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   BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R   

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BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R (https://dejure.org/2014,5746)
BSG, Entscheidung vom 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R (https://dejure.org/2014,5746)
BSG, Entscheidung vom 02. April 2014 - B 6 KA 15/13 R (https://dejure.org/2014,5746)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung; Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Abrechnungsgenehmigung; Nebenbestimmung; Widerrufsvorbehalt einer Behörde; Berücksichtigung der Rechtswidrigkeit eines Widerrufsvorbehalts auch bei bestandskräftiger Nebenbestimmung; Umdeutung eines auf ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 Alt 2 SGB 10, § 32 Abs 2 Nr 3 SGB 10, § 32 Abs 3 SGB 10, § 43 Abs 1 SGB 10, § 43 Abs 2 S 1 Halbs 1 SGB 10
    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Abrechnungsgenehmigung - Nebenbestimmung - Widerrufsvorbehalt einer Behörde - Berücksichtigung der Rechtswidrigkeit eines Widerrufsvorbehalts auch bei bestandskräftiger Nebenbestimmung - Umdeutung eines ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Sonographie-Genehmigung in der vertragsärztlichen Versorgung nach der Feststellung von Qualitätsmängeln

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Abrechnungsgenehmigung - Nebenbestimmung - Widerrufsvorbehalt einer Behörde - Berücksichtigung der Rechtswidrigkeit eines Widerrufsvorbehalts auch bei bestandskräftiger Nebenbestimmung - Umdeutung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Sonographie-Genehmigung in der vertragsärztlichen Versorgung nach der Feststellung von Qualitätsmängeln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten des Vertragszahnarztrechts und Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • kvbb.de (Kurzinformation)

    Genehmigung, Sonographie, Widerruf

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Sonografie-Genehmigung - Widerrufsvorbehalt gekippt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 60/03 R

    Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a SGB V nur bei

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R
    Eine derartige Auslegung hatte auch der Senat in seinem Urteil vom 28.9.2005 (BSG SozR 4-1300 § 32 Nr. 1 RdNr 22) in Erwägung gezogen.

    Zudem verstieße er gegen § 32 Abs. 3 SGB X, wonach eine Nebenbestimmung dem Zweck des VA nicht zuwiderlaufen darf (vgl auch BSG SozR 4-1300 § 32 Nr. 1 RdNr 23-24) : Der Zweck eines Bescheides über die Erteilung einer Genehmigung, auf die ein Anspruch besteht, besteht in nichts anderem als in der Erteilung dieser Genehmigung; dies wäre in Frage gestellt, wenn die Genehmigung (weitgehend) frei wieder entzogen werden könnte.

    Diese Bedenken werden nicht dadurch aufgehoben, dass man den Anlass für die Beifügung einer derartigen Nebenbestimmung bei VAen mit Dauerwirkung auf Konstellationen beschränkt, in denen entweder von der Eigenart des VA her typischerweise damit zu rechnen ist, dass dessen Voraussetzungen nach einer gewissen Zeit wieder entfallen können, oder in denen im konkreten Einzelfall greifbare Anhaltspunkte befürchten lassen, die Voraussetzungen könnten möglicherweise wieder wegfallen (vgl hierzu BSG SozR 4-1300 § 32 Nr. 1 RdNr 22) .

    Dass schon bei Erteilung der Genehmigung ein zukünftiger Wegfall der Genehmigungsvoraussetzungen nicht bloß als möglich bzw denkbar erscheint, sondern mit gewisser Regelmäßigkeit zu erwarten ist, kann in Bezug auf Qualifikationsvoraussetzungen nicht angenommen werden (vgl schon BSG SozR 4-1300 § 32 Nr. 1 RdNr 23-24; in diesem Sinne auch VG Freiburg, Urteil vom 11.11.2009, 2 K 2260/08 - juris RdNr 25 - zur Geeignetheit einer Tagespflegeperson) .

  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R
    Welche Zwecke mit einer Nebenbestimmung zur Sicherstellung der Voraussetzungen eines VA im Sinne des § 32 Abs. 1 2. Alt SGB X verfolgt werden dürfen, ist allerdings umstritten: Im Ausgangspunkt besteht noch weitgehend Einigkeit, dass eine Nebenbestimmung jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn zwar wesentliche, aber noch nicht alle tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl etwa BSGE 89, 62, 65 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 344; in diesem Sinne auch: BSGE 42, 184, 190 = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 112, 126 = SozR 4-5870 § 6a Nr. 4, RdNr 13; BSG, Urteil vom 5.6.2013, B 6 KA 29/12 R RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-5520 § 24 Nr. 9 vorgesehen; Engelmann in v.Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 32 RdNr 10; Littmann in Hauck/Noftz, SGB X, K § 32 RdNr 36) .

    Die Nebenbestimmung ist aber darauf beschränkt, die Erfüllung geringfügiger tatbestandlicher Voraussetzungen eines VA sicherzustellen (siehe die vorstehenden Nachweise) ; hierzu gehört etwa die Bewilligung einer Rente verbunden mit der Verpflichtung, eine Lebensbescheinigung vorzulegen oder die Verpflichtung, die Aufnahme der Erwerbstätigkeit anzuzeigen (vgl BSGE 89, 62, 65 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42) .

    Die Folge einer erweiterten Auslegung des § 32 Abs. 1 2. Alt SGB X wäre daher, dass die §§ 45, 48 SGB X ins Leere laufen würden (BSGE 62, 32, 39 = SozR 4100 § 71 Nr. 2 S 9; BSGE 67, 104, 117 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2; BSGE 112, 74 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10, RdNr 19; ebenso Littmann aaO; so auch Waschull in LPK-SGB X, § 32 RdNr 25, der - unter Verweis auf BSGE 89, 62 - insbesondere einen Widerrufsvorbehalt für problematisch hält) .

    Wenn die Vorsorge im Hinblick auf Unsicherheiten als Unterfall der "Tatbestandssicherung" im Sinne des § 32 Abs. 1 2. Alt SGB X zu fassen wäre, wäre es der Behörde generell möglich, sich gegen das Risiko möglicher Entscheidungsfehler abzusichern; damit wäre aber der vom SGB X intendierte Vertrauensschutz in Frage gestellt (BSGE 89, 62, 65 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42) .

  • BSG, 10.02.1993 - 9a RVs 5/91

    Kein Vertrauensschutz in die unrichtige Feststellung einer Krankheit - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R
    Dies ist vorliegend der Fall: Widerruf und Aufhebung sind auf das Ziel gerichtet, die weitere Erbringung sonographischer Leistungen durch den Kläger zu verhindern; zudem wird in beiden Fällen nicht die rückwirkende Aufhebung der Genehmigung verfügt, sondern nur eine Aufhebung für die Zukunft (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 25 S 42) .

    Die Grundsätze des § 43 SGB X sind auch im gerichtlichen Verfahren anwendbar (vgl BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 25 S 41; BSG, Urteil vom 26.8.1994, 13 RJ 29/93 - juris RdNr 23 = HVBG-INFO 1994, 2711 ff; BSG SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 RdNr 21; Leopold in jurisPK-SGB X, § 43 RdNr 63) .

    Die gemäß § 43 Abs. 4 SGB X iVm § 24 SGB X erforderliche, im Gerichtsverfahren durch die gerichtliche Anhörung nach § 62 SGG ersetzte (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 25 S 41) , Anhörung des Klägers ist erfolgt.

  • LSG Bayern, 27.09.2006 - L 12 KA 112/03

    Widerruf einer Genehmigung zur Ultraschall-Untersuchung der Säuglingshüfte;

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R
    (a) Der Wirksamkeit der Quali-RL könnte entgegenstehen, dass die ursprüngliche Rechtsgrundlage (§ 135 Abs. 3 SGB V aF) durch das GKVRefG 2000 zum 1.1.2000 entfallen ist und sich aus § 75 Abs. 7 SGB V keine ausdrückliche Zuständigkeit der KÄBV zur Regelung des Verfahrens bei Qualitätsprüfungen ergibt (so Bayerisches LSG, Urteil vom 27.9.2006, L 12 KA 112/03 - juris RdNr 22) .

    Welche Auswirkungen auf die Kompetenzen der KÄBV nach § 75 Abs. 7 SGB V sich daraus ergeben, dass der G-BA seinen Auftrag nach § 136 Abs. 2 Satz 2 SGB V nicht vollständig umgesetzt hat (s dazu Bayerisches LSG, Urteil vom 27.9.2006, L 12 KA 112/03 - juris RdNr 22) , ist noch nicht geklärt.

  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 8/92

    Nicht-ärztlicher Verhaltenstherapeut - Genehmigung zur Teilnahme an kassen- und

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R
    (2) In Bezug auf qualifikationsabhängige Genehmigungen zur Erbringung und Abrechnung medizinisch-technischer Leistungen liegt eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen vor, wenn die Qualität der erbrachten Leistung nicht mehr den Anforderungen entspricht, deren Vorliegen bei Erlass der Genehmigung geprüft wurde und die Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung waren (so etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.5.2012, L 7 KA 31/09 - juris RdNr 27 ff - für den nachträglichen Wegfall der Eignung für Substitutionsbehandlungen; in diesem Sinne auch BSGE 72, 238, 240 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 3) .

    Zu den Verhältnissen, die Voraussetzung für die Genehmigung sind, gehört insbesondere die Erfüllung der fachlichen Anforderung durch denjenigen, der diese Genehmigung erstrebt (vgl BSGE 72, 238, 240 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 3 - zur Aufhebung einer im Wege des PT-Delegationsverfahrens erteilten Genehmigung) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 11 KA 197/01

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R
    Die Entscheidung über den Widerruf einer Genehmigung auf der Grundlage eines Widerrufsvorbehalts gemäß § 47 Abs. 1 SGB X ist eine Ermessensentscheidung (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.5.2003, L 11 KA 197/01 - juris RdNr 45; Steinwedel in KassKomm, § 47 SGB X RdNr 3, 15a; Schütze in v. Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 47 RdNr 11; Gmati in jurisPK-SGB X, § 47 RdNr 44) .

    Auch § 43 Abs. 3 SGB X hindert eine Umdeutung nicht, da diese Vorschrift nur die Umdeutung einer (zwingend) gebundenen Entscheidung in eine Ermessensentscheidung ausschließt, nicht aber den umgekehrten Fall der Umdeutung einer Ermessensentscheidung in eine gebundene Entscheidung (Schütze in v. Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 43 RdNr 12) ; gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist ein Dauer-VA mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen; es besteht also eine Pflicht zur Aufhebung, Ermessen steht der Behörde nicht zu (vgl Merten in Hauck/Noftz, SGB X, K § 48 RdNr 30; unklar LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.5.2003, L 11 KA 197/01 - juris RdNr 45) .

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R
    Welche Zwecke mit einer Nebenbestimmung zur Sicherstellung der Voraussetzungen eines VA im Sinne des § 32 Abs. 1 2. Alt SGB X verfolgt werden dürfen, ist allerdings umstritten: Im Ausgangspunkt besteht noch weitgehend Einigkeit, dass eine Nebenbestimmung jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn zwar wesentliche, aber noch nicht alle tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl etwa BSGE 89, 62, 65 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 344; in diesem Sinne auch: BSGE 42, 184, 190 = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 112, 126 = SozR 4-5870 § 6a Nr. 4, RdNr 13; BSG, Urteil vom 5.6.2013, B 6 KA 29/12 R RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-5520 § 24 Nr. 9 vorgesehen; Engelmann in v.Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 32 RdNr 10; Littmann in Hauck/Noftz, SGB X, K § 32 RdNr 36) .

    Ihr wird zu Recht entgegengehalten, dass die Berücksichtigung der bloßen Möglichkeit einer denkbaren späteren Änderung dazu führen würde, dass sich die Verwaltung praktisch die Aufhebung jeder Bewilligung vorbehalten dürfte, da sich jeder Sachverhalt in einer den Anspruch berührenden Weise verändern kann (s schon BSGE 42, 184, 190 = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 62, 32, 39 = SozR 4100 § 71 Nr. 2 S 8 f) .

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R
    Ihr wird zu Recht entgegengehalten, dass die Berücksichtigung der bloßen Möglichkeit einer denkbaren späteren Änderung dazu führen würde, dass sich die Verwaltung praktisch die Aufhebung jeder Bewilligung vorbehalten dürfte, da sich jeder Sachverhalt in einer den Anspruch berührenden Weise verändern kann (s schon BSGE 42, 184, 190 = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 62, 32, 39 = SozR 4100 § 71 Nr. 2 S 8 f) .

    Die Folge einer erweiterten Auslegung des § 32 Abs. 1 2. Alt SGB X wäre daher, dass die §§ 45, 48 SGB X ins Leere laufen würden (BSGE 62, 32, 39 = SozR 4100 § 71 Nr. 2 S 9; BSGE 67, 104, 117 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2; BSGE 112, 74 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10, RdNr 19; ebenso Littmann aaO; so auch Waschull in LPK-SGB X, § 32 RdNr 25, der - unter Verweis auf BSGE 89, 62 - insbesondere einen Widerrufsvorbehalt für problematisch hält) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2008 - L 7 B 106/07

    Widerruf der Abrechnungsgenehmigung nach Koloskopie-Vereinbarung - fehlende

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Spezialität ergibt sich nichts anders (zur Verdrängung der Vorschriften des SGB X - auf der Grundlage des § 37 SGB X - durch Widerrufsregelungen in Qualitätssicherungsvereinbarungen siehe LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.2.2008 - L 7 B 106/07 KA ER - juris RdNr 3, und Hessisches LSG, Urteil vom 16.11.2011 - L 4 KA 76/10 - juris RdNr 23, jeweils zur Koloskopie-Vereinbarung) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2012 - L 7 KA 31/09

    Geeignetheit - Abrechnungsgenehmigung zur Substitutionsbehandlung - Vertretung

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R
    (2) In Bezug auf qualifikationsabhängige Genehmigungen zur Erbringung und Abrechnung medizinisch-technischer Leistungen liegt eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen vor, wenn die Qualität der erbrachten Leistung nicht mehr den Anforderungen entspricht, deren Vorliegen bei Erlass der Genehmigung geprüft wurde und die Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung waren (so etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.5.2012, L 7 KA 31/09 - juris RdNr 27 ff - für den nachträglichen Wegfall der Eignung für Substitutionsbehandlungen; in diesem Sinne auch BSGE 72, 238, 240 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 3) .
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R

    Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen -

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 29/93

    Aufhebung eines Rentenbewilligungsbescheides - Rückforderung gezahlter Rente mit

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/04 B

    Nachweis der Erfüllung der apparativen Anforderungen, Herstellergewährleistung,

  • LSG Hessen, 16.11.2011 - L 4 KA 76/10

    Widerruf einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 60/89

    Erstattung von Urteilsleistungen

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 18/93

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Honorarforderung - Anforderungen an

  • VG Freiburg, 11.11.2009 - 2 K 2260/08

    Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege - Zur Frage der persönlichen

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Betrieb einer Zweigpraxis - Erbringung von

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

  • BSG, 02.11.2012 - B 4 KG 2/11 R

    Kinderzuschlag - Bewilligung vor Abschluss aller Ermittlungen zum

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Dafür bietet § 32 Abs. 1 Alt 2 SGB X gerade keine Rechtsgrundlage (vgl BVerwG vom 19.9.2018 - 8 C 6/17 - BVerwGE 163, 93 RdNr 28; ablehnend für den Widerrufsvorbehalt zur Sicherstellung des künftigen Fortbestands der Voraussetzungen auch BSG vom 2.4.2014 - B 6 KA 15/13 R - SozR 4-1300 § 47 Nr. 1 RdNr 18 f; BVerwG vom 22.11.2018 - 7 C 11/17 - Buchholz 406.27 § 56 BBergG Nr. 2 RdNr 33; BVerwG vom 9.12.2015 - 6 C 37.14 - BVerwGE 153, 301 RdNr 17) .
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche

    Sind daher die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 S 1 SGB X erfüllt, so ist der Verwaltungsakt zwingend mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben (BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 6 KA 15/13 R - SozR 4-1300 § 47 Nr. 1 RdNr 32; Brandenburg in jurisPK-SGB X, 2013, § 48 RdNr 113 mwN) .
  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 18/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beschäftigungsförderung - Aufhebung bzw

    c) Der ermessensfehlerhafte Widerruf kann auch nicht - als weitere Rechtsgrundlage für die Aufhebung - nach § 40 Abs. 1 S 1 und 2 Nr. 1 SGB II iVm § 330 Abs. 3 S 1 SGB III iVm § 48 Abs. 1 SGB X bestehen bleiben (vgl zur Möglichkeit der "Umdeutung" eines rechtswidrigen Widerrufs in einen Aufhebungsbescheid nach § 48 SGB X bzw zum Austausch der Rechtsgrundlage: BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 6 KA 15/13 R - SozR 4-1300 § 47 Nr. 1 RdNr 29).
  • SG Speyer, 30.11.2015 - S 19 KR 160/15

    Krankenversicherung - Bewilligung von Krankengeld als Dauerverwaltungsakt -

    Die Annahme des BSG, ein Verwaltungsakt dürfe in Ansehung des § 32 Abs. 1 2. Alt. SGB X auch schon vor Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen der in ihm getroffenen Regelung mit einer Nebenbestimmung ergehen, wenn eine abschließende Entscheidung dem Grunde nach noch nicht möglich ist, wobei durch Nebenbestimmungen sichergestellt werde, dass diese Regelung nur bei Eintritt dieser Voraussetzungen wirksam werde oder wirksam bleibe (BSG, Urteil vom 02.11.2012 - B 4 KG 2/11 R -, Rn. 13, 16 [sog. Vorwegzahlung] wegen ausgemachter Regelungslücke hinsichtlich einer vorläufigen Leistungsgewährung), ist nicht verallgemeinerungsfähig (gegen eine "erweiternde Auslegung' des § 32 Abs. 1 2. Alt. SGB X daher auch BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R -, Rn. 19 ff. m.w.N. zum Meinungsstand).
  • LSG Hessen, 04.08.2021 - L 6 AS 140/18

    SGB II, SGB X

    Der ermessensfehlerhafte Widerruf kann auch nicht - als weitere Rechtsgrundlage für die Aufhebung - nach § 40 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III i.V.m. § 48 Abs. 1 SGB X bestehen bleiben (vgl. zur Möglichkeit der "Umdeutung" eines rechtswidrigen Widerrufs in einen Aufhebungsbescheid nach § 48 SGB X bzw. zum Austausch der Rechtsgrundlage: BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 6 KA 15/13 R, Rn. 29, juris; BSG, Urteil vom 17. März 2016 - B 4 AS 18/15 R -, Rn. 26 - 28).

    Der Umdeutung steht auch nicht § 43 Abs. 3 SGB X entgegen, da diese Vorschrift nur die Umdeutung einer (zwingend) gebundenen Entscheidung in eine Ermessensentscheidung ausschließt, nicht aber den umgekehrten Fall der Umdeutung einer Ermessensentscheidung in eine gebundene Entscheidung (BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 6 KA 15/13 R, BeckRS 2014, 70971 Rn. 28-47, beck-online; Schütze in v. Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl. 2014, § 43 RdNr. 12); gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III i.V.m. § 45 Abs. 2 SGB X ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen; es besteht also eine Pflicht zur Aufhebung, Ermessen steht der Behörde nicht zu.

  • OVG Sachsen, 20.12.2022 - 3 A 307/22

    Kindertagespflege; Erlaubnis; Nebenbestimmung; Zulassung von Hospitation;

    Soweit überhaupt (noch) anerkannt ist, dass § 32 Abs. 1 Alt. 2 SGB X auch als Rechtsgrundlage zum Erlass von Nebenbestimmungen herangezogen werden kann, mit denen für einen bestimmten Zeitraum auch das Fortbestehen der Genehmigungsvoraussetzungen sichergestellt werden kann, gilt es ein Umgehen der Rücknahme- und Widerrufsvoraussetzungen zu verhindern (BSG, Urt. v. 2. April 2014 - B 6 KA 15/13 R -, juris Rn. 19 m. w. N.; Fichte, in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 7. Aufl. 2021, § 32 SGB X Rn. 5; Siewert, in: Diering/Timme/Stähler, SGB X, 5. Aufl. 2019, § 32 Rn. 26).

    Diese Rechtsprechung hat jedenfalls das Bundessozialgericht inzwischen ausdrücklich mit seinem Urteil vom 2. April 2014 (a. a. O. Rn. 20) aufgegeben, weil auch mit den dargestellten Fallgruppen ein Umgehen der genannten Vorschriften nicht auszuschließen sei (in diese Richtung wohl auch BVerwG, Urt. v. 9. Dezember - 6 C 37/14 -, juris Rn. 13; vgl. Burkiczak, in: Schlegel/Voelzke, juris-PK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 32 Rn. 102, der für ein Festhalten an den entwickelten Fallgruppen plädiert).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 6 SB 242/20

    Rechtmäßigkeit der Entziehung des Nachteilsausgleichs Hilflosigkeit im

    Sind - wie hier - die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X erfüllt, so ist der Verwaltungsakt zwingend mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben (BSG, Urteil vom 02.04.2014, B 6 KA 15/13 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2015 - L 3 KA 59/15
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sie die Genehmigung lediglich mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen hat (vgl dazu BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 6 KA 15/13 R, Rn 2 und 24 nach juris - SozR 4-1300 § 47 Nr. 1).

    Voraussetzung für die Annahme einer Ermessensreduzierung auf Null ist es, dass es nach dem festgestellten Sachverhalt ausgeschlossen ist, dass Umstände vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtsfehlerfrei zuließen (BSG, Urteil vom 2. April 2014 aaO, Rn 25), hier also keine andere Entscheidung als eine Rücknahme der Genehmigung in Betracht kam.

  • LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
    Die Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur, die Rahmenvereinbarung und die Qualitätssicherungs-Richtlinien regeln die Möglichkeiten der Korrektur einer einmal erteilten Genehmigung nicht abschließend und lassen insbesondere das Recht der Beklagten zur Aufhebung nach Maßgabe des Sozialverwaltungsverfahrensrechts unberührt (vgl. bezogen auf die Qualitätssicherungs-Richtlinien bereits LSG Hamburg 7.7.2012 - L 1 KA 65/09 - Juris, die Nichtzulassungsbeschwerde ist unter B 6 KA 15/13 R anhängig).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2017 - L 11 KA 25/17

    Rechtmäßigkeit der Herabsetzung des Fallwertes der Laboratoriumsuntersuchungen

    (bb) Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn sich der Verwaltungsakt nicht in einem einmaligen Gebot oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpft, sondern ein auf Dauer berechnetes oder in seinem Bestand vom Verwaltungsakt abhängiges Rechtsverhältnis begründet bzw. inhaltlich verändert (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R - Sonographiegenehmigung; Urteil vom 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R - Zytologiegenehmigung; Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage, 2014, § 45 Rn. 63 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13

    Aufhebung einer rechtswidrigen Abrechnungsgenehmigung wegen wesentlicher Änderung

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2017 - L 4 KA 2/16

    Voraussetzungen der Korrektur einer bestandskräftig gewordenen Honorarabrechnung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2016 - L 3 KA 79/16
  • LSG Baden-Württemberg, 02.05.2022 - L 1 U 3148/20
  • SG München, 27.02.2015 - S 28 KA 295/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

  • LSG Sachsen, 31.03.2022 - L 3 AL 12/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 2 LW 4/16
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