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   BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 16/17 B   

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BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 16/17 B (https://dejure.org/2017,28268)
BSG, Entscheidung vom 28.06.2017 - B 6 KA 16/17 B (https://dejure.org/2017,28268)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - B 6 KA 16/17 B (https://dejure.org/2017,28268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kassenarztvergütung; Grundsatzrüge; Behaupteter Verfassungsverstoß; Zuschläge oder Abschläge von Orientierungswerten; Fehlende Vorgabe von Indikatoren durch den EBewA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kassenarztvergütung; Grundsatzrüge; Behaupteter Verfassungsverstoß; Zuschläge oder Abschläge von Orientierungswerten; Fehlende Vorgabe von Indikatoren durch den EBewA

  • rechtsportal.de

    Kassenarztvergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 -

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 16/17 B
    In dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Senats vom 11.12.2013 (B 6 KA 4/13 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 5) hat der Senat bekräftigt, dass die fehlende Vorgabe von Indikatoren durch den EBewA die Vertragspartner auf regionaler Ebene nicht gehindert hat, nach eigener Entscheidung Zuschläge oder Abschläge von den Orientierungswerten zu vereinbaren (so schon das Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 21/11 R - BSGE 110, 258 = SozR 4-2500 § 87a Nr. 1, RdNr 33 ff), die Vertragsärzte durch die fehlenden Vorgaben mithin nicht beschwert waren.
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 16/17 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3).
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen -

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 16/17 B
    In dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Senats vom 11.12.2013 (B 6 KA 4/13 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 5) hat der Senat bekräftigt, dass die fehlende Vorgabe von Indikatoren durch den EBewA die Vertragspartner auf regionaler Ebene nicht gehindert hat, nach eigener Entscheidung Zuschläge oder Abschläge von den Orientierungswerten zu vereinbaren (so schon das Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 21/11 R - BSGE 110, 258 = SozR 4-2500 § 87a Nr. 1, RdNr 33 ff), die Vertragsärzte durch die fehlenden Vorgaben mithin nicht beschwert waren.
  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung -

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 16/17 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3).
  • BSG, 08.02.2017 - B 13 R 294/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - erforderliche Darlegungen

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 16/17 B
    Vielmehr muss der Beschwerdeführer unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substantieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl BSG Beschluss vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 8.9.2016 - B 9 V 13/16 B - Juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 08.09.2016 - B 9 V 13/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 16/17 B
    Vielmehr muss der Beschwerdeführer unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substantieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl BSG Beschluss vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 8.9.2016 - B 9 V 13/16 B - Juris RdNr 7 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 1868/14

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Regelleistungsvolumen -

    Die gegen die Nichtzulassung der Revision in den genannten Senatsbeschlüssen gerichteten Beschwerden des Klägers hat das BSG mit Beschlüssen vom 28.06.2017 (- B 6 KA 16/17 B - und - B 6 KA 17/17 B -) zurückgewiesen.

    Die Senatsbeschlüsse sind nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden des Klägers durch das BSG (Beschlüsse vom 28.06.2017, - B 6 KA 16/17 B - und - B 6 KA 17/17 B -) rechtskräftig (vgl. auch Senatsbeschluss vom 10.01.2017, - L 5 KA 2440/14 - BSG, Beschluss vom 02.08.2017, - B 6 KA 18/17 B -).

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