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   BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B   

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BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B (https://dejure.org/1998,1734)
BSG, Entscheidung vom 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B (https://dejure.org/1998,1734)
BSG, Entscheidung vom 10. März 1998 - B 8 KN 4/98 B (https://dejure.org/1998,1734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit - Gegenvorstellung - Revision - Zulassung - Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Unanfechtbar - Ablauf - Begründungsfrist - Prozessuales Unrecht - Richterliche Selbstkontrolle

  • Judicialis

    SGG § 160a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160a, § 169, § 202; ZPO § 318
    Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde, Statthaftigkeit der Gegenvorstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3518
  • NZS 1998, 590
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.12.1997 - 8 BKn 9/97

    Unbilligkeit der Einkommensanrechnung bei der Feststellung der

    Auszug aus BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B
    Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen den Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1997 - 8 BKn 9/97 - wird verworfen.

    Der Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1997 - 8 BKn 9/97 - womit die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) vom 13. März 1997 zurückgewiesen wird, ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B
    In solchen Fällen gebietet schon die Prozeßökonomie die Selbstkorrektur des Fachgerichts anstelle des "Umweges" über das BVerfG (BVerfG vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 -, BVerfGE 73, 322 mwN auch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ; bei Verletzung des Verfahrensgrundrechtes auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz : Beschluß des Dreier-Ausschusses des BVerfG vom 1. August 1984 - 1 BvR 1387/83 -, SozR 1500 § 62 Nr. 16); vgl mit einer umfassenden Übersicht über die vorliegende Rechtsprechung und die - überwiegend befürwortende - Literatur: Kummer in Festschrift für Krasney, München 1997, S 277).
  • BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Wiederaufnahmeklage - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat dies - unter Berücksichtigung insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - angenommen, wenn die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führt (Senatsbeschluß vom 12. November 1997 - 8 BH (Kn) 5/97 - BSG vom 8. September 1997 - 3 RK 27/95 - 18. Februar 1992 - 10 BAr 8/91 - offengelassen BSG vom 3. August 1992 - 7 RAr 24/89 - keine Umgehung des § 160a Sozialgerichtsgesetz , um nach Ablauf der Begründungsfrist weitere Zulassungsgründe geltend zu machen: Senatsbeschluß vom 15. April 1988 - 8 BKn 9/88 - BSG vom 6. Oktober 1983 - 2 BU 167/83 -).
  • BSG, 08.09.1997 - 3 RK 27/95

    Anfechtung eines Beschlusses über den Gegenstandswert mit ordentlichen

    Auszug aus BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat dies - unter Berücksichtigung insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - angenommen, wenn die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führt (Senatsbeschluß vom 12. November 1997 - 8 BH (Kn) 5/97 - BSG vom 8. September 1997 - 3 RK 27/95 - 18. Februar 1992 - 10 BAr 8/91 - offengelassen BSG vom 3. August 1992 - 7 RAr 24/89 - keine Umgehung des § 160a Sozialgerichtsgesetz , um nach Ablauf der Begründungsfrist weitere Zulassungsgründe geltend zu machen: Senatsbeschluß vom 15. April 1988 - 8 BKn 9/88 - BSG vom 6. Oktober 1983 - 2 BU 167/83 -).
  • BVerfG, 01.08.1984 - 1 BvR 1387/83
    Auszug aus BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B
    In solchen Fällen gebietet schon die Prozeßökonomie die Selbstkorrektur des Fachgerichts anstelle des "Umweges" über das BVerfG (BVerfG vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 -, BVerfGE 73, 322 mwN auch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ; bei Verletzung des Verfahrensgrundrechtes auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz : Beschluß des Dreier-Ausschusses des BVerfG vom 1. August 1984 - 1 BvR 1387/83 -, SozR 1500 § 62 Nr. 16); vgl mit einer umfassenden Übersicht über die vorliegende Rechtsprechung und die - überwiegend befürwortende - Literatur: Kummer in Festschrift für Krasney, München 1997, S 277).
  • BSG, 18.02.1992 - 10 BAr 8/91
    Auszug aus BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat dies - unter Berücksichtigung insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - angenommen, wenn die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führt (Senatsbeschluß vom 12. November 1997 - 8 BH (Kn) 5/97 - BSG vom 8. September 1997 - 3 RK 27/95 - 18. Februar 1992 - 10 BAr 8/91 - offengelassen BSG vom 3. August 1992 - 7 RAr 24/89 - keine Umgehung des § 160a Sozialgerichtsgesetz , um nach Ablauf der Begründungsfrist weitere Zulassungsgründe geltend zu machen: Senatsbeschluß vom 15. April 1988 - 8 BKn 9/88 - BSG vom 6. Oktober 1983 - 2 BU 167/83 -).
  • BSG, 15.04.1988 - 8 BKn 9/88
    Auszug aus BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat dies - unter Berücksichtigung insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - angenommen, wenn die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führt (Senatsbeschluß vom 12. November 1997 - 8 BH (Kn) 5/97 - BSG vom 8. September 1997 - 3 RK 27/95 - 18. Februar 1992 - 10 BAr 8/91 - offengelassen BSG vom 3. August 1992 - 7 RAr 24/89 - keine Umgehung des § 160a Sozialgerichtsgesetz , um nach Ablauf der Begründungsfrist weitere Zulassungsgründe geltend zu machen: Senatsbeschluß vom 15. April 1988 - 8 BKn 9/88 - BSG vom 6. Oktober 1983 - 2 BU 167/83 -).
  • BSG, 08.11.2006 - B 2 U 5/06 C

    Besetzung der Richterbank bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Die Änderung einer an sich unanfechtbaren Entscheidung auf eine Gegenvorstellung hin ist vor allem möglich, wenn die getroffene Entscheidung in offensichtlichem Widerspruch zum Gesetz steht und insbesondere unter Verletzung von Grundrechten ergangen ist, sodass sie im Wege der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte, oder wenn die Entscheidung zu einem groben prozessualen oder sozialen Unrecht führen würde (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 24 mwN; SozR 4-1500 § 178a Nr. 3 RdNr 5).
  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Auch wenn nach Einführung der Anhörungsrüge eine Gegenvorstellung weiter grundsätzlich statthaft ist (vgl Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07, NJW 2009, 829), setzt ihre Zulässigkeit voraus, dass dem Betroffenen grobes prozessuales Unrecht zugefügt worden ist, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden muss (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 24; SozR 4-1500 § 178a Nr. 3).
  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Die Änderung eines an sich unanfechtbaren Beschlusses auf Gegenvorstellung hin ist vor allem möglich, wenn die getroffene Entscheidung in offensichtlichem Widerspruch zum Gesetz steht und insbesondere unter Verletzung von Grundrechten ergangen ist, so dass sie sonst nur im Wege der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte, oder wenn die Entscheidung zu einem groben prozessualen oder sozialen Unrecht führen würde (vgl Senatsbeschluss vom 16. Juli 2003 - B 13 RJ 106/03 B - veröffentlicht bei Juris; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 24 mwN).
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BSG, Entscheidung vom 26.06.2000 - B 8 KN 4/98 B (https://dejure.org/2000,28849)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - B 8 KN 4/98 B (https://dejure.org/2000,28849)
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