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   BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R   

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https://dejure.org/2005,3968
BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R (https://dejure.org/2005,3968)
BSG, Entscheidung vom 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R (https://dejure.org/2005,3968)
BSG, Entscheidung vom 23. August 2005 - B 4 RA 21/04 R (https://dejure.org/2005,3968)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Anfechtungsklagen im sozialgerichtlichen Verfahren; Festsetzung des Rentenhöchstwerts auf der Grundlage der Feststellungen eines Bescheides als Klageziel; Aufhebung einer Rentenhöchstwertfestsetzung; Wirksamkeit einer Aufhebung eines durch einen anderen ...

  • Judicialis

    RÜG Art 38; ; SGB X § 48

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Bedeutung von Herstellungsbescheiden im Fremdrentenrecht nach Rentengewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 25/96

    Anrechnung der Beitragszeiten im Rahmen der Studentenversicherung der ehemaligen

    Auszug aus BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R
    Anders als bei der Vormerkung und als beim "Rentenbescheid" beziehen sich die bindungsfähigen Verfügungssätze in einem Herstellungsbescheid sowohl auf die in ihm aufgeführten Tatbestände von Versicherungszeiten als auch auf deren Bewertung, nämlich auf ihren durch Einstufung in Lgr festgesetzten Vorleistungswert (vgl hierzu ua: BSG, Urteil vom 29. April 1997, 4 RA 25/96, mit Hinweisen auf die stRspr).
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    Auszug aus BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R
    Die Klägerin wandte sich gegen die vorgenommene Aufhebung und machte unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 1999 (B 4 RA 18/99 R) und 16. Dezember 1997 (4 RA 56/96) geltend, die Beklagte sei an die Feststellungen im bindend gewordenen Bescheid vom 15. November 1982 idF des Bescheides vom 11. Mai 1984 und somit an die ungekürzte Anrechnung der festgestellten Beschäftigungszeiten gebunden.
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 56/96

    Herstellungsbescheid nach § 11 Abs. 2 VuVO, Bindungswirkung, Aufhebung

    Auszug aus BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R
    Die Klägerin wandte sich gegen die vorgenommene Aufhebung und machte unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 1999 (B 4 RA 18/99 R) und 16. Dezember 1997 (4 RA 56/96) geltend, die Beklagte sei an die Feststellungen im bindend gewordenen Bescheid vom 15. November 1982 idF des Bescheides vom 11. Mai 1984 und somit an die ungekürzte Anrechnung der festgestellten Beschäftigungszeiten gebunden.
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80

    Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid

    Auszug aus BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R
    Die in ihnen enthaltenen feststellenden Verwaltungsakte sind während des Widerspruchsverfahrens durch den wertfeststellenden Verwaltungsakt im Rentenbescheid ersetzt worden (§ 86 Abs. 1 SGG, vgl zu den zwar anders gelagerten, aber mit Blick auf die §§ 86 Abs. 1 und 96 SGG vergleichbaren Fälle, in denen während eines Streitverfahrens um einen "Vormerkungs- oder Herstellungsbescheid" ein "Rentenbescheid" ergeht: stellvertretend BSG, Urteil vom 22. September 1981, SozR 1500 § 53 Nr. 2, mwN); er hat sich "auf andere Weise erledigt".
  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 19/14 R

    Feststellung von rentenversicherungsrechtlich bedeutsamen Tatbeständen im

    Feststellungsfähig sind im Rahmen des Vormerkungsverfahrens jedoch schon dem Grunde nach nur solche Tatbestände, die nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Feststellung möglicherweise in einem künftigen Leistungsfall rentenversicherungsrechtlich bedeutsam werden können und sollen (vgl BSG Urteil vom 23.8.2005 - B 4 RA 21/04 R - SGb 2006, 429 - Juris RdNr 40) .

    Schon wegen der unüberschaubaren Vielfalt möglicher Lebensläufe ist diese "Beweissicherung" (vgl BSG Urteil vom 23.8.2005 - B 4 RA 21/04 R - SGb 2006, 429 - Juris RdNr 40) auf diejenigen Tatbestände zu beschränken, die bereits nach geltendem Recht rentenrechtlich relevant werden können.

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

    Zu beachten ist jedoch, dass nach Erlass eines Rentenbescheids ein Rechtsschutzbedürfnis zur Durchführung eines gesonderten Rechtsbehelfsverfahrens nur in Bezug auf den Vormerkungsbescheid nicht mehr besteht; ein solches Verfahren ist mithin unzulässig (so bereits BSG vom 22.9.1981 - SozR 1500 § 53 Nr. 2 S 3; vgl auch BSG vom 14.5.2003 - SozR 4-2600 § 256b Nr. 1 RdNr 8 ff; BSG vom 23.8.2005 - SGb 2006, 429 RdNr 41) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 14 RA 97/03

    Rentenversicherung

    Die Entscheidung des BSG vom 23.08.2005 - Az.: B 4 RA 21/04 R - sei hier nicht einschlägig.

    Anders als bei der Vormerkung bezogen sich die bindungsfähigen Verfügungssätze in einem Herstellungsbescheid sowohl auf die in ihm aufgeführten Tatbestände von Versicherungszeiten als auch auf deren Bewertung, nämlich auf ihren durch Einstufung in Leistungsgruppen festgesetzten Vorleistungswert (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 23.08.2005, Az.: B 4 RA 21/04 R; Urteil vom 29.04.1994, Az.: 4 RA 25/96 mit weiteren Nennungen).

    Nur insoweit verdrängt Artikel 38 RÜG die allgemeinen Rücknahmevorschriften des SGB X und erlaubt somit eine Aufhebung der Feststellungsbescheide, die jedoch unter den dort genannten erleichternden Voraussetzungen (also ohne Anhörung und ohne Berücksichtigung der Vertrauensschutzerwägungen, die bei einer Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung mit Wirkung für die Vergangenheit gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X zu beachten wären) spätestens im Rentenbescheid vorgenommen werden muss (BSG, Urteil vom 29.04.1997, a.a.O.; Urteil vom 16.12.1997, Az.: 4 RA 56/96; Urteil vom 30.03.2004, Az.: B 4 RA 46/02 R; Urteil vom 13.12.2000, Az.: B 5 RJ 42/99 R; sowie Urteil vom 23.08.2005, a.a.O.).

    Der Senat ist bei Auswertung der zitierten Rechtssprechung des BSG zusammenfassend der Auffassung, dass die Vorschrift des Artikel 38 RÜG lediglich eine verwaltungstechnische Erleichterung gegenüber den engeren Voraussetzungen des § 48 SGB X für die Anpassung an geänderte rechtliche Verhältnisse beinhaltet, die bislang fehlende Aufhebung eines Herstellungsbescheides unter Beachtung aller Voraussetzungen des § 48 SGB X aber auch nach Rentenbewilligung nicht ausschließt (offen geblieben im Urteil des BSG vom 23.08.2005 a.a.O. Rdnr. 42).

    Der Senat hat die Revision nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen, da das BSG - wie auch dem Urteil vom 23.08.2005 a.a.O. zu entnehmen ist - nicht darüber entschieden hat, ob Artikel 38 Satz 2, Halbsatz 2 RÜG bzw. § 149 Abs. 5 Satz 2 SGB VI nach Erlass des Rentenbescheides eine Aufhebung der Herstellungsbescheide unter Anwendung der allgemeinen Vorschriften des § 48 Abs. 1 SGB X ausschließen.

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