Rechtsprechung
   BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 129/02 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17786
BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 129/02 B (https://dejure.org/2003,17786)
BSG, Entscheidung vom 06.03.2003 - B 11 AL 129/02 B (https://dejure.org/2003,17786)
BSG, Entscheidung vom 06. März 2003 - B 11 AL 129/02 B (https://dejure.org/2003,17786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,17786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Pflicht zur Erstattung - Anforderungen an die Darlegungspflicht - Auseinandersetzung mit der Begründung des Gerichts - Missachtung von Beweisanträgen - Nichtzulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezeichnung des Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 129/02 B
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Darlegungspflicht im Zusammenhang mit der Rüge der Verletzung des § 103 SGG die Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrages, die Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG verbunden mit Ausführungen dazu, dass das LSG auf Grund dieser Rechtsauffassung sich zur weiteren Sachaufklärung hätte gedrängt sehen müssen, die Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung und schließlich Ausführungen dazu, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 und 35; SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34).
  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 129/02 B
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Gericht nicht auf die Stellung von Beweisanträgen hinwirken oder vorab Hinweise auf eine mögliche Beweiswürdigung zum Nachteil eines Verfahrensbeteiligten geben muss (ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13; Beschluss des Senats vom 12. Februar 2002 - B 11 AL 249/01 B -).
  • BSG, 12.02.2002 - B 11 AL 249/01 B

    Begründung des Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren, Verlust des

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 129/02 B
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Gericht nicht auf die Stellung von Beweisanträgen hinwirken oder vorab Hinweise auf eine mögliche Beweiswürdigung zum Nachteil eines Verfahrensbeteiligten geben muss (ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13; Beschluss des Senats vom 12. Februar 2002 - B 11 AL 249/01 B -).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 129/02 B
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Darlegungspflicht im Zusammenhang mit der Rüge der Verletzung des § 103 SGG die Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrages, die Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG verbunden mit Ausführungen dazu, dass das LSG auf Grund dieser Rechtsauffassung sich zur weiteren Sachaufklärung hätte gedrängt sehen müssen, die Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung und schließlich Ausführungen dazu, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 und 35; SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - L 6 VU 2236/13

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    Das SGG sieht im Gegensatz zu dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 86 Abs. 2 VwGO) auch nicht vor, dass über gestellte Beweisanträge vorab durch Beschluss zu entscheiden wäre (so BSG, Beschluss vom 06.03.2003 - B 11 AL 129/02 B -, juris, vgl. dazu auch Hauck in Hennig, Kommentar zum SGG, § 103 Rz. 69).
  • BSG, 26.08.2005 - B 9a V 13/05 B

    Besetzung des Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren

    Diese Einschränkung beruht auf der Überlegung, das Unterlassen eines Beweisantrages dürfe nicht zur Zulassung der Revision führen, weil diese nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 103 SGG ) nur dann erreicht werden kann, wenn das LSG einem gestellten Beweisantrag ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist (vgl Meyer-Ladewig, aaO, § 160 RdNr 18h; BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13; BSG, Beschluss vom 6. März 2003 - B 11 AL 129/02 B - Senatsbeschluss vom 20. Juli 2005 - B 9a/9 V 40/04 B - stRspr).
  • BSG, 27.04.2015 - B 13 R 45/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    c) Der Vorhalt des Klägers, dass das am 2.7.2014 verkündete Urteil des LSG in schriftlich abgefasster Form erst am 26.11.2014, mithin nicht innerhalb der Monatsfrist gemäß § 134 Abs. 2 SGG an die Beteiligten versandt worden sei, ist von vornherein zur Darlegung eines Mangels, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann, nicht geeignet (BSG Beschluss vom 6.3.2003 - B 11 AL 129/02 B - Juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 22.4.2008 - B 5a/5 R 366/06 B - Juris RdNr 13; s auch BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 20/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 18 RdNr 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht