Rechtsprechung
   BSG, 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29819
BSG, 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B (https://dejure.org/2007,29819)
BSG, Entscheidung vom 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B (https://dejure.org/2007,29819)
BSG, Entscheidung vom 23. April 2007 - B 10 KG 6/06 B (https://dejure.org/2007,29819)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,29819) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.03.1976 - 7 BAr 36/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bewilligung des Armenrechts - Prozeßkostenhilfe -

    Auszug aus BSG, 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B
    Dem Kläger ist durch Prozesskostenhilfe nicht eine Rechtsverfolgung zu finanzieren, die ein verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde (vgl dazu BSG SozR 1750 § 114 Nr. 1, 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Durch diese Einschränkungen soll sichergestellt werden, dass einem Unbemittelten nicht durch PKH eine Rechtsverfolgung ohne finanzielles Risiko ermöglicht wird, die ein bemittelter und verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde (vgl. BSG, Beschluss vom 23.04.2007, Az.: B 10 KG 6/06 B, bei juris Rn. 5); denn durch PKH wird eine Gleichstellung und nicht eine Besserstellung von unbemittelten gegenüber bemittelten Rechtsschutzsuchenden angestrebt.
  • LSG Bayern, 11.03.2009 - L 11 AS 35/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe trotz

    Dem Kläger ist durch PKH nicht eine Rechtsverfolgung zu finanzieren, die ein verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde (BSG, Beschluss vom 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2015 - L 2 AS 1972/15

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Durch diese Einschränkungen soll sichergestellt werden, dass einem Unbemittelten nicht durch PKH eine Rechtsverfolgung ohne finanzielles Risiko ermöglicht wird, die ein bemittelter und verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde (vgl. BSG, Beschluss vom 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B, bei juris Rn. 5); denn durch PKH wird eine Gleichstellung und nicht eine Besserstellung von unbemittelten gegenüber bemittelten Rechtsschutzsuchenden angestrebt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht