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   BSG, 19.11.2008 - B 11 AL 94/08 B   

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https://dejure.org/2008,21199
BSG, 19.11.2008 - B 11 AL 94/08 B (https://dejure.org/2008,21199)
BSG, Entscheidung vom 19.11.2008 - B 11 AL 94/08 B (https://dejure.org/2008,21199)
BSG, Entscheidung vom 19. November 2008 - B 11 AL 94/08 B (https://dejure.org/2008,21199)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 19.11.2008 - B 11 AL 94/08 B
    Auch mit der sinngemäß geltend gemachten Systemwidrigkeit der Berechnungsregelungen zeigt er keineswegs ohne weiteres einen Verfassungsverstoß auf (vgl BVerfGE 81, 156, 207).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 19.11.2008 - B 11 AL 94/08 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 19.11.2008 - B 11 AL 94/08 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 38/06 R

    Arbeitslosengeld - Berechnung des täglichen Bemessungsentgelt ab 1. 1. 2005 in

    Auszug aus BSG, 19.11.2008 - B 11 AL 94/08 B
    Auch sein Vorbringen, das Bundessozialgericht (BSG) habe sich mit der angesprochenen Fragestellung noch nicht befasst bzw die Entscheidung des BSG vom 8. Februar 2007 (B 7a AL 38/06 R = SozR 4-4300 § 434j Nr. 2) betreffe eine andere Fragestellung (Umstellung des früheren [wöchentlichen] Bemessungsentgelts auf ein tägliches Bemessungsentgelt) und habe nicht die Regelung des § 339 SGB III zum Gegenstand gehabt, zeigt eine Klärungsbedürftigkeit nicht schlüssig auf.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 19.11.2008 - B 11 AL 94/08 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 19.11.2008 - B 11 AL 94/08 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und ggf des Schrifttums nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage durch das Revisionsgericht notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 83/16

    Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes unter Zugrundelegung eines höheren

    Dies ergibt 83.588,31 Euro, die hier durch 731 (= 365 + 366) zu teilen sind (zur Berechnung und zur Berücksichtigung von Schaltjahren Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. April 2008 - L 12 AL 165/06, juris; bestätigt durch BSG, Beschluss vom 19. November 2008 - B 11 AL 94/08 B, juris).
  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 84/16

    Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung eines nach

    Da der Bemessungszeitraum von Juli 2013 bis Oktober 2014 488 Kalendertage (zur Maßgeblichkeit von deren Anzahl nach den seit dem 1. Januar 2005 geltenden Vorschriften vgl. BSG, Beschluss vom 19. November 2008 - B 11 AL 94/08 B, juris, m.w.N.) umfasst, ergibt sich ein durchschnittliches tägliches Arbeitsentgelt von 173, 90 Euro.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2012 - L 12 AL 2875/10
    Die Berechnung des SG entspreche auch der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 38/06 R; Beschluss vom 19. November 2008 - B 11 AL 94/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2011 - L 12 AL 60/10
    Die vom Kläger angegriffene Berechnungsvorschrift ist im Kontext mit weiteren Neuregelungen zur Bestimmung der Höhe des Arbeitslosengeldes zu sehen, die am 1.1.2005 in Kraft getreten sind und zu deren Verfassungsmäßigkeit sich das BSG bereits in seinem Urteil vom 8.2.2007 (Az. B 7a AL 38/06 R) und in seinem Beschluss vom 19.11.2008 (Az. B 11 AL 94/08 B) geäußert hat.
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