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   VG Bayreuth, 25.09.2012 - B 1 K 10.551   

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VG Bayreuth, 25.09.2012 - B 1 K 10.551 (https://dejure.org/2012,33614)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 25.09.2012 - B 1 K 10.551 (https://dejure.org/2012,33614)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 25. September 2012 - B 1 K 10.551 (https://dejure.org/2012,33614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Parken im absoluten Halteverbot;Mobiles Verkehrszeichen rechtzeitig aufgestellt;Polizeiliche Abschleppanordnung;Zwei Unternehmen mit Abschleppen von vier Fahrzeugen beauftragt;Vorherige Entfernung des Fahrzeugs durch den Kläger;Forderung der Kosten für die Leerfahrt des ...

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Abschleppkosten bei Verstoß gegen eine mobiles Haltverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.09.2012 - B 1 K 10.551
    Die Halteverbotszeichen wurden mit ausreichender Vorlaufzeit aufgestellt (BVerwG vom 11.12.1996 Az: 11 C 15/95).

    Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die Kostenerhebung insbesondere in den Fällen unbillig, in denen ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Dauerparkplatz abstellt und nach Errichtung eines mobilen Halteverbots abgeschleppt wird, ohne dass ihm vorher eine angemessene Frist zur Reaktion (sog. Vorlaufzeit) eingeräumt worden ist (vgl. BVerwG vom 11.12.1996 a.a.O.; BayVGH vom 3.5.2001 Az: 24 B 00.242).

  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 B 08.449

    Vorlaufzeit von drei Tagen bevor nach einer Dauerparkflächenänderung

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.09.2012 - B 1 K 10.551
    Diese Einschränkung der Kostenerhebung wurzelt im allgemeinen Rechtsstaatsprinzip und hat ihre konkrete Ausgestaltung in Art. 16 Abs. 5 KG gefunden, auf den Art. 9 Abs. 2 Satz 2 PAG verweist (vgl. BayVGH vom 17.4.2008 Az. 10 B 08.449, BayVBl 2009, 21 f.; Berner/Köhler, PAG, 18. Aufl. 2006, Rdnr. 23 zu Art. 76).
  • VGH Bayern, 03.05.2001 - 24 B 00.242
    Auszug aus VG Bayreuth, 25.09.2012 - B 1 K 10.551
    Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die Kostenerhebung insbesondere in den Fällen unbillig, in denen ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Dauerparkplatz abstellt und nach Errichtung eines mobilen Halteverbots abgeschleppt wird, ohne dass ihm vorher eine angemessene Frist zur Reaktion (sog. Vorlaufzeit) eingeräumt worden ist (vgl. BVerwG vom 11.12.1996 a.a.O.; BayVGH vom 3.5.2001 Az: 24 B 00.242).
  • VGH Bayern, 23.07.2003 - 24 ZB 03.1252
    Auszug aus VG Bayreuth, 25.09.2012 - B 1 K 10.551
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch Kosten einer sog. Leerfahrt vom Störer gefordert werden dürfen (vgl. z.B. BayVGH vom 23.07.2003 Az: 24 ZB 03.1252).
  • OVG Sachsen, 30.01.2013 - 3 A 711/12

    Gemeindliche Vollzugsbedienstete, Abschleppen eines Pkw

    Daher hätte die Klage selbst bei Unterstellung, es läge ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen vor, keinen Erfolg, da - wie aufgezeigt - die Höhe der Abschleppkosten selbst nicht unverhältnismäßig ist und diese daher vom Kläger zu erstatten sind (ähnlich VG Bayreuth, Urt. v. 25. September 2012 - B 1 K 10.551 -, juris Rn. 20 ff.; VG Köln, Urt. v. 21. Januar 2010 - 20 K 6900/98 -, juris Rn. 24).
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   VG Bayreuth, 25.10.2012 - B 1 K 10.551   

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VG Bayreuth, Entscheidung vom 25.10.2012 - B 1 K 10.551 (https://dejure.org/2012,33551)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - B 1 K 10.551 (https://dejure.org/2012,33551)
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