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   BSG, 07.07.1998 - B 5 RJ 2/98 R   

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https://dejure.org/1998,4426
BSG, 07.07.1998 - B 5 RJ 2/98 R (https://dejure.org/1998,4426)
BSG, Entscheidung vom 07.07.1998 - B 5 RJ 2/98 R (https://dejure.org/1998,4426)
BSG, Entscheidung vom 07. Juli 1998 - B 5 RJ 2/98 R (https://dejure.org/1998,4426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Anrechenbarkeit freiwilliger Beiträge zur türkischen Rentenversicherung auf die Wartezeit einer Erwerbsunfähigkeitsrente - anzuwendende Rechtsvorschriften - revisibles Recht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerbsunfähigkeit - Türkischer Sozialversicherungsausweis - Erfüllung der Wartezeit - Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit - Rechtswirksamkeit der Beitragsentrichtung

  • Judicialis

    RVO § 1247 Abs 3; ; RVO § 1290; ; DTSVA Art 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung der Wartezeit durch Anrechnung freiwilliger Beiträge zur türkischen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 354 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.04.1975 - 2 RU 227/74
    Auszug aus BSG, 07.07.1998 - B 5 RJ 2/98 R
    Der Senat kann mithin die Entscheidung des LSG nicht darauf untersuchen, ob das nicht revisible (ausländische) Recht besteht und ob das LSG es richtig angewandt hat (BSG Urteil vom 23. April 1975 - 2 RU 227/74 - BSGE 39, 252).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 2324/14

    Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug

    Insbesondere braucht der Senat nicht die zwischen den deutschen Behörden und den T. Sozialversicherungsträgern bislang streitige Frage (s. die Darstellung in der von der Beklagten zu 2 vorgelegten Arbeitsanweisung, Bl.120 LSG-Akte, und das von der Beklagten dokumentierte Besprechungsergebnisses von 1993, Bl. 125 LSG-Akte einerseits und den Hinweis der Beklagten zur teilweisen Änderung der Praxis der T. Träger, diese Zeiten nun doch auf den im Abkommen vereinbarten Vordrucken zu bestätigen, Bl. 124 LSG-Akte, andererseits) klären, ob die nach dem T. Gesetz Nr. 3201 entrichteten Beiträge Beiträge i.S. des Art. 27 des deutsch-T. SVA sind, also unter den sachlichen Geltungsbereich des Abkommens fallen (s, hierzu bejahend LSG Berlin, Urteil vom 26.11.1997, L 6 J 4/93, in juris, nachgehend BSG, Urteil vom 07.07.1998, B 5 RJ 2/98 in SozR 3-6930 Art. 27 Nr. 1), was von türkischer Seite trotz Begründung eines Krankenversicherungsschutzes und jährlicher Rentenanpassung unter Hinweis darauf bestritten wird, dass die Rente aus diesen Beiträgen nur als Ergänzungsrente außerhalb des regulären Rentenversicherungssystems gezahlt und nach anderen Grundsätzen, jenem für Lebensversicherungen, berechnet wird.

    Es handelt sich mithin - hierauf hat der Senat die Beteiligten mit Schreiben vom 11.01.2016 hingewiesen - um freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 07.07.1998, B 5 RJ 2/98 R, a.a.O., in juris Rdnr. 13) und daher gerade nicht um - nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI erforderliche - Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2012 - L 18 KN 211/11
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung handelt es sich bei dem Gesetz Nr. 3201 auch um eine Rechtsvorschrift im Sinne des DTSVA (vgl BSG, Urteil v 7.7.1998, B 5 RJ 2/98 R, zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 18.03.2004 - L 12 RJ 836/03

    Beratungspflicht der deutschen Verbindungsstelle - türkisches Recht -

    Somit hängt die Anrechnungsfähigkeit der für den türkischen Wehrdienst geleisteten Beiträge auf den hier geltend gemachten Leistungsanspruch ausschließlich von der Rechtswirksamkeit der erfolgten Beitragsentrichtung nach türkischem Recht ab (so schon: Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 21. Februar 1989 - Az.: B 5/4a RJ 35/87; siehe auch BSG - Urteil vom 7. Juli 1998 - Az.: B 5 RJ 2/98 R).
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