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   BSG, 17.04.2013 - B 9 V 2/12 R   

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https://dejure.org/2013,13472
BSG, 17.04.2013 - B 9 V 2/12 R (https://dejure.org/2013,13472)
BSG, Entscheidung vom 17.04.2013 - B 9 V 2/12 R (https://dejure.org/2013,13472)
BSG, Entscheidung vom 17. April 2013 - B 9 V 2/12 R (https://dejure.org/2013,13472)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Kriegsopferversorgung; Gewaltopferentschädigung; Schwerbehindertenrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sterbegeldanspruch einer pflegenden Person

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.01.1973 - 9 RV 286/72

    Dreifacher Betrag der Versorgungsbezüge für den Sterbemonat - Regeln für die

    Auszug aus BSG, 17.04.2013 - B 9 V 2/12 R
    Während es bis zum 2. NOG - wegen der Anrechnung auf Hinterbliebenenrenten - weitgehend eine Unterhaltsersatzfunktion gehabt haben dürfte (vgl Fehl, VersorgB 1971, 79) , hat es seitdem eher den Charakter einer Überbrückungshilfe zum Ausgleich von finanziellen Belastungen, die im Zusammenhang mit dem Tod des Beschädigten eingetreten sind (vgl dazu BSGE 35, 173, 176 = SozR Nr. 1 zu § 37 BVG Bl Ca 3 f; BVerwG Buchholz 427.3 § 267 LAG Nr. 93; allgemein auch Becker, VersorgB 1986, 3; Fehl aaO; Rohr/Sträßer/Dahm, BVG, Soziales Entschädigungsrecht und Sozialgesetzbücher, Stand 2012, § 37 Anm 1; Vogl in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 1. Aufl 2012, § 37 RdNr 2; Vorberg/van Nuis, Das Recht der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, IV. Teil, Beschädigtenversorgung, Stand 1982, § 37 Anm I) .

    Wird die Verwaltung hingegen als berechtigt angesehen, auch die Höhe des Sterbegeldes nach diesem Kriterium festzusetzen, findet VV Nr. 3 zu § 37 BVG im Gesetz keine hinreichende Stütze und ist damit unbeachtlich ( vgl BSGE 35, 173, 174 = SozR Nr. 1 zu § 37 BVG Bl Ca 1 Rückseite; BSG Urteil vom 5.5.1982 - 9a/9 RV 46/81 - Praxis 1983, 142; allgemein dazu auch Behn, VersorgB 1982, 64 ff) .

  • BSG, 13.09.1990 - 5 RJ 52/89

    Hinterbliebenenrentenanspruch bei Unterhaltsverzicht

    Auszug aus BSG, 17.04.2013 - B 9 V 2/12 R
    Vielmehr wird insoweit ein monatlicher Betrag in Höhe von 25 vH des maßgeblichen Regelsatzes der Sozialhilfe ausreichen (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 63, 65, 66; BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 4; Schieckel ua, aaO, Anm 6) , im Jahre 2005 also 25 vH von 345 Euro = 86, 25 Euro im Monat.
  • BSG, 16.03.1961 - 8 RV 93/59
    Auszug aus BSG, 17.04.2013 - B 9 V 2/12 R
    Als selbstständige Leistung eigener Art (vgl Rohr/Sträßer/Dahm, BVG, Soziales Entschädigungsrecht und Sozialgesetzbücher, Stand Juni 2012, § 37 Anm 1; Vogl in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 1. Aufl 2012, § 37 BVG RdNr 2; allgemein dazu auch BSGE 14, 99, 102 f = SozR Nr. 8 zu § 141 SGG Bl Da 5 Rückseite bis Da 6) steht das Sterbegeld zwischen den Ansprüchen des Beschädigten und denen der Hinterbliebenen (vgl Steffens, VersorgB 1966, 82) .
  • BSG, 05.05.1982 - 9a/9 RV 46/81

    Anrechnung gewährter beamtenrechtlicher Pauschal-Bestattungsbeihilfe auf das

    Auszug aus BSG, 17.04.2013 - B 9 V 2/12 R
    Wird die Verwaltung hingegen als berechtigt angesehen, auch die Höhe des Sterbegeldes nach diesem Kriterium festzusetzen, findet VV Nr. 3 zu § 37 BVG im Gesetz keine hinreichende Stütze und ist damit unbeachtlich ( vgl BSGE 35, 173, 174 = SozR Nr. 1 zu § 37 BVG Bl Ca 1 Rückseite; BSG Urteil vom 5.5.1982 - 9a/9 RV 46/81 - Praxis 1983, 142; allgemein dazu auch Behn, VersorgB 1982, 64 ff) .
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 VG 5497/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexuelle Gewalt in der

    Nachdem dieser im Berufungsverfahren jedoch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i. V. m. § 383 Abs. 1 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) Gebrauch gemacht hat und daher als Zeuge nicht mehr zu berücksichtigen war (BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 V 2/12 R - Terminsbericht Nr. 17/13), fehlt es an weiteren Beweismitteln, die das Vorbringen der Klägerin belegen könnten.
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