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   BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R   

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https://dejure.org/2012,48007
BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R (https://dejure.org/2012,48007)
BSG, Entscheidung vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R (https://dejure.org/2012,48007)
BSG, Entscheidung vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R (https://dejure.org/2012,48007)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2, § 33 Abs 1 SGB 10, § 38 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung von Bewilligungen wegen Einkommenserzielung - fehlende Nennung der Leistungsbescheide - keine monatsweise ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2, § 33 Abs 1 SGB 10, § 38 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung von Bewilligungen wegen Einkommenserzielung - fehlende Nennung der Leistungsbescheide - keine monatsweise ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen; Bestimmtheit eines Aufhebungsbescheides

  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung von Bewilligungen wegen Einkommenserzielung - fehlende Nennung der Leistungsbescheide - keine monatsweise ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 40 Abs. 1; SGB X § 33
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen; Bestimmtheit eines Aufhebungsbescheides

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (187)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R
    Unschädlich ist es dabei, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsakts, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (vgl auch BSG Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R
    Soweit teilweise vertreten wird, ein Aufhebungsverwaltungsakt sei nur dann hinreichend bestimmt, wenn er - spiegelbildlich zur Bewilligung - die aufgehobenen Leistungen monatsweise nach Leistungsarten unterscheide, insbesondere also deutlich machte, ob es sich um Leistungen für Unterkunft und Heizung oder um die Regelleistung handele (so LSG Rheinland-Pfalz vom 30.3.2010 - L 3 AS 138/08 - Juris RdNr 54 ff) , folgt der Senat dem nicht (ablehnend für die Festsetzung der Erstattungsforderung nach § 50 Abs. 1 SGB X bereits Urteil des Senats vom 7.7.2011 - B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 = SozR 4-4200 § 38 Nr. 2 RdNr 37) .
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 45/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögens- statt Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R
    Allein der Umstand, dass der Beklagte seine Aufhebungsentscheidung vorliegend ausschließlich auf § 48 SGB X gestützt hat, führt allerdings nicht zum Erfolg der Klage, denn die §§ 45, 48 SGB X haben dasselbe Ziel, weshalb das Auswechseln der genannten Rechtsgrundlagen grundsätzlich zulässig ist (vgl BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 45/09 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 36 RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R
    b) Die vom LSG angenommene Rechtswidrigkeit der Aufhebungsverfügung ergibt sich aber nicht aus der mangelnden Bestimmtheit iS von § 33 Abs. 1 SGB X. Das Bestimmtheitserfordernis verlangt, dass der Verfügungssatz eines Verwaltungsakts nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzen muss, sein Verhalten daran auszurichten (BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R - BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2; Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R) .
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R
    Dabei werden auch Feststellungen zur formellen Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheids nachzuholen sein, insbesondere zur Durchführung der Anhörung, wobei ungeachtet der in den Verwaltungsakten befindlichen Unterlagen dazu das Erfordernis einer eigenständigen, nicht notwendigerweise förmlichen Anhörung jedenfalls durch das Widerspruchsverfahren gewahrt wäre (vgl BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 2 RdNr 17; Urteil vom 7.7.2011 - B 14 AS 144/10 R) .
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R
    b) Die vom LSG angenommene Rechtswidrigkeit der Aufhebungsverfügung ergibt sich aber nicht aus der mangelnden Bestimmtheit iS von § 33 Abs. 1 SGB X. Das Bestimmtheitserfordernis verlangt, dass der Verfügungssatz eines Verwaltungsakts nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzen muss, sein Verhalten daran auszurichten (BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R - BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2; Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R) .
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R
    Beide Normen grenzen sich folglich nach dem Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsakts, der aufgehoben werden soll, ab (vgl BSGE 96, 285 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 4, RdNr 13; BSG Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R) .
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 36/02 R

    Ausbildungszeiten - Höchstdauer der Berücksichtigung von Schul- und

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R
    Diese Auslegungsmöglichkeiten finden allerdings ihre Grenze dort, wo es dem Adressaten überlassen bleibt, Gegenstand, Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Aufhebung zu bestimmen, weil der in begünstigende Rechtspositionen eingreifende Leistungsträger verpflichtet ist, diese Entscheidung selbst zu treffen und dem Adressaten bekannt zu geben (so BSG vom 30.3.2004 - B 4 RA 36/02 R - SozR 4-2600 § 149 Nr. 1 RdNr 14 unter Hinweis auf BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 14 sowie BSG vom 29.4.1997 - 4 RA 25/96 - und vom 16.12.1997 - 4 RA 56/96) .
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 144/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R
    Dabei werden auch Feststellungen zur formellen Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheids nachzuholen sein, insbesondere zur Durchführung der Anhörung, wobei ungeachtet der in den Verwaltungsakten befindlichen Unterlagen dazu das Erfordernis einer eigenständigen, nicht notwendigerweise förmlichen Anhörung jedenfalls durch das Widerspruchsverfahren gewahrt wäre (vgl BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 2 RdNr 17; Urteil vom 7.7.2011 - B 14 AS 144/10 R) .
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei Nichtmitteilung einer

    Auszug aus BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R
    Beide Normen grenzen sich folglich nach dem Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsakts, der aufgehoben werden soll, ab (vgl BSGE 96, 285 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 4, RdNr 13; BSG Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R) .
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 56/96

    Herstellungsbescheid nach § 11 Abs. 2 VuVO, Bindungswirkung, Aufhebung

  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 25/96

    Anrechnung der Beitragszeiten im Rahmen der Studentenversicherung der ehemaligen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.2010 - L 3 AS 138/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderungen an die Bestimmtheit eines

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Es fehlt an der Offensichtlichkeit der Unrichtigkeit, das heißt einer für einen verständigen objektiven Betrachter unschwer erkennbaren Fehlbezeichnung (Engelmann in von Wulffen/ Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 38 SGB X RdNr 6; vgl zur offensichtlichen Unrichtigkeit eines Datums BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R - SozR 4-1300 § 33 Nr. 2 RdNr 18) , denn auch der ausdrücklich genannte Zeitraum ist ein denkbarer und nicht offenbar als Fehler erkennbarer Aufhebungszeitraum (zur falschen Angabe von Kalenderdaten: Leopold in Schlegel/ Voelzke, JurisPK-SGB X, Online-Ausgabe Stand 30.3.2015, § 38 RdNr 37.1) .
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Hierbei handelt es sich um einen offensichtlichen Schreibfehler (§ 38 SGB X) , der keinen Einfluss auf die Bestimmtheit des angefochtenen Bescheids hat (§ 33 Abs. 1 SGB X; vgl BSG Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R - SozR 4-1300 § 33 Nr. 2 RdNr 18) .
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Denn in jedem einzelnen Monat zeigt sich jeweils eine Reduzierung der Leistungen bei der Klägerin und ihrer Tochter, aufgeschlüsselt auch nach Regelbedarf und Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung (zur Bestimmtheit von Aufhebungsentscheidungen unter diesem Aspekt vgl BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
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