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   BSG, 22.06.2015 - B 8 SO 8/15 B   

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https://dejure.org/2015,18160
BSG, 22.06.2015 - B 8 SO 8/15 B (https://dejure.org/2015,18160)
BSG, Entscheidung vom 22.06.2015 - B 8 SO 8/15 B (https://dejure.org/2015,18160)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - B 8 SO 8/15 B (https://dejure.org/2015,18160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen eines Zugunstenverfahrens; Anforderungen an eine Verfahrensrüge; Umgehung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch Erhebung einer Grundsatzrüge; Grundsatz der freien richterlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen eines Zugunstenverfahrens; Anforderungen an eine Verfahrensrüge; Umgehung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch Erhebung einer Grundsatzrüge; Grundsatz der freien richterlichen ...

  • rechtsportal.de

    Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen eines Zugunstenverfahrens

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 22.06.2015 - B 8 SO 8/15 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese noch nicht geklärt ist, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus BSG, 22.06.2015 - B 8 SO 8/15 B
    Um die Klärungsfähigkeit dieser Frage im Einzelfall nachvollziehbar zu machen, hätte zunächst ausgehend von der Rechtsprechung des BSG zu der Frage, in welchen Fällen die Kosten für einen Stellplatz übernahmefähig sind (vgl bereits BSGE 97, 231 ff RdNr 28 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2), dargelegt werden müssen, dass es vorliegend überhaupt auf eine Verpflichtung des Klägers zur Kostensenkung durch Untervermietung ankommen kann.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4042/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - keine

    Auszug aus BSG, 22.06.2015 - B 8 SO 8/15 B
    L 2 SO 4042/14 (LSG Baden-Württemberg).
  • SG Freiburg, 06.07.2017 - S 16 AS 3644/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten für eine Garage bzw einen

    Sie wies insoweit auf den Beschluss des BSG vom 22.6.2015 in dem Verfahren B 8 SO 8/15 B hin, in dem die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 10.12.2014 (L 2 SO 4042/14) zurückgewiesen wurde.

    Dem Beschluss des BSG vom 22.6.2015 (B 8 SO 8/15 B), mit dem das BSG die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das zitierte Urteil des LSG Baden-Württemberg als unzulässig verworfen hat, lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass der 8. Senat des BSG von einer bestehenden Verpflichtung zur Kostensenkung ausgeht.

  • SG Freiburg, 06.07.2016 - S 16 AS 3644/16

    Kosten für eine Garage bzw. einen Kfz-Stellplatz als Teil der Kosten der

    Sie wies insoweit auf den Beschluss des BSG vom 22.6.2015 in dem Verfahren B 8 SO 8/15 B hin, in dem die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 10.12.2014 (L 2 SO 4042/14) zurückgewiesen wurde.

    Dem Beschluss des BSG vom 22.6.2015 (B 8 SO 8/15 B) , mit dem das BSG die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das zitierte Urteil des LSG Baden-Württemberg als unzulässig verworfen hat, lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass der 8. Senat des BSG von einer bestehenden Verpflichtung zur Kostensenkung ausgeht.

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