Rechtsprechung
BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 1/04 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf die Versorgung mit einer Oberschenkelprothese mit dem Kniegelenksystem C-Leg
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Judicialis
SGG § 103
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Funktionstauglichkeit, therapeutischer Nutzen und Qualität neuartiger Hilfsmittel in der Krankenversicherung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Versorgung mit einer Oberschenkelprothese mit elektronisch gesteuertem Kniegelenksystem auf Kosten der Krankenkasse
Verfahrensgang
- SG Aachen, 12.12.2002 - S 6 KR 113/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2003 - L 5 KR 7/03
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 1/04 R
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R
Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit, …
Auszug aus BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 1/04 R
Solange ein Ausgleich der Behinderung im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen nicht vollständig erreicht ist, kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend (vgl auch das zur Veröffentlichung in SozR vorgesehene Urteil des Senats vom 16. September 2004 - B 3 KR 20/04 R -).Diese Voraussetzungen sind bei dem hier streitigen Hilfsmittel erfüllt (vgl das zur Veröffentlichung in SozR vorgesehene Urteil des Senats vom 16. September 2004 - B 3 KR 20/04 R -).
- BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem …
Auszug aus BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 1/04 R
Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 6. Juni 2002 (- B 3 KR 68/01 R -, SozR 3-2500 § 33 Nr. 44), in der die von der Tatsacheninstanz festgestellten allgemeinen Gebrauchsvorteile nicht angegriffen und deshalb für den Senat bindend festgestellt waren, ausgeführt, dass die Gebrauchsvorteile dann wesentlich sind, wenn sie sich allgemein im Alltagsleben auswirken und sich nicht auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken. - BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R
Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis
Auszug aus BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 1/04 R
Der erkennende Senat hat in einem Verfahren, das die Aufnahme eines medizinischen Geräts in das Hilfsmittelverzeichnis betraf, nur aus dem Grunde den Nachweis des therapeutischen Nutzens nach dem Maßstab der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden verlangt, weil der Hersteller geltend gemacht hatte, die der Anwendung des Gerätes zu Grunde liegende Methode sei für die Behandlung bestimmter Erkrankungen wirksam und müsse auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse entgegen einer früheren Bewertung vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nunmehr anerkannt werden (Urteil vom 31. August 2000 - B 3 KR 21/99 R -, BSGE 87, 105 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1). - BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
Widerruf der Zulassung von Leistungserbringern in § 126 Abs. 4 SGB V
Auszug aus BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 1/04 R
Mit der CE-Kennzeichnung ist das Hilfsmittel im Sinne der Produktsicherheit und Zwecktauglichkeit auch im krankenversicherungsrechtlichen Sinne funktionstauglich, ohne dass dies von den Krankenkassen oder Gerichten noch eigenständig zu prüfen wäre; der CE-Kennzeichnung kommt insoweit eine Tatbestandswirkung zu (so auch Zuck, NZS 2003, 417, 418, der zutreffend darauf hinweist, dass trotz der unterschiedlichen Terminologie von MPG und SGB V inhaltlich teilweise Deckungsgleichheit besteht; zur Tatbestandswirkung berufsrechtlicher Entscheidungen bei der Zulassung von Leistungserbringern vgl BSG SozR 3-2500 § 126 Nr. 1).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2005 - L 5 KR 35/02
Krankenversicherung
Mit der CE-Kennzeichnung ist das Hilfsmittel i.S.d. Produktsicherheit und Zwecktauglichkeit auch im krankenversicherungsrechtlichen Sinne funktionstauglich; eine eigenständige Prüfung durch die Krankenkasse entfällt, da der CE-Kennzeichnung insoweit Tatbestandswirkung zukommt (…BSG, Urteile vom 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8; B 3 KR 1/04 R). - LSG Sachsen, 17.05.2013 - L 1 KR 146/11
Zu den Voraussetzungen der Versorgung mit einem C-leg - Krankenversicherung; …
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) seien auch Gebrauchsvorteile im normalen Alltag als erheblich anzusehen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. September 2009 - B 3 KR 1/04 R; Parallelentscheidung des BSG zu B 3 KR 20/04 R vom gleichen Tag).