Rechtsprechung
   BSG, 18.12.2018 - B 12 R 37/18 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,49711
BSG, 18.12.2018 - B 12 R 37/18 B (https://dejure.org/2018,49711)
BSG, Entscheidung vom 18.12.2018 - B 12 R 37/18 B (https://dejure.org/2018,49711)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - B 12 R 37/18 B (https://dejure.org/2018,49711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,49711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Kaufhausdetektiv

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus BSG, 18.12.2018 - B 12 R 37/18 B
    Da nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Verfahren die Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung betreffend der Auffangstreitwert von 5000 Euro festzusetzen ist ( BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - BSGE 123, 50 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 30, Juris RdNr 52), macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, die Festsetzung durch das LSG abzuändern.
  • BSG, 28.05.1997 - 9 BV 194/96

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.12.2018 - B 12 R 37/18 B
    Insoweit ist darzulegen, dass ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag, mit dem sowohl das Beweismittel als auch das Beweisthema angegeben und aufgezeigt wurde, über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden sollte, in der abschließenden mündlichen Verhandlung oder bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung schriftsätzlich zu einem Zeitpunkt, in dem feststand, dass das LSG von sich aus Ermittlungen nicht mehr durchführen würde, bis zuletzt aufrechterhalten oder gestellt worden ist (vgl BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 6; BSG Beschluss vom 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 S 51 f; BSG Beschluss vom 28.5.1997 - 9 BV 194/96 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 S 32 f).
  • BSG, 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Aufklärung des Sachverhaltes - Von

    Auszug aus BSG, 18.12.2018 - B 12 R 37/18 B
    Insoweit ist darzulegen, dass ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag, mit dem sowohl das Beweismittel als auch das Beweisthema angegeben und aufgezeigt wurde, über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden sollte, in der abschließenden mündlichen Verhandlung oder bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung schriftsätzlich zu einem Zeitpunkt, in dem feststand, dass das LSG von sich aus Ermittlungen nicht mehr durchführen würde, bis zuletzt aufrechterhalten oder gestellt worden ist (vgl BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 6; BSG Beschluss vom 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 S 51 f; BSG Beschluss vom 28.5.1997 - 9 BV 194/96 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 S 32 f).
  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.12.2018 - B 12 R 37/18 B
    Insoweit ist darzulegen, dass ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag, mit dem sowohl das Beweismittel als auch das Beweisthema angegeben und aufgezeigt wurde, über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden sollte, in der abschließenden mündlichen Verhandlung oder bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung schriftsätzlich zu einem Zeitpunkt, in dem feststand, dass das LSG von sich aus Ermittlungen nicht mehr durchführen würde, bis zuletzt aufrechterhalten oder gestellt worden ist (vgl BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 6; BSG Beschluss vom 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 S 51 f; BSG Beschluss vom 28.5.1997 - 9 BV 194/96 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 S 32 f).
  • BSG, 06.01.2016 - B 13 R 411/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachung der vermeintlich nicht zutreffenden

    Auszug aus BSG, 18.12.2018 - B 12 R 37/18 B
    Dass die Klägerin eine Tatbestandsberichtigung beantragt hätte (§ 139 SGG ), ist ebenfalls nicht dargetan ( BSG Beschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 411/15 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 18.12.2018 - B 12 R 37/18 B
    Dieses Vorbringen ist nur ein von den Feststellungen des LSG abweichender Tatsachenvortrag ( BSG Beschluss vom 9.4.2014 - B 14 AS 293/13 B - Juris RdNr 7).
  • LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18

    Zur Statusfeststellung einer Physiotherapeutin mit sehr geringem

    Geht es - wie in Verfahren nach § 7a SGB IV - nicht um eine konkrete Beitragsforderung, sondern um den sozialversicherungsrechtlichen Status, bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, so dass der Streitwert auf 5.000,00 ? festzusetzen ist (Beschluss des Senats vom 06.09.2019, L 1 BA 21/19 B unter Verweis auf BSG, Urteil vom 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R; Beschluss vom 18.12.2018, B 12 R 37/18 B; Beschluss vom 20.02.2017 - B 12 KR 95/16 R).
  • LSG Hessen, 06.09.2019 - L 1 BA 21/19

    Statusfeststellungsverfahren

    In jüngeren Entscheidungen hat das Bundessozialgericht nunmehr dargelegt, dass der Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG maßgebend sei, wenn es - wie in Verfahren nach § 7a SGB IV - nicht um eine Beitragsforderung, sondern um den sozialversicherungsrechtlichen Status gehe; Gegenstand des Rechtsstreits sei nicht (auch) eine Beitrags(nach)forderung (Urteil vom 26. Februar 2019 - B 12 R 8/18 R; Beschluss vom 18. Dezember 2018, B 12 R 37/18 B; Beschluss vom 20. Februar 2017 - B 12 KR 95/16 R).

    Dennoch ist angesichts der jüngsten Entscheidungen des Bundessozialgerichts (Urteil vom 26. Februar 2019 - B 12 R 8/18 R; Beschluss vom 18. Dezember 2018, B 12 R 37/18 B; Beschluss vom 20. Februar 2017 - B 12 KR 95/16 R) hinreichend deutlich, dass das Bundessozialgericht in Verfahren nach § 7a SGB IV - solange keine Beitragsforderung festgesetzt worden ist - keine genügenden Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Streitwerts erkennen kann und daher die Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 GKG als gegeben ansieht (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 12. April 2017, L 8 R 104/17 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2019 - L 2 BA 18/18

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als

    Der 12. Senat des BSG beruft sich diesbezüglich auf eine "ständige Rechtsprechung", wonach in "Verfahren die Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung betreffend" der Auffangstreitwert von 5.000 EUR festzusetzen sei (B.v. 18. Dezember 2018 - B 12 R 37/18 B -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht