Rechtsprechung
   BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14385
BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B (https://dejure.org/2007,14385)
BSG, Entscheidung vom 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B (https://dejure.org/2007,14385)
BSG, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - B 1 KR 16/07 B (https://dejure.org/2007,14385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B
    Entscheidet das Berufungsgericht aufgrund mündlicher Verhandlung, genügt die Beschwerde der Darlegungspflicht des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG nur dann, wenn sie einen in der Niederschrift des LSG oder einen Tatbestand der Entscheidung enthaltenen Beweisantrag bezeichnet (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).

    Die Beschwerde legt nicht dar, dass sie im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 15.12.2006 einen hinreichenden konkreten Beweisantrag (zu dessen Erfordernissen vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9) gestellt hat.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B
    Soweit die Beschwerde weiter meint, im Rahmen einer Grundsatzrevision sei es zu klären, ob die bislang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6.12.2005 (BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) aufgestellten Kriterien fortentwickelt werden müssten bzw ob eine Gleichstellung mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung bei akuter Gefahr einer "nahezu"-Erblindung vorzunehmen sei, kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerde eine hinreichend konkrete Rechtsfrage stellt.
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B
    Der erkennende Senat hat ua mit Urteil vom 14.12.2006 (- B 1 KR 12/06 R -) bereits entschieden, dass mit dem Kriterium einer Krankheit, die mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung in der Bewertung vergleichbar ist, eine strengere Voraussetzung umschrieben ist, als sie etwa mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung des sog Off-Label-Use (vgl dazu BSGE 89, 184 ff = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 - Sandoglobulin) formuliert ist.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B
    Abgesehen davon, dass es sich bei diesem Vorbringen der Sache nach um Angriffe allenfalls gegen die Beweiswürdigung des LSG handelt (zur Rüge eines Verfahrensfehlers vgl unter 2.), setzt sich die Beschwerde nicht mit der Frage auseinander, welche Tatsachen festgestellt sein müssen, damit über eine Einzelmeinung hinaus von wissenschaftlichen, objektivierbaren Erkenntnissen einer bestimmten Methode die Rede sein kann (dazu BSG, Urteile vom 7.11.2006 - B 1 KR 24/06 R, RdNr 24 - LITT; vom 4.4.2006 - B 1 KR 7/05 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 4 RdNr 42 - Tomudex, jeweils mwN).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B
    Abgesehen davon, dass es sich bei diesem Vorbringen der Sache nach um Angriffe allenfalls gegen die Beweiswürdigung des LSG handelt (zur Rüge eines Verfahrensfehlers vgl unter 2.), setzt sich die Beschwerde nicht mit der Frage auseinander, welche Tatsachen festgestellt sein müssen, damit über eine Einzelmeinung hinaus von wissenschaftlichen, objektivierbaren Erkenntnissen einer bestimmten Methode die Rede sein kann (dazu BSG, Urteile vom 7.11.2006 - B 1 KR 24/06 R, RdNr 24 - LITT; vom 4.4.2006 - B 1 KR 7/05 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 4 RdNr 42 - Tomudex, jeweils mwN).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B
    Der erkennende Senat hat ua mit Urteil vom 14.12.2006 (- B 1 KR 12/06 R -) bereits entschieden, dass mit dem Kriterium einer Krankheit, die mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung in der Bewertung vergleichbar ist, eine strengere Voraussetzung umschrieben ist, als sie etwa mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung des sog Off-Label-Use (vgl dazu BSGE 89, 184 ff = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 - Sandoglobulin) formuliert ist.
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B
    In einem solchen Fall scheide ein Kostenerstattungsanspruch aus (Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 S 75).
  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B
    - Bei dieser, von der Beschwerde formulierten Frage handelt es sich nicht um eine der Grundsatzrevision zugängliche Rechtsfrage, denn die Frage nach den Therapiemöglichkeiten für ein einzelnes Leiden und dem darauf bezogenen krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsanspruch ist regelmäßig keine Rechtsfrage von "grundsätzlicher" Bedeutung (vgl BSG, Beschluss vom 7.10.2005 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 zur Behandlungsmethode nach Prof. Kozijavkin).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B
    Auch das muss substantiiert vorgetragen werden (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38 mwN).
  • BSG, 25.04.2006 - B 1 KR 97/05 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B
    Werden von einem Gericht für die Begründung seiner Entscheidung mehrere selbstständige Begründungen gegeben, die den Urteilsausspruch schon jeweils für sich genommen tragen, muss in der Beschwerde für jede der Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht werden (vgl BSG, Beschluss vom 25.3.2006 - B 1 KR 97/05 B; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 5, 38; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, Kap IX RdNr 51, 69 mwN).
  • BSG, 19.06.1975 - 12 BJ 24/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit - Beschluß - Begründung - Mehrfache

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - L 11 (10) B 17/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts sind Kosten eines Off-Label-Use von Arzneimitteln von Krankenkassen zu erstatten, wenn es bei einer schweren Krankheit keine Behandlungsalternative gibt und nach dem Stand wissenschaftlichen Erkenntnis die begründete Aussicht besteht, dass mit dem Medikament ein Behandlungserfolg erzielt werden kann (vgl. u.v.a. Beschluss des BVerG vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 -, Urteile des BSG vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R -, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R - und vom 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R - Beschluss des BSG vom 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B - jeweils m.w.N.).
  • BSG, 12.02.2014 - B 1 KR 30/13 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Sie setzt sich nicht mit der Rechtsprechung auseinander, wonach die Frage nach den Therapiemöglichkeiten für ein einzelnes Leiden und dem darauf bezogenen krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsanspruch regelmäßig keine Rechtsfrage von "grundsätzlicher" Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 5 ff; BSG Beschluss vom 14.5.2007 - B 1 KR 16/07 B - Juris RdNr 6) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 16 B 9/09

    Krankenversicherung

    Dass in absehbarer Zeit (vgl. insoweit BSG, Beschl. vom 14.05.2007, Az.: B 1 KR 16/07 B, www.juris.de) mit dem Verlust der Sehkraft zu rechnen sei, hat die AStn weder dargelegt noch glaubhaft gemacht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht