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   BSG, 31.03.2021 - B 1 KR 82/20 B   

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https://dejure.org/2021,10594
BSG, 31.03.2021 - B 1 KR 82/20 B (https://dejure.org/2021,10594)
BSG, Entscheidung vom 31.03.2021 - B 1 KR 82/20 B (https://dejure.org/2021,10594)
BSG, Entscheidung vom 31. März 2021 - B 1 KR 82/20 B (https://dejure.org/2021,10594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Grundlage des Vergütungsanspruchs - Auslegung von Abrechnungsbestimmungen durch die Gerichte - medizinische Begriffe des OPS

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 1 KR 82/20 B
    Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden, was im Rahmen der Beschwerdebegründung ebenfalls darzulegen ist (vgl zB BSG vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32; BSG vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - juris RdNr 7) .

    Die Auslegung einer der jährlichen Überprüfung und eventuellen Anpassung unterliegenden vertraglichen Einzelvergütungsvorschrift hat nämlich in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie keine wesentlichen Auslegungsprobleme aufwirft sowie die hierfür anzuwendenden Auslegungsmethoden einfach und geklärt sind (vgl BSG vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 17 f mwN; vgl auch BSG vom 20.11.2007 - B 1 KR 118/07 B - juris RdNr 5 mwN) .

    Insofern gilt hier nichts anderes als bei Fragen (rein) tatsächlicher Art, die nicht zur Überprüfung durch das Revisionsgericht gestellt werden können (vgl BSG vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 18, dort zum Begriff der Inzision) .

  • BSG, 14.12.2020 - B 1 KR 16/20 B

    Zahlung restlicher Vergütung für eine stationäre Behandlung

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 1 KR 82/20 B
    Erneute Klärungsbedürftigkeit ist darüber hinaus auch gegeben, wenn neue erhebliche Gesichtspunkte gegen die bisherige Rechtsprechung vorgebracht werden, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der aufgeworfenen Fragestellung führen können und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließen (vgl BSG vom 14.12.2020 - B 1 KR 16/20 B - juris RdNr 7; BSG vom 11.2.2020 - B 10 EG 14/19 B - juris RdNr 6, jeweils mwN) .

    Der vom DIMDI herausgegebene OPS regelt lediglich insoweit Vergütungsvoraussetzungen, als sich die Vertragspartner durch die vergütungsrelevante Einbeziehung der Klassifikationen in die Fallpauschalenvereinbarung über die Definition der jährlich von ihnen zu vereinbarenden Fallpauschalen verständigt haben (vgl nur BSG vom 19.6.2018 - B 1 KR 39/17 R - SozR 4-5562 § 9 Nr. 10 RdNr 10 ff mwN; vgl dazu auch BSG vom 14.12.2020 - B 1 KR 16/20 B - juris RdNr 8) .

  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 39/17 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 1 KR 82/20 B
    Der vom DIMDI herausgegebene OPS regelt lediglich insoweit Vergütungsvoraussetzungen, als sich die Vertragspartner durch die vergütungsrelevante Einbeziehung der Klassifikationen in die Fallpauschalenvereinbarung über die Definition der jährlich von ihnen zu vereinbarenden Fallpauschalen verständigt haben (vgl nur BSG vom 19.6.2018 - B 1 KR 39/17 R - SozR 4-5562 § 9 Nr. 10 RdNr 10 ff mwN; vgl dazu auch BSG vom 14.12.2020 - B 1 KR 16/20 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 1 KR 82/20 B
    Wegen ihrer Funktion im Gefüge der Ermittlung des Vergütungstatbestandes innerhalb eines vorgegebenen Vergütungssystems ist die Auslegung eng am Wortlaut orientiert und allenfalls unterstützt durch systematische Erwägungen vorzunehmen (vgl BSG vom 8.11.2011 - B 1 KR 8/11 R - BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr. 2, RdNr 27; BSG vom 16.7.2020 - B 1 KR 16/19 R - juris RdNr 17, jeweils mwN) .
  • BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 16/19 R

    Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 1 KR 82/20 B
    Wegen ihrer Funktion im Gefüge der Ermittlung des Vergütungstatbestandes innerhalb eines vorgegebenen Vergütungssystems ist die Auslegung eng am Wortlaut orientiert und allenfalls unterstützt durch systematische Erwägungen vorzunehmen (vgl BSG vom 8.11.2011 - B 1 KR 8/11 R - BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr. 2, RdNr 27; BSG vom 16.7.2020 - B 1 KR 16/19 R - juris RdNr 17, jeweils mwN) .
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2856/07

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 1 KR 82/20 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Maßstabs BVerfG vom 14.4.2010 - 1 BvR 2856/07 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 24 RdNr 5 ff mwN) .
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 1 KR 82/20 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Maßstabs BVerfG vom 14.4.2010 - 1 BvR 2856/07 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 24 RdNr 5 ff mwN) .
  • BSG, 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 1 KR 82/20 B
    Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden, was im Rahmen der Beschwerdebegründung ebenfalls darzulegen ist (vgl zB BSG vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32; BSG vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 22.02.2017 - B 1 KR 73/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 1 KR 82/20 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG vom 22.2.2017 - B 1 KR 73/16 B - juris RdNr 8 mwN; vgl zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit eines entsprechenden Maßstabs BVerfG vom 12.9.1991 - 1 BvR 765/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 6 S 10 f = juris RdNr 4) .
  • BVerfG, 12.09.1991 - 1 BvR 765/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahren über die

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 1 KR 82/20 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG vom 22.2.2017 - B 1 KR 73/16 B - juris RdNr 8 mwN; vgl zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit eines entsprechenden Maßstabs BVerfG vom 12.9.1991 - 1 BvR 765/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 6 S 10 f = juris RdNr 4) .
  • BSG, 11.02.2020 - B 10 EG 14/19 B

    Einkommensermittlung für einen Elterngeldanspruch

  • BSG, 20.11.2007 - B 1 KR 118/07 B

    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung schwersten Krankheiten

  • BSG, 19.10.2023 - B 1 KR 8/23 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats sind Vergütungsvorschriften (Diagnose- und Prozedurenschlüssel) wegen ihrer Funktion im Gefüge der Ermittlung des Vergütungstatbestandes innerhalb eines vorgegebenen Vergütungssystems stets eng an ihrem Wortlaut und allenfalls ergänzend nach ihrem systematischen Zusammenhang auszulegen (vgl etwa BSG vom 17.12.2019 - B 1 KR 19/19 R - SozR 4-5562 § 9 Nr. 15 RdNr 13; BSG vom 16.7.2020 - B 1 KR 16/19 R - SozR 4-5562 § 9 Nr. 16 RdNr 17; BSG vom 31.3.2021 - B 1 KR 82/20 B - juris RdNr 9) .
  • SG Nürnberg, 10.11.2022 - S 11 KR 763/19

    Umfang einer notwendigen stationären Behandlung

    Maßgebend für den vorliegenden Abrechnungsfall sind die DKR und der ICD-10-GM in der vom DIMIDI für das Jahr 2018 herausgegebenen Version Vergütungsregelungen für die routinemäßige Abwicklung in zahlreichen Behandlungsfällen - und damit auch die DKR - sind streng nach ihrem Wortlaut und den dazu vereinbarten Anwendungsregeln zu handhaben; dabei gibt es grundsätzlich keinen Raum für weitere Bewertungen und Abwägungen (vgl. u.a. BSG v. 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R, juris Rn. 18; Urteile v. 14.10.2014 - B 1 KR 25/13 R, B 1 KR 26/13 R, jeweils juris Rn. 13 m.w.N.; v. 31.03.2021 - B 1 KR 82/20 B, juris Rn. 9).
  • LSG Hamburg, 25.05.2022 - L 1 KR 98/21

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Kodierung von OPS 2016 Nr 9-61

    Wegen ihrer Funktion im Gefüge der Ermittlung des Vergütungstatbestandes innerhalb eines vorgegebenen Vergütungssystems sei die Auslegung eng am Wortlaut orientiert und allenfalls unterstützt durch systematische Erwägungen vorzunehmen (Hinweis auf BSG, Beschluss vom 31. März 2021 - B 1 KR 82/20 B).
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