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   VG Bayreuth, 05.02.2013 - B 1 K 11.625   

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VG Bayreuth, 05.02.2013 - B 1 K 11.625 (https://dejure.org/2013,6715)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05.02.2013 - B 1 K 11.625 (https://dejure.org/2013,6715)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - B 1 K 11.625 (https://dejure.org/2013,6715)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 25.11.2010 - 8 ZB 10.192

    Räumdienst für Außenbereichsgrundstück

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.02.2013 - B 1 K 11.625
    Er setzt neben einer Beeinträchtigung von Rechten des Bürgers durch Realakte der Verwaltung insbesondere die Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung voraus (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2010 - 8 ZB 10.195 - BayVBl. 2011, 476).

    Sie kommt damit ihren Verkehrssicherungspflichten für den öffentlichen Straßengrund nach (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2010 - 8 ZB 10.195 - BayVBl 2011, 476).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.02.2013 - B 1 K 11.625
    Durch die in Art. 17 Abs. 2 bis 4 BayStrWG geschaffenen Regelungen, die in bestimmten Fällen auch Ersatz- und Entschädigungsansprüche einräumen, wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den jede Inhalts- und Schrankenbestimmung beachten muss, ersichtlich Rechnung getragen (vgl. BayVGH, B.v. 19.8.2009 - 8 ZB 09.1065 - BayVBl 2010, 84; BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 VR 7.99 - BayVBl 1999, 634).
  • VGH Bayern, 06.04.2004 - 8 CE 04.464

    Kein Anspruch des Wohnanliegers eines Feldwegs auf unentgeltliche Schneeräumung

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.02.2013 - B 1 K 11.625
    Auch die in Art. 51 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG enthaltene Räum- und Streupflicht besteht grundsätzlich nur im Interesse der Allgemeinheit und begründet keine Ansprüche einzelner auf Durchführung bestimmter Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Räumung (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - BayVBl 2005, 23).
  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 8 ZB 09.1065

    Anliegergebrauch; Zufahrtsverhältnisse; Straßenanlieger; Anliegergebrauch

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.02.2013 - B 1 K 11.625
    Durch die in Art. 17 Abs. 2 bis 4 BayStrWG geschaffenen Regelungen, die in bestimmten Fällen auch Ersatz- und Entschädigungsansprüche einräumen, wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den jede Inhalts- und Schrankenbestimmung beachten muss, ersichtlich Rechnung getragen (vgl. BayVGH, B.v. 19.8.2009 - 8 ZB 09.1065 - BayVBl 2010, 84; BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 VR 7.99 - BayVBl 1999, 634).
  • VG Würzburg, 28.03.2012 - W 6 K 11.802

    (Teil-)Einziehung einer Straße

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.02.2013 - B 1 K 11.625
    Anlieger sind nicht vor jedweden Einschränkungen und Erschwernissen der Zufahrtsmöglichkeiten zu ihrem Grundstück geschützt (vgl. VG Würzburg, U.v. 28.3.2012 - W 6 K 11.802 - juris Rn. 34).
  • VG München, 11.02.2015 - M 2 E 15.354

    Straßen- und Wegerecht; Folgenbeseitigungsanspruch; Unterlassungsanspruch;

    Er setzt neben einer Beeinträchtigung von Rechten des Bürgers durch Realakt der Verwaltung insbesondere die Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung voraus (BayVGH, B. v. 25.11.2010 - 8 ZB 10.192 - juris Rn. 5 m.w.N.; VG Bayreuth, U. v. 5.2.2013 - B 1 K 11.625 - juris Rn. 22; VG Augsburg, U. v. 18.1.2012 - Au 6 K 11.1055 - juris Rn. 14).

    Auch aus der Gesamtschau dieser Normen ergibt sich, dass Straßenanliegern kein Anspruch darauf zusteht, zu jeder Zeit ohne Einschränkungen von der öffentlichen Straße auf das eigene Grundstück hinauffahren zu können und vor nur vorübergehenden Zufahrtsbehinderungen verschont zu werden (so auch VG Bayreuth, U. v. 5.2.2013 - B 1 K 11.625 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Durch die in Art. 17 Abs. 2 bis 4 BayStrWG geschaffenen Regelungen, die in bestimmten Fällen auch Ersatz- und Entschädigungsansprüche einräumen, wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den jede Inhalts- und Schrankenbestimmung beachten muss, ersichtlich Rechnung getragen (so zutreffend: VG Bayreuth, U. v. 5.2.2013 - B 1 K 11.625 - juris Rn. 29 m.w.N.; vgl. dazu auch BayVGH, B. v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - juris Rn. 8 m.w.N.).

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