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Rechtsprechung
   BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R   

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https://dejure.org/2003,1152
BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R (https://dejure.org/2003,1152)
BSG, Entscheidung vom 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R (https://dejure.org/2003,1152)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - B 6 KA 34/02 R (https://dejure.org/2003,1152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche Gemeinschaftspraxis - Vorlage eines Gesellschaftsvertrages - Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs 2 Ärzte-ZV

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis von Laborärzten; Gemeinsame Ausübung einer vertragsärztlichen Tätigkeit; Qualifikation einer Rechtsverordnung als förmliches Gesetz ; Normenkontrolle einer vorkonstitutionellen Norm ; Einheitlicher Praxissitz für alle ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1823 (Ls.)
  • NZS 2004, 137
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    Dementsprechend ist sie rechtlich gesehen eine Praxis (BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 2 RdNr 18; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 65 RdNr 12; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 21; BSG Urteil vom 8.12.2010 - B 6 KA 38/09 R - MedR 2011, 823, RdNr 23; BSG SozR 4-1930 § 6 Nr. 1 RdNr 14; Engelmann in von Wulffen/Krasney, Festschrift 50 Jahre BSG, S 429, 435) .

    Sie erwirbt gegenüber der KÄV Honoraransprüche und sie ist ggf zur Rückzahlung überzahlten Honorars verpflichtet (BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 2 RdNr 23) .

  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    Diese wichtige Grundsatzentscheidung haben die Zulassungsgremien selbst zu treffen, während andere arbeitsrechtliche Fragen, etwa zur Zulässigkeit bestimmter Vertragsbestimmungen, nicht in ihre Prüfkompetenz fallen (vgl Möller in Katzenmeier/Ratzel , Festschrift für Franz-Josef Dahm, 2017, 307, 324 f; vgl aber auch Remplik/Flasbarth in Ratzel/Luxenburger, Handbuch Medizinrecht, 4. Aufl 2021, Kap 10 RdNr 313: ZA muss sich aufdrängende rechtswidrige Gestaltungen nicht genehmigen; vgl zur Aufgabe der Zulassungsgremien, aber ggf auch der Sozialgerichte und der KÄVen, die zivilrechtlichen Verhältnisse in die Überprüfung einzubeziehen: BSG Urteil vom 16.7.2003 - B 6 KA 34/02 R - SozR 4-5520 § 33 Nr. 2 RdNr 34 - Kooperationsvertrag einer BAG; BSG Urteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R - BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4, RdNr 40 mwN - zivilrechtliche Vereinbarungen die Arztpraxis betreffend) .
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    bb) Was für eine Tätigkeit persönlich in freier Praxis im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV - im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis im Sinne des § 32b Ärzte-ZV - erforderlich ist, hat das BSG in seinen Urteilen vom 16.3.1973 (BSGE 35, 247 = SozR Nr. 1 zu § 5 EKV-Ärzte = NJW 1973, 1435), vom 16.7.2003 (BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 2) und vom 28.11.2007 (BSGE 99, 218 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 3) vorgezeichnet.

    Die vertragsärztliche Tätigkeit muss in beruflicher und persönlicher Selbstständigkeit gesichert sein; erhebliche Einflussnahmen Dritter müssen ausgeschlossen sein; insbesondere darf nicht in Wahrheit ein verstecktes Angestelltenverhältnis vorliegen (BSGE 99, 218 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 3, RdNr 26, anknüpfend an BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 2; vgl auch BSGE 91, 164 RdNr 17, 18 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 1 RdNr 16, 17; - jeweils betreffend Gemeinschaftspraxis) .

    Zudem sind die mit der Verleihung des Status einer Gemeinschaftspraxis verbundenen Vorteile gegenüber einer Einzelpraxis nur gerechtfertigt, wenn die rechtsförmige Gestaltung der Kooperation die Gewähr dafür bietet, dass die mit der Genehmigung der gemeinsamen Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit verbundenen Rechte und Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen werden (BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 2 RdNr 22) .

    Wie der Senat bereits entschieden hat, sind Vertragsärzte verpflichtet, den Zulassungsgremien Verträge über die Gemeinschaftspraxis vorzulegen (BSG, Urteil vom 16.7.2003 - B 6 KA 34/02 R - SozR 4-5520 § 33 Nr. 2 RdNr 24; ebenso BSGE 99, 218 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 3, RdNr 26) .

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Rechtsprechung
   BSG, 02.03.2006 - B 6 KA 34/02 R   

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https://dejure.org/2006,45989
BSG, 02.03.2006 - B 6 KA 34/02 R (https://dejure.org/2006,45989)
BSG, Entscheidung vom 02.03.2006 - B 6 KA 34/02 R (https://dejure.org/2006,45989)
BSG, Entscheidung vom 02. März 2006 - B 6 KA 34/02 R (https://dejure.org/2006,45989)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

    - Anders früher, jeweils ausgehend vom Fünffachen des Regelwertes, zB BSG, Beschluss vom 14.3.2002 - B 6 KA 60/00 B -, juris sowie Beschlüsse vom 12.10.2005 - B 6 KA 63/03 B und B 6 KA 64/03 B - und vom 2.3.2006 - B 6 KA 34/02 R - ).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 84/06 B
    Da die hier streitige Rücknahme der Genehmigung zur Teilnahme an einer Gemeinschaftspraxis im Wesentlichen nur einen "Zusatz" zum Rechtsstreit um die Zulassungsentziehung betrifft (s B 6 KA 83/06 B), wird als Streitwert der Regelwert von 5.000 Euro je Quartal zugrundegelegt, dies bemessen auf drei Jahre, also auf 12 x 5.000 Euro = 60.000 Euro (zum Streitwert betr Genehmigung der Teilnahme an einer Gemeinschaftspraxis s BSG, Beschluss vom 2.3.2006 - B 6 KA 34/02 R - und Wenner/Bernard, NZS 2006, 1, 5, jeweils mwN).
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   BSG - B 6 KA 34/02 R   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,14666
BSG - B 6 KA 34/02 R (https://dejure.org/9999,14666)
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