Rechtsprechung
   BSG, 22.12.2009 - B 11 AL 149/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,56149
BSG, 22.12.2009 - B 11 AL 149/09 B (https://dejure.org/2009,56149)
BSG, Entscheidung vom 22.12.2009 - B 11 AL 149/09 B (https://dejure.org/2009,56149)
BSG, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - B 11 AL 149/09 B (https://dejure.org/2009,56149)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,56149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Darmstadt - S 1 AL 258/06
  • LSG Hessen - L 9 AL 36/09
  • BSG, 22.12.2009 - B 11 AL 149/09 B
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 22.12.2009 - B 11 AL 149/09 B
    Macht der rechtskundig vertretene Beschwerdeführer geltend, das LSG sei einem Beweisantrag ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), erfordert die Darlegungspflicht nach ständiger Rechtsprechung die Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, der sich auf Tatsachen bezieht, die nach der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich sind; dabei muss der Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung gestellt sein oder im Verfahren nach § 153 Abs. 4 SGG im letzten Schriftsatz vor der Entscheidung deutlich machen, welche Tatsachen der Beschwerdeführer geklärt wissen will und welcher Beweismittel sich das LSG bedienen soll (vgl zur "Warnfunktion" ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 29 und 31, jeweils mwN).

    6 Der vom Kläger vorgelegten Beschwerdebegründung lässt sich schon nicht eindeutig entnehmen, welche Beweismittel dem LSG angeboten worden sind und ob es sich bei den erwähnten Beweisanträgen überhaupt um aufrechterhaltene, die "Warnfunktion" beachtende Beweisanträge gehandelt hat (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 22.12.2009 - B 11 AL 149/09 B
    3 Zweifelhaft ist bereits, ob die aufgeworfene Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommen soll, in einem etwaigen Revisionsverfahren vom Bundessozialgericht (BSG) mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; Lüdtke in Hk-SGG, 3. Aufl, § 160 RdNr 10).

    Über die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung ist aber im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht zu befinden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; stRspr).

  • BSG, 25.04.2001 - B 9 V 70/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren, mündliche Vollmachterteilung

    Auszug aus BSG, 22.12.2009 - B 11 AL 149/09 B
    Eine Bezeichnung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die den Mangel (angeblich) begründenden Tatsachen substantiiert und schlüssig dargetan sind (ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; SozR 3-1500 § 73 Nr. 10).
  • BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BSG, 22.12.2009 - B 11 AL 149/09 B
    Das BSG muss vielmehr allein anhand der Beschwerdebegründung darüber entscheiden können, ob ein Verfahrensmangel in Betracht kommt, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 22.12.2009 - B 11 AL 149/09 B
    Eine Bezeichnung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die den Mangel (angeblich) begründenden Tatsachen substantiiert und schlüssig dargetan sind (ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; SozR 3-1500 § 73 Nr. 10).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 22.12.2009 - B 11 AL 149/09 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und gegebenenfalls des Schrifttums nicht ohne weiteres zu beantworten ist, und es ist der Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 22.12.2009 - B 11 AL 149/09 B
    2 1. Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 22.12.2009 - B 11 AL 149/09 B
    2 1. Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2016 - L 19 AS 1863/15
    Insoweit spricht vieles dagegen, dass es sich bei der versehentlichen Versendung des Schriftsatzes vom 22.06.2015 nicht als Telefax sondern in Form eines einfachen Briefes unter Berücksichtigung der Anforderungen an eine wirksame Ausgangskontrolle bei einer Telefaxübermittlung (vgl. hierzu BSG, Beschluss 09.02.2010 - B 11 AL 149/09 B m.w.N.; BGH, Beschluss vom 27.08.2014 -XII ZB 255/14 m.w.N.) um die Folge eines unabwendbaren Zufalls handelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht