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   BSG, 06.12.2016 - B 6 KA 59/16 B   

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https://dejure.org/2016,53567
BSG, 06.12.2016 - B 6 KA 59/16 B (https://dejure.org/2016,53567)
BSG, Entscheidung vom 06.12.2016 - B 6 KA 59/16 B (https://dejure.org/2016,53567)
BSG, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - B 6 KA 59/16 B (https://dejure.org/2016,53567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsarztrecht; Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme; Verfristete Klageerhebung; Tragen der Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarztrecht; Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme; Verfristete Klageerhebung; Tragen der Beweislast

  • rechtsportal.de

    SGG § 87 Abs. 1 S. 1
    Vertragsarztrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19

    Ein Rechtsanwalt trägt das Risiko für die störungsfreie Übertragung eines

    Denn für den rechtzeitigen Eingang des (vollständigen) Schriftsatzes trägt der Kläger nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen die Beweislast (vgl. BGH, Beschl. v. 8.10.2013, VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179, juris Rn. 10; BSG, Beschl. v. 6.12.2016, B 6 KA 59/16 B, juris Rn. 5; vgl. ferner OVG Hamburg, Beschl. v. 12.3.2019, 1 Bf 479/18.AZ, BA S. 4).
  • BGH, 25.01.2019 - AnwZ (Brfg) 21/18

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

    b) Der Anwaltsgerichtshof ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger den rechtzeitigen Eingang der Klageschrift zu beweisen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 10 mwN; BSG, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - B 6 KA 59/16 B, juris Rn. 5; Funke-Kaiser in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl., § 74 Rn. 9).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - L 7 KA 64/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beratung - Minus bzw

    Er weist aber darauf hin, dass zur vergleichbaren Problematik im vertragsärztlichen Disziplinarrecht ein konsistentes Streitwertmodell existiert, welches für jegliche Disziplinarmaßnahme einen Grundbetrag von 5.000.- Euro als Streitwert zugrunde legt, der ggf. um die Höhe einer Geldbuße aufzustocken ist (BSG, Beschluss vom 06. Dezember 2016 - B 6 KA 59/16 B - Beschluss vom 05. Juni 2013 - B 6 KA 7/13 B -, m.w.N.; jeweils juris).
  • AGH Hamburg, 01.02.2018 - AGH I ZU 17/16

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung und rechtzeitiger Eingang einer dagegen

    Die Unerweislichkeit der rechtzeitigen Klageinreichung geht zu Lasten des Klägers, da er aus ihr eine günstige Rechtsfolge herleitet (Kothe in Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Auflage 2014, § 108 Rz. 12; vgl. auch BSG, Beschluss vom 6.12.2016, Az.: B 6 KA 59/16 B, juris Rn. 5: "Die Beweislast dafür, dass er die Klage innerhalb der Klagefrist erhoben hat, trägt der Kläger").
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