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BSG, 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 114
Anspruch auf Prozesskostenhilfe nur bei Aussicht auf Erfolg - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 21.07.2003 - S 9 KG 63/02
- LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 16/03
- BSG, 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 10.03.1976 - 7 BAr 36/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Bewilligung des Armenrechts - Prozeßkostenhilfe - …
Auszug aus BSG, 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B
Dem Kläger ist durch Prozesskostenhilfe nicht eine Rechtsverfolgung zu finanzieren, die ein verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde (vgl dazu BSG SozR 1750 § 114 Nr. 1, 5).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Durch diese Einschränkungen soll sichergestellt werden, dass einem Unbemittelten nicht durch PKH eine Rechtsverfolgung ohne finanzielles Risiko ermöglicht wird, die ein bemittelter und verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde (vgl. BSG, Beschluss vom 23.04.2007, Az.: B 10 KG 6/06 B, bei juris Rn. 5); denn durch PKH wird eine Gleichstellung und nicht eine Besserstellung von unbemittelten gegenüber bemittelten Rechtsschutzsuchenden angestrebt. - LSG Bayern, 11.03.2009 - L 11 AS 35/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe trotz …
Dem Kläger ist durch PKH nicht eine Rechtsverfolgung zu finanzieren, die ein verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde (BSG, Beschluss vom 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2015 - L 2 AS 1972/15
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Durch diese Einschränkungen soll sichergestellt werden, dass einem Unbemittelten nicht durch PKH eine Rechtsverfolgung ohne finanzielles Risiko ermöglicht wird, die ein bemittelter und verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde (vgl. BSG, Beschluss vom 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B, bei juris Rn. 5); denn durch PKH wird eine Gleichstellung und nicht eine Besserstellung von unbemittelten gegenüber bemittelten Rechtsschutzsuchenden angestrebt.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - L 2 AS 1361/14
Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren
Durch diese Einschränkungen soll sichergestellt werden, dass einem Unbemittelten nicht durch PKH eine Rechtsverfolgung ohne finanzielles Risiko ermöglicht wird, die ein bemittelter und verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B - zitiert nach juris, RdNr. 5). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2016 - L 2 AS 1811/15
Gewährung von Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung
Durch diese Einschränkungen wird sichergestellt, dass einem Unbemitteltem nicht durch PKH eine Rechtsverfolgung ohne finanzielles Risiko ermöglicht wird, die ein bemittelter und verständiger Beteiligter zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B - Rn 5 mwN, zitiert nach juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2009 - L 9 AS 886/09 Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes mutwillig i.S.d. § 114 ZPO mit der Folge ist, dass Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden kann, ist das Verhalten eines verständigen Beteiligten, der in Ermangelung der wirtschaftlichen Bewilligungsvoraussetzungen für seine bei anwaltlicher Vertretung anfallenden außergerichtlichen Kosten selbst aufzukommen hat (…Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 73a Rdnr. 8 unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 23. April 2007, Az.: B 10 Kg 6/06 B).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2011 - L 9 AS 885/09 Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes mutwillig i.S.d. § 114 ZPO mit der Folge ist, dass Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden kann, ist das Verhalten eines verständigen Beteiligten, der in Ermangelung der wirtschaftlichen Bewilligungsvoraussetzungen für seine bei anwaltlicher Vertretung anfallenden außergerichtlichen Kosten selbst aufzukommen hat (…Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 73a Rdnr. 8 unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 23. April 2007, Az.: B 10 Kg 6/06 B).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2009 - L 9 AS 856/09 Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes mutwillig im Sinne von § 114 ZPO ist, so dass Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden kann, ist das Verhalten eines verständigen Beteiligten, der in Ermangelung der wirtschaftlichen Bewilligungsvoraussetzungen für seine bei anwaltlicher Vertretung anfallenden außergerichtlichen Kosten selbst aufzukommen hat (…Leitherer in Meyer - Ladewig / Keller / Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 73 a Rdnr. 8 unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 23. April 2007, Az. B 10 KG 6/06 B).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2013 - L 13 AS 52/13 Nach § 114 ZPO mutwillig erscheint eine Rechtsverfolgung, wenn ein verständiger und vernünftiger anderer Beteiligter, der für die Kosten selbst aufkommen muss, diesen Prozess nicht führen würde (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. November 2008, 1 BvR 1813/08, NZS 2009, 322; BSG, Urteil vom 23. April 2007- B 10 KG 6/06 B; BGH, Urteil vom 6. Juli 2010, VI ZB 31/08, NJW 2010, 3522).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - L 6 AS 1980/12 Für die Beurteilung eines Rechtsschutzbegehrens als mutwillig und damit nicht über die Prozesskostenhilfe zu finanzieren, gewinnt deshalb die Sicht eines objektiven Dritten unter der Fragestellung entscheidungserhebliche Bedeutung, ob dieser als verständiger Beteiligter die gerichtliche Inanspruchnahme zur Schonung eigener Mittel unterlassen würde (s auch BSG Beschluss vom 23.04.2007- B 10 KG 6/06 B juris Rn. 5;… ebenso BSG Urteil vom 10.3.1976 - 7 BAr 36/75 = SozR 1750 § 114 Nr. 1 …und vom 25.6.1980 - 7 BH 4/80 = SozR 1750 § 114 Nr. 5).
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - L 2 B 192/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2014 - L 7 AL 44/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 15 AS 272/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2011 - L 15 AS 433/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2011 - L 9 AS 1025/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2009 - L 9 AS 858/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2009 - L 9 AS 857/09
- BSG, 27.07.2009 - B 13 R 13/09 BH
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2009 - L 9 AS 649/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 13 AS 3/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2010 - L 9 AS 25/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2009 - L 9 AS 708/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2009 - L 9 AS 888/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2010 - L 9 AS 1166/09