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   BSG, 27.04.2004 - B 11 AL 43/04 B   

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BSG, 27.04.2004 - B 11 AL 43/04 B (https://dejure.org/2004,19666)
BSG, Entscheidung vom 27.04.2004 - B 11 AL 43/04 B (https://dejure.org/2004,19666)
BSG, Entscheidung vom 27. April 2004 - B 11 AL 43/04 B (https://dejure.org/2004,19666)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R

    Ruhen des Arbeitslosenhilfeanspruchs - Sperrzeit - Ablehnung des Arbeitsangebots

    Auszug aus BSG, 27.04.2004 - B 11 AL 43/04 B
    Insbesondere wird sich keine Abweichung von der Entscheidung des 7. Senats des BSG vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 106/02 R - (SozR 4-4100 § 119 Nr. 3) bezeichnen lassen.
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Arbeitsangebots - Inhalt und Form

    Nach den vom Senat bislang schon aufgestellten Kriterien (SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 S 9 ff = SGb 2004, 372 mit Anm Marschner; kritisch hierzu Wenner, SozSich 2004, 68 ff; Hoehl, juris PR-SozR 9/2004 Anm 2; zustimmend BSG, Beschluss vom 27. April 2004 - B 11 AL 43/04 B - Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand März 2006, § 144 RdNr 311; Marschner in GK-SGB III, Stand März 2005, § 144 RdNr 89; Winkler in Gagel, SGB III, Stand Januar 2005, § 144 RdNr 141; Niesel, SGB III, 3. Aufl 2005, § 144 RdNr 57), ist das Bewerbungsschreiben des Klägers einer Nichtbewerbung gleichzusetzen.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2005 - L 9 AL 4331/03

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Formulierungen im

    Vorliegend hat sich der langzeitarbeitslose Kläger auf den ihm unterbreiteten Vermittlungsvorschlag eines Verkaufsfahrers zwar schriftlich beworben; sein Bewerbungsschreiben vom 2. Januar 2001 ist nach den vom Bundessozialgericht - BSG - aufgestellten Grundsätzen zu den Anforderungen an ein Bewerbungsschreiben (Urteil vom 9. Dezember 2003, B 7 AL 106/02 R, SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 und § 144 Nr. 5, bestätigt durch BSG, Beschluss vom 27. April 2004, B 11 AL 43/04 B, juris-dok.) aber einer Nichtbewerbung gleichzustellen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.06.2004 - L 1 AL 58/03

    Ein formal mangelhaftes Bewerbungsschreiben führt nicht zwangsläufig zu Sperrzeit

    Diese Ablehnung kann dabei sowohl gegenüber der Arbeitsagentur als auch gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht werden, und zwar ausdrücklich oder konkludent (vgl hierzu BSG, Urteil vom 20.3.1980 - 7 RAr 4/79 -, Urteil vom 9.12.2003 - B 7 AL 106/02 R - und Beschluss vom 27.4.2004 - B 11 AL 43/04 B -).
  • LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 1/02

    Anforderungen an den Eintritt der Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung auf Grund des

    Seine Bewerbungsschreiben sind aber nach den vom Bundessozialgericht aufgestellten Grundsätzen zu den Anforderungen an ein Bewerbungsschreiben (vgl. Urteil vom 09.12.2003, B 7 AL 106/02 R, bestätigt durch Beschluss vom 27.04.2004, B 11 AL 43/04 B) einer Nichtbewerbung gleichzustellen.
  • SG Fulda, 22.09.2004 - S 1 AL 1048/04

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Verhinderung der Anbahnung

    Aber nur in einem solchen Fall wäre eine Sperrzeit gerechtfertigt (vgl. Urteil des BSG vom 09.12.2003 B 7 AL 106/02 R und Beschluss des BSG vom 27.04.2004 B 11 AL 43/04 B).
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