei Tagen bevor nach einer Dauerparkflächenänderung …
Auszug aus VG Bayreuth, 25.09.2012 - B 1 K 10.551
Diese Einschränkung der Kostenerhebung wurzelt im allgemeinen Rechtsstaatsprinzip und hat ihre konkrete Ausgestaltung in Art. 16 Abs. 5 KG gefunden, auf den Art. 9 Abs. 2 Satz 2 PAG verweist (vgl. BayVGH vom 17.4.2008 Az. 10 B 08.449, BayVBl 2009, 21 f.;… Berner/Köhler, PAG, 18. Aufl. 2006, Rdnr. 23 zu Art. 76). - VGH Bayern, 03.05.2001 - 24 B 00.242
Auszug aus VG Bayreuth, 25.09.2012 - B 1 K 10.551
Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die Kostenerhebung insbesondere in den Fällen unbillig, in denen ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Dauerparkplatz abstellt und nach Errichtung eines mobilen Halteverbots abgeschleppt wird, ohne dass ihm vorher eine angemessene Frist zur Reaktion (sog. Vorlaufzeit) eingeräumt worden ist (…vgl. BVerwG vom 11.12.1996 a.a.O.; BayVGH vom 3.5.2001 Az: 24 B 00.242). - VGH Bayern, 23.07.2003 - 24 ZB 03.1252
Auszug aus VG Bayreuth, 25.09.2012 - B 1 K 10.551
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch Kosten einer sog. Leerfahrt vom Störer gefordert werden dürfen (vgl. z.B. BayVGH vom 23.07.2003 Az: 24 ZB 03.1252).
- OVG Sachsen, 30.01.2013 - 3 A 711/12
Gemeindliche Vollzugsbedienstete, Abschleppen eines Pkw
Daher hätte die Klage selbst bei Unterstellung, es läge ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen vor, keinen Erfolg, da - wie aufgezeigt - die Höhe der Abschleppkosten selbst nicht unverhältnismäßig ist und diese daher vom Kläger zu erstatten sind (ähnlich VG Bayreuth, Urt. v. 25. September 2012 - B 1 K 10.551 -, juris Rn. 20 ff.;… VG Köln, Urt. v. 21. Januar 2010 - 20 K 6900/98 -, juris Rn. 24).
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VG Bayreuth, 25.10.2012 - B 1 K 10.551 |
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 25.09.2012 - B 1 K 10.551
- VG Bayreuth, 25.10.2012 - B 1 K 10.551