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   BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R   

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https://dejure.org/2003,3434
BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R (https://dejure.org/2003,3434)
BSG, Entscheidung vom 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R (https://dejure.org/2003,3434)
BSG, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - B 11 AL 70/02 R (https://dejure.org/2003,3434)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - rückwirkender Rentenbezug des Ehegatten - Freibetrag - Aufhebung des Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung für die Vergangenheit - Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Altersrente des Ehegatten als Einkommen im Sinne des § 194 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Rückwirkender Wegfall der Bedürftigkeit; Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Rückzahlungsverpflichtung bei Leistungsunfähigkeit

  • Judicialis

    SGB III § 193 Abs 1; ; SGB III § 330 Abs 1 Satz 1; ; SGB X § 48 Abs 1

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedürftigkeitsprüfung beim Arbeitslosenhilfeanspruch, Aufhebung von Verwaltungsakten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 57/99 R

    Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe, Berechnung des Freibetrages,

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in vergleichbar gelagerten Fällen die Rückwirkung abgelehnt und die Aufhebung lediglich für die Zukunft zugelassen (Hinweis auf Urteil vom 15. Dezember 1999, B 11 AL 57/99 R, SozR 3-4100 § 138 Nr. 14).

    Eine solche Rente ist nach Abzug von etwaigen Steuern, Versicherungsbeiträgen und Werbungskosten in vollem Umfang zu berücksichtigen (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 12 mwN), wobei jeweils auf Wochenbeträge abzustellen ist (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 14 und Nr. 17).

    Das zu berücksichtigende Wocheneinkommen übersteigt in jedem Fall die Freibeträge gemäß § 194 Abs. 1 Satz 2 SGB III iVm § 195 SGB III von 273, 15 DM für die Zeit bis Juni 1998 und 274, 98 DM für die Zeit von Juli bis November 1998 (53 % aus 515, 38 DM bzw 518, 83 DM, damit jeweils mehr als das so genannte Existenzminimum gemäß § 194 Abs. 1 Satz 2 SGB III iVm § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz, vgl BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 14).

    Damit ist die Klägerin im Gegensatz zur Situation während des Alg-Bezuges, der ua wegen der günstigen Berechnung des Freibetrages nach dem maßgebenden Bemessungsentgelt (vgl BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 14) zu keiner Einkommensanrechnung geführt hat, wegen des Altersrentenbezugs ihres Ehemanns nicht mehr bedürftig, woraus sich eine wesentliche Änderung der Verhältnisse iS des § 48 Abs. 1 SGB X ergibt.

    Allerdings schränkt § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X den Vertrauensschutz in den ursprünglichen Verwaltungsakt nur ein, "soweit" nachträglich zB Einkommen erzielt worden ist; der Betroffene soll nur in dem Umfang, in dem er oder die für seinen Anspruch relevante Person eine "doppelte" Zahlung erhalten hat, der Aufhebung der Bewilligung ausgesetzt sein (vgl BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 14 S 84 mwN).

    Von einer derartigen "doppelten" Zahlung ist im vorliegenden Fall - anders als in dem der Entscheidung SozR 3-4100 § 138 Nr. 14 zu Grunde liegenden Fall - auszugehen.

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R
    Wesentlich ist jede tatsächliche oder rechtliche Änderung, die sich auf Grund oder Höhe der bewilligten Leistung auswirkt (ua BSGE 78, 109, 111 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 mwN).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R
    Hierzu hat das BSG bereits ausgeführt, dass es Sinn und Zweck des § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X ist, in den Fällen einen früheren Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse zu fingieren, in denen rückwirkend eine Sozialleistung bewilligt wird, die bei "rechtzeitiger" Bewilligung die Gewährung einer anderen Sozialleistung ausgeschlossen hätte (BSGE 59, 111, 113 f = SozR 1300 § 48 Nr. 19).
  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Arbeitslosengeld - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R
    Diese wesentliche Änderung der Verhältnisse ist nachträglich iS des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X eingetreten, da bei Bescheiderteilung im Januar und im Juli 1998 die Rente noch nicht bewilligt und folglich die Alhi-Bewilligung nicht von Anfang an rechtswidrig war (vgl BSGE 61, 278, 279 f = SozR 1300 § 45 Nr. 29 mwN).
  • BSG, 11.01.1989 - 10 RKg 12/87

    Ermessensausübung bei rückwirkender Aufhebung der Leistungsbewilligung

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R
    Es genügt, dass nicht der Antragsteller selbst, sondern eine andere Person, deren wirtschaftliche Verhältnisse für den Leistungsanspruch rechtserheblich sind, Einkommen oder Vermögen erzielt hat (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 53).
  • BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 26/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen -

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R
    Dies folgt zum einen aus § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X, zum anderen aus der Überlegung, dass die Anspruchsvoraussetzung der Bedürftigkeit für jeden Zeitraum, für den Alhi beansprucht wird, erfüllt sein muss und insoweit auf den Gesichtspunkt der Sicherung des Lebensunterhalts während dieses Zeitraums abzustellen ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 17 S 91 mwN).
  • BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - hypothetische

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R
    Eine solche Rente ist nach Abzug von etwaigen Steuern, Versicherungsbeiträgen und Werbungskosten in vollem Umfang zu berücksichtigen (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 12 mwN), wobei jeweils auf Wochenbeträge abzustellen ist (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 14 und Nr. 17).
  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 3/17 R

    Rückforderung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche

    Dabei gilt nach § 48 Abs. 1 S 3 SGB X als Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse der Beginn des Anrechnungszeitraums, vorliegend also der Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung am 1.10.2011 (vgl BSG Urteil vom 6.11.1985 - 10 RKg 3/84 - BSGE 59, 111 = SozR 1300 § 48 Nr. 19 - Juris RdNr 15; BSG Urteil vom 5.6.2003 - B 11 AL 70/02 R - Juris RdNr 15) .
  • BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

    Ob eine solche Änderung eingetreten ist, richtet sich nach dem für die jeweilige Leistung maßgeblichen materiellen Recht (Senatsurteil vom 5.6.2003 - B 11 AL 70/02 R - Juris RdNr 13) , vorliegend also nach den Vorschriften des SGB III über die Gewährung von Alg.
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2016 - L 7 R 92/15

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und zeitgleicher Bezug von Krankengeld -

    Wird nachträglich eine weitere, anspruchsschädliche Sozialleistung (z. B. eine Rente) gewährt, so gilt als Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse nicht der Tag der Bekanntgabe des Rentenbescheides und auch nicht der Tag, an dem der Rentenbetrag erstmalig zur Auszahlung gelangt, sondern der Tag des Beginns der Rentenleistung (BSG, Urteil vom 06.11.1985 - 10 Rkg 3/84 = BSGE 59, 111, 113; BSG Urteil vom 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R).
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