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   VG Bayreuth, 18.06.2010 - B 5 K 09.576   

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VG Bayreuth, 18.06.2010 - B 5 K 09.576 (https://dejure.org/2010,70610)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18.06.2010 - B 5 K 09.576 (https://dejure.org/2010,70610)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - B 5 K 09.576 (https://dejure.org/2010,70610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Reaktivierungsanspruch eines wegen PTBS in den Ruhestand versetzten Polizeivollzugsbeamten;Polizeidienstfähigkeit bei eingeschränktem Einsatzbereich;Kein Einsatz in Sachbereichen, der eine systematische und dauerhafte Konfrontation mit Schwerstkriminalität bei Tötungs- ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.06.2010 - B 5 K 09.576
    Verbleibende Zweifel an der heutigen Dienstfähigkeit schließen den Anspruch aus, der Beamte trägt also die materielle Beweislast für die Wiedererlangung seiner Dienstfähigkeit (vgl. BVerwGE 105, 267).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2007 - 5 LA 255/04

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Versetzung in den Ruhestand; Anforderungen an

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.06.2010 - B 5 K 09.576
    Es ist zwar durchaus zutreffend, wie auch der Beklagte ausführt, dass der Beurteilung des Amtsarztes ein Vorrang vor privatärztlichen, vom Beamten vorgelegten Stellungnahmen zukommt, wenn die medizinische Beurteilung hinsichtlich des Krankheitsbildes von der Beurteilung des behandelnden Privatarztes abweicht, und wenn keine begründeten Zweifel an der Sachkunde des Amtsarztes bestehen, die medizinischen Beurteilungen auf zutreffenden Tatsachengrundlagen beruhen sowie in sich stimmig und nachvollziehbar sind und wenn der Amtsarzt auf die Erwägungen des Privatarztes eingeht und nachvollziehbar darlegt, warum er ihnen nicht folgt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.03.2007, Az. 5 LA 255/04 - juris -).
  • VG Ansbach, 01.04.2014 - AN 1 K 13.01706

    Erfolglose Klage einer Ruhestandsbeamtin auf Reaktivierung

    Für die Beurteilung der Frage, ob die Dienstfähigkeit des Ruhestandsbeamten wieder hergestellt ist, kommt es auf die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht an (OVG NW, Beschluss vom 7.5.2007 - 1 B 385/07; VG Sigmaringen, Urteil vom 12.7.2006 - 5 K 2186/05; VG Bayreuth, Urteil vom 18.6.2010 - B 5 K 09.576).

    Die materielle Beweislast für die behauptete Wiederherstellung der Dienstfähigkeit trägt der Ruhestandsbeamte, der den Anspruch aus § 29 Abs. 1 BeamtStG geltend macht (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 12.7.2006 - 5 K 2186/05; VG Bayreuth, Urteil vom 18.6.2010 - B 5 K 09.576).

  • VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529

    Beamtenrecht; Kriminalhauptkommissar (BesGr. A 12); Versetzung in den Ruhestand;

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen verspäteter Reaktivierung in Höhe von 35.799,81 EUR des 1954 geborenen Klägers, der mit Bescheid des Beklagten vom 9. Dezember 2005 wegen Dienstunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung (PTBS) in den Ruhestand versetzt worden war und auf seinen Antrag vom 8. August 2008 hin aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts vom 18. Juni 2010 (B 5 K 09.576) mit Wirkung vom 1. Januar 2011 erneut in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit als Kriminalhauptkommissar (BesGr. A 12) berufen worden ist, zu Recht abgewiesen.

    Soweit sich der Kläger weiter darauf beruft, dass der Beklagte die Reaktivierung des Klägers dadurch hintertrieben habe, dass er in der ersten mündlichen Verhandlung im Verfahren B 5 K 09.576 am 22. Januar 2010 entgegen seiner Förderungspflicht vorgespiegelt habe, eine freie und besetzbare Planstelle für den Kläger erst finden zu müssen, obwohl seit 1. Mai 2007 formell eine freie und besetzbare Stelle im KDD vorhanden gewesen sei, verkennt er, dass es insoweit nicht auf das Vorhandensein einer Planstelle, sondern einer konkreten, dem Gesundheitszustand des Klägers angemessenen Verwendungsmöglichkeit ankommt (vgl. OVG NRW, B.v. 21.12.2011 - 6 A 1261/10 - juris Rn. 9).

  • VG Regensburg, 12.12.2012 - RN 1 K 11.360

    Die Reaktivierung eines Bundesbeamten bedarf einer Ernennung i.S.d. § 10 Abs. 1

    Auch die Rechtsprechung zur neuen gesetzlichen Regelung des § 46 BBG (insbesondere des § 46 Abs. 5 BBG) geht ausdrücklich von dem Erfordernis einer Ernennung im Falle der Reaktivierung eines Beamten aus (vgl. BVerwG v. 25.6.2009, Az. 2 C 68/08 ; OVG NRW v. 27.4.2011, Az. 1 A 154/10 ; OVG Lüneburg v. 17.2.2010, Az. 5 LA 342/08 ; VG Berlin v. 29.11.2011, Az. 28 A 146.08 ; VG Bayreuth v. 18.6.2010, Az. B 5 K 09.576 ).
  • VG Düsseldorf, 09.12.2011 - 13 K 2812/10

    Reaktivierung Sachverständigenbeweis Beweislast Schweigepflichtentbindung

    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Mai 2007 1 B 385/07 , juris, Rdn. 5; Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 K 2186/05 , juris, Rdn. 44; Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 18. Juni 2010 - B 5 K 09.576 -, juris, Rdn. 42.

    Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 K 2186/05 , juris, Rdn. 44; Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 18. Juni 2010 - B 5 K 09.576 -, juris, Rdn. 42.

  • VG München, 20.12.2023 - M 5 K 21.3948

    Reaktivierung einer Ruhestandsbeamtin

    Denn die materielle Beweislast für die behauptete Wiederherstellung der Dienstfähigkeit trägt der Ruhestandsbeamte, der den Anspruch aus § 29 Abs. 1 BeamtStG geltend macht (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 12.7.2006 - 5 K 2186/05 - juris; VG Bayreuth, U.v. 18.6.2010 - B 5 K 09.576 - juris).
  • VG Ansbach, 24.10.2019 - AN 1 K 19.01083

    Erfolglose Klage auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis (Reaktivierung)

    Die materielle Beweislast für die behauptete Wiederherstellung der Dienstfähigkeit trage der Ruhestandsbeamte, der den Anspruch aus § 29 Abs. 1 BeamtStG geltend mache (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 12.7.2006 - 5 K 2186/05 - VG Bayreuth, U.v. 18.6.2010 - B 5 K 09.576 -).
  • VG Ansbach, 31.08.2023 - AN 1 K 21.01928

    Reaktivierung nach Wiedererlangung der Dienstfähigkeit

    Denn die materielle Beweislast für die behauptete Wiederherstellung der Dienstfähigkeit trägt der Ruhestandsbeamte, der den Anspruch aus § 29 Abs. 1 BeamtStG geltend macht (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 12.7.2006 - 5 K 2186/05 - juris; VG Bayreuth, U.v. 18.6.2010 - B 5 K 09.576 - juris).
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