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   BSG - B 14 AS 22/08 R   

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BSG - B 14 AS 22/08 R (https://dejure.org/9999,13310)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Hessen, 19.01.2022 - L 4 SO 143/19

    Sozialhilfe

    Nach aktueller sozialgerichtlicher Rechtsprechung (Hinweis auf Urteile des Bundessozialgerichts vom 2. Juli 2019 - B 14 AS 22/08 R und B 14 AS 36/08 R -) seien die tatsächlich anfallenden Kosten als angemessen anzusehen, soweit sie nicht einen Grenzwert überschritten, der auf unangemessenes Heizen hinweise.
  • SG Kassel, 11.04.2019 - S 12 SO 2/18
    Nach aktueller sozialgerichtlicher Rechtsprechung, wobei der Beklagte die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. Juli 2019, B 14 AS 22/08 R und B 14 AS 36/08 R in Bezug nahm, seien die tatsächlich anfallenden Kosten als angemessen anzusehen, soweit sie nicht einen Grenzwert überschritten, der auf unangemessenes Heizen hinweise.
  • LSG Hessen, 03.09.2007 - L 9 AS 63/07
    RM eingelegt, BSG-Az.: B 14 AS 22/08 R, erledigt: 24.07.2008.
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