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   BSG, 23.04.2015 - B 2 U 6/13 R   

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https://dejure.org/2015,8107
BSG, 23.04.2015 - B 2 U 6/13 R (https://dejure.org/2015,8107)
BSG, Entscheidung vom 23.04.2015 - B 2 U 6/13 R (https://dejure.org/2015,8107)
BSG, Entscheidung vom 23. April 2015 - B 2 U 6/13 R (https://dejure.org/2015,8107)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 2108 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - arbeitstechnische Voraussetzung - arbeitsmedizinische Voraussetzung - haftungsbegründende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule - Frauen - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer versicherten Beschäftigung im Landschaftsbau; Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr 2108 der Anlage 1 zur ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    BK 2108 - Belastung von 18,5 MNh über mehr als 10 Jahre - mono-segmentaler Befund - Fehlen der Zusatzkriterien der Konsensemp-fehlungen Konstellation B 2 - Konsensempfehlungen entsprechen aktuellem wissenschaftlichem Erkenntnisstand - Kritik an Konsens-empfehlungen als ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    BK 2108 - Belastung von 18,5 MNh über mehr als 10 Jahre - mono-segmentaler Befund - Fehlen der Zusatzkriterien der Konsensemp-fehlungen Konstellation B 2 - Konsensempfehlungen entsprechen aktuellem wissenschaftlichem Erkenntnisstand - Kritik an Konsens-empfehlungen als ...

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - arbeitstechnische Voraussetzung - arbeitsmedizinische Voraussetzung - haftungsbegründende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule - Frauen - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl. 1 Nr 2018; SGB VII § 9 Abs. 1
    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr 2108 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer versicherten Beschäftigung im Landschaftsbau

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wirbelsäulenkranke Arbeitnehmer gestärkt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 13.08.2015)

    Wirbelsäulenleiden: Rücken der Arbeitnehmer gestärkt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wirbelsäulenkranke Arbeitnehmer gestärkt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (80)

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Bei den sog "arbeitstechnischen Voraussetzungen" handelt es sich aber nur um ein Element der Anspruchsprüfung einer BK, das zwei miteinander in Zusammenhang stehende Aspekte umfasst: das Vorhandensein der tatbestandlich vorausgesetzten Einwirkungen und die potentielle Kausalität zwischen diesen Einwirkungen und einer Erkrankung (vgl Bieresborn, Die Umsetzung der BK 2108 aus sozialrechtlicher Sicht, in: Grosser/Schiltenwolf/Thomann , Berufskrankheit "Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule" , Frankfurt 2014, S 179, 193; s auch BSG vom 23.4.2015 - B 2 U 6/13 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Im vorliegenden Fall kommt es mithin nicht darauf an, ob eine Rumpfbeuge von 45 Grad - wie sie in der DWS-Folgestudie bereits als wirbelsäulenschädigend dargestellt wird - mit der möglichen Wortbedeutung des Attributs "extrem" vereinbar wäre (vgl zum Problem der Mindestbelastung bei Heben und Tragen durch Frauen das Senatsurteil vom 23.4.2015 - B 2 U 6/13 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Die aufgrund einer retrospektiven Belastungsermittlung für risikobehaftete Tätigkeitsfelder ermittelten Werte, insbesondere die Richtwerte für die Gesamtbelastungsdosis des MDD sind indes nicht als Grenzwerte, sondern als Orientierungswerte oder -vorschläge zu verstehen (s zur Handhabung der hälftigen Orientierungswerte als Mindestbelastungswerte BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R - juris RdNr 31; BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - BSGE 99, 162 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 5, RdNr 25; sowie die Urteile vom 23.4.2015 - B 2 U 6/13 R und B 2 U 10/14 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Es kommt daher nicht darauf an, ob eine weitere Absenkung im Lichte der Ergebnisse der DWS-Richtwertestudie (DWS II) (korrekte Bezeichnung des Forschungsvorhabens: "Erweiterte Auswertung der Deutschen Wirbelsäulenstudie mit dem Ziel der Ableitung geeigneter Richtwerte", Kurztitel: "DWS-Richtwerteableitung", veröffentlicht unter http://www.dguv.de/ifa/Forschung/Projektverzeichnis/FF-FB_0155A.jsp) angezeigt ist oder mit den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 SGB VII unvereinbar wäre (vgl zur Mindestbelastungsdosis bei Frauen Urteil vom 23.4.2015 - B 2 U 6/13 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Hintergrund ist, dass bei nicht regelmäßiger Belastung den Bandscheiben genügend Zeit zur Regeneration bleibt und deshalb keine Ursächlichkeit zwischen Druckbelastung und Schädigung besteht (vgl hierzu das Urteil des Senats vom 23.4.2015 - B 2 U 6/13 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Bei der B4-Konstellation ist nach den Konsensempfehlungen der Zusammenhang wahrscheinlich, weshalb die darauf gestützte Feststellung des Vorliegens einer BK 2108 revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden ist, weil gerade insoweit (betreffend die Konstellation B4) wie ausgeführt - keine wissenschaftlich beachtliche Kritik geübt wird, die die Anwendbarkeit dieser Konstellation insgesamt in Zweifel ziehen könnte (vgl zu den Grenzen der revisionsgerichtlichen Erkenntnismöglichkeiten bei der Zugrundelegung der Konsensempfehlungen Senatsurteile vom 23.4.2015 - B 2 U 6/13 R sowie B 2 U 10/14 R -, beide zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher

    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (BSG Urteile vom 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R - BSGE 120, 230 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 26, RdNr 10 mwN, vom 23.4.2015 - B 2 U 6/13 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 7 RdNr 10 und - B 2 U 10/14 R - BSGE 118, 255 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 6 RdNr 11 sowie - B 2 U 20/14 R - BSGE 118, 267 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 8, RdNr 10; s auch BSG Urteile vom 4.7.2013 - B 2 U 11/12 R - BSGE 114, 90 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2109 Nr. 1, RdNr 12, vom 2.4.2009 - B 2 U 30/07 R - BSGE 103, 45 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 4, RdNr 16 mwN, vom 2.4.2009 - B 2 U 9/08 R - BSGE 103, 59 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 14, RdNr 9 mwN, vom 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R - UV-Recht Aktuell 2012, 412, vom 15.9.2011 - B 2 U 22/10 R - NZS 2012, 151 RdNr 14 sowie vom 15.9.2011 - B 2 U 25/10 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4111 Nr. 3 RdNr 14) .

    Das Recht knüpft damit an den medizinischen Diagnosebegriff und die dazu entwickelten Kriterien an, die die überwiegende Mehrheit der Fachmediziner, die auf dem jeweils in Betracht kommenden Gebiet über spezielle Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, wissenschaftlich fundiert vertreten ( s BSG Urteil vom 18.8.2004 - B 8 KN 1/03 U R - BSGE 93, 149 = SozR 4-5670 Anl 1 Nr. 2402 Nr. 1, RdNr 15, zum Kehlkopfkarzinom nach ionisierenden Strahlen ; vgl zuletzt BSG Urteile vom 23.4.2015 - B 2 U 6/13 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 7 RdNr 22 und vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, RdNr 20) .

    Dass diese Diagnosekriterien nicht (mehr) dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechen, ist weder mit zulässigen und begründeten Revisionsgründen gerügt worden (§ 163 Halbs 2 SGG) noch für den Senat offenkundig (zur insofern bestehenden Prüfungskompetenz vgl BSG Urteil vom 23.4.2015 - B 2 U 6/13 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 7 RdNr 20 mwN) .

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht:

    Die aufgrund einer retrospektiven Belastungsermittlung für risikobehaftete Tätigkeitsfelder ermittelten Werte, insbesondere die Richtwerte für die Gesamtbelastungsdosis des MDD, sind nicht als Grenzwerte, sondern als Orientierungswerte oder -vorschläge zu verstehen (s zur Handhabung der hälftigen Orientierungswerte als Mindestbelastungswerte BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R - UV-Recht Aktuell 2009, 295; BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - BSGE 99, 162 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 5, RdNr 25; sowie BSG vom 23.4.2015 - B 2 U 6/13 R und B 2 U 20/14 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Dies muss zunächst jedenfalls immer dann gelten, wenn diese zulässig gerügt werden (vgl hierzu BSG vom 23.4.2015 - B 2 U 6/13 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

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