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   BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R   

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https://dejure.org/2000,2481
BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R (https://dejure.org/2000,2481)
BSG, Entscheidung vom 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R (https://dejure.org/2000,2481)
BSG, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - B 7 AL 86/99 R (https://dejure.org/2000,2481)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Bewilligung - Aufhebung - Bildungsmaßnahme - Weigerung - Ruhen - Verwaltungsakt - Sperrzeit

  • Judicialis

    AFG § 119 Abs 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung eines Sperrzeitbescheids im Widerspruchsbescheid in einen Bescheid über die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R
    Es kann offenbleiben, ob das LSG bei seiner Entscheidung § 119 Abs. 1 Satz 2 AFG (vgl ab 1. Januar 1998 § 144 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - ) verletzt hat, weil das die Sperrzeit begründende Ereignis iS dieser Vorschrift mit Rücksicht auf die Funktion des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG (vgl hierzu nur BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 S 95/96) unabhängig vom Fortbestehen der Arbeitslosigkeit bereits die am 19. August 1994 erfolgte Ablehnung der Klägerin sein dürfte, an der Maßnahme teilzunehmen.

    Da das LSG nur diese Bescheide aufgehoben hat, hat sich der Senat nicht mit dem Bescheid vom 26. August 1994 über die Bewilligung von Alg ab 12. November 1994 zu befassen, obwohl für Fälle einer Alg-Bewilligung entschieden worden ist, daß der Sperrzeitbescheid und der Bewilligungsbescheid eine einheitliche Regelung über die Ablehnung der Leistung für die Zeit vor der Bewilligung beinhalten (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 S 93 mwN).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R
    Ob dies auch für eine denkbare (deklaratorische) Feststellung über den Eintritt einer Sperrzeit (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 S 62 f) gilt, bleibt offen.
  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R

    Gleichwohlgewährung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Arbeitsentgelt - Genehmigung

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R
    Die nach § 43 Abs. 4 SGB X iVm § 24 SGB X erforderliche Anhörung ist auch nicht bis zum Abschluß des Vorverfahrens (durch den Erlaß des Widerspruchsbescheids) erfolgt (§ 41 Abs. 2 SGB X) und konnte zudem nicht ohne gesonderte Nachholungshandlung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens geheilt werden (vgl hierzu nur BSGE 83, 82, 87 ff mwN = SozR 3-4100 § 117 Nr. 16).
  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 86/96 R

    Arbeitslosengeldbemessung - Vorbezug von Unterhaltsgeld - Feststellungswirkung -

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R
    Sind somit der Bescheid vom 29. August 1994 und der Widerspruchsbescheid vom 28. Oktober 1994 zu Recht aufgehoben worden, soweit der Klägerin dadurch für den streitigen Zeitraum Alg "vorenthalten" worden ist, kann auch das Gericht selbst eine Umdeutung des Bescheids vom 29. August 1994 in einen Aufhebungsbescheid nicht mehr vornehmen (vgl zur Problematik der Umdeutung durch das Gericht BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 29 S 140 mwN).
  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 94/92

    Klage auf Zustimmung der Auszahlung eines Betrages an den Arbeitnehmer - Anspruch

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R
    Daß weder der Bescheid der Beklagten vom 29. August 1994 noch deren Bewilligungsbescheid vom 26. August 1994, der erst am 1. September 1994 wirksam geworden ist (§ 37 Abs. 2 SGB X), einen Verfügungssatz enthalten, die bestandskräftige Bewilligung von Alg werde aufgehoben, ergibt sich unzweideutig aus deren Inhalt; einer Auslegung iS einer Aufhebung der Alg-Bewilligung sind die Bescheide deshalb aus dem Empfängerhorizont (vgl dazu nur BSG, Urteil vom 11. November 1993 - 7 RAr 94/92 - mwN, DBlR Nr. 4086a zu § 117 AFG) nicht zugänglich; die Beklagte hat in diesen Bescheiden § 48 SGB X nicht einmal erwähnt.
  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 72/98 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Gleichwohlgewährung - Spitzbetrag -

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R
    Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden und des 11. Senats ist die "Weigerung" zur Zahlung von Alg nicht möglich ohne die Aufhebung der Alg-Bewilligung, weil die Bindungswirkung des Bewilligungsbescheids bis zu seiner Aufhebung jede für die Klägerin nachteilige abweichende Verfügung über den zuerkannten Zahlungsanspruch ausschließt (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 18 S 90 f mwN; BSG, Urteil vom 4. November 1999 - B 7 AL 72/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96

    Zumutbarkeit einer beruflichen Bildungsmaßnahme bei variabler

    Auszug aus BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R
    Insoweit ist auch ohne Bedeutung, ob die Voraussetzungen des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG (vgl ab 1. Januar 1998 § 144 Abs. 1 Nr. 3 SGB III), insbesondere die der Zumutbarkeit der Bildungsmaßnahme (vgl hierzu nur BSG SozR 3-4465 § 3 Nr. 1 S 4), vorlagen und ob die tatsächlichen Feststellungen des LSG für eine abschließende Beurteilung der Zumutbarkeit ausreichen würden; die Entscheidungen der Beklagten sind jedenfalls für die streitbefangene Zeit bereits aus anderen Gründen rechtswidrig.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2014 - L 7 AS 1058/13

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Minderung aufgrund von Meldeversäumnissen;

    Sie können insbesondere nicht in einen Bescheid über die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld II gemäß § 43 SGB X umgedeutet werden (vgl. zum Sperrzeitenrecht: BSG, SozR 3-1300 § 24 Nr. 16).
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 38/01 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der

    Diese sind namentlich dann als gegeben zu erachten, wenn die Verwaltung auf Grund des Vorbringens des Beteiligten oder aus anderen Gründen neu ermittelt und sie sich infolge der durchgeführten Ermittlungen auf neue erhebliche Tatsachen stützen will (Krasney in: Kasseler Komm, § 24 SGB X RdNr 13; Schneider-Danwitz in: Gesamtkomm Sozialversicherung SGB X, Stand August 1997, § 24 Anm 7; vgl auch die Urteile des BSG vom 15. August 1996 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 13 und vom 25. März 1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14; Bayerisches LSG, Urteil vom 5. Oktober 1995 - L 8 AL 298/94 - Breithaupt 1996, 248), wenn die Widerspruchsbehörde ihrer Entscheidung - ggf ohne ergänzende Ermittlungen durchgeführt zu haben - einen anderen Sachverhalt zu Grunde legen will als die Ausgangsbehörde (Schnapp in: Krause/von Mutius/Schnapp/Wiesert, Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren , § 24 SGB X RdNr 30) oder wenn die Behörde die beabsichtigte Maßnahme in dem eingreifenden Verwaltungsakt gegenüber dem bisher geplanten und angekündigten Inhalt nicht unerheblich ändert oder den Wesensgehalt des Verwaltungsakts abwandelt (Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl 2001, § 28 RdNr 37), etwa wenn der Ursprungsbescheid im Wege der Umdeutung nach § 43 Abs. 1 SGB X eine sachliche Änderung erfährt (vgl hierzu Senatsurteil vom 15. Juni 2000 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2013 - L 7 AS 332/13

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Unzulässigkeit einer Minderung in Höhe von 60

    Sie können insbesondere nicht in einen Bescheid über die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld II gemäß § 43 SGB X umgedeutet werden (vgl. zum Sperrzeitenrecht: BSG, SozR 3-1300 § 24 Nr. 16).
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