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| VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verlust der Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums;Neuerteilung der Fahrerlaubnis aufgrund positiver Prognose im medizinisch-psychologischen Gutachten im Jahre 2010;Täuschungshandlungen bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung;Entziehung der neu erteilten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (25)
- VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 09.2849
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum; Abstinenzbehauptung und …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770
Rn. 34 Nachdem von einer Wiedergewinnung der Fahreignung des Antragstellers durch Drogenabstinenz und eine stabile Verhaltensänderung derzeit allerdings wegen der Täuschungshandlungen im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung - ob vom Antragsteller bewusst begangen oder nicht, kann insoweit hier dahingestellt bleiben - und der damit einhergehenden fehlenden Verwertbarkeit des seinerzeit erstellten Gutachtens nicht sicher ausgegangen werden kann, erscheint es dem Gericht im Hinblick auf die vom Antragsteller möglicherweise doch noch ausgehende Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer im Rahmen der vom Gericht eigenständig vorzunehmenden Interessenabwägung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO geboten, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs von der Erfüllung der angeordneten Auflagen abhängig zu machen (vgl. hierzu u.a. BayVGH vom 20.1.2012 Az. 11 CS 11.3011, vom 18.5.2010 Az. 11 CS 09.2849, vom 22.1.2008 Az. 11 CS 07.2766 und vom 13.12.2005 Az. 11 CS 05.1350).Von einer ausdrücklichen Anordnung der Aushändigung des Führerscheins sieht das Verwaltungsgericht ab, da davon auszugehen ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein bereits aufgrund der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ohne gesonderte Anordnung wieder herausgeben wird und ein Rechtsschutzbedürfnis für diesen Antrag nicht besteht (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. u.a. BayVGH vom 30.3.2012 Az. 11 CS 12.307, vom 18.5.2010 Az. 11 CS 09.2849, vom 12.3.2009 Az. 11 CS 08.3307, vom 6.6.2008 Az. 11 CS 08.400, vom 26.6.2007 Az. 11 CS 07.491, vom 12.3.2007 Az. 11 CS 06.2028 und vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1555).
- VGH Bayern, 17.06.2010 - 11 CS 10.991
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Amphetamin, Kokain und Ecstasy; …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770
Nach Ablauf dieser verfahrensrechtlichen Einjahresfrist ist einem Fahrerlaubnisinhaber Gelegenheit zu geben, die Wiedergewinnung der Fahreignung durch Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen (vgl. u.a. BayVGH vom 5.7.2012 Az. 11 CS 12.1321, vom 14.2.2012 Az. 11 C 11.3005, vom 28.11.2011 Az. 11 CS 11.2393, vom 25.8.2011 Az. 11 CS 11.1279, vom 9.6.2011 Az. 11 CS 11.938, vom 18.4.2011 Az. 11 CS 10.3168, vom 17.6.2010 Az. 11 CS 10.991 sowie grundlegend vom 9.5.2005 in BayVBl 2006, 18 ff.).Zum Einen kann das öffentliche Interesse am Sofortvollzug der Fahrerlaubnis schon deshalb nicht überwiegen, weil die Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige Einholung eines Fahreignungsgutachtens klar rechtswidrig erscheint, zum Anderen ist insoweit zu berücksichtigen, dass der Antragsteller seit über zweieinhalb Jahren wieder beanstandungsfrei Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geführt hat, es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass er derzeit wieder Betäubungsmittel konsumieren würde (insbesondere hat er auch schon im Verwaltungsverfahren die Bereitschaft erklärt, jederzeit Nachweise über die weiterhin bestehende Drogenabstinenz zu erbringen) und somit nicht von einer gegenwärtigen erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgegangen werden kann (vgl. BayVGH vom 17.6.2010 Az. 11 CS 10.991).
- VGH Bayern, 30.03.2012 - 11 CS 12.307
Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin und Cannabis; kein …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770
Von einer ausdrücklichen Anordnung der Aushändigung des Führerscheins sieht das Verwaltungsgericht ab, da davon auszugehen ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein bereits aufgrund der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ohne gesonderte Anordnung wieder herausgeben wird und ein Rechtsschutzbedürfnis für diesen Antrag nicht besteht (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. u.a. BayVGH vom 30.3.2012 Az. 11 CS 12.307, vom 18.5.2010 Az. 11 CS 09.2849, vom 12.3.2009 Az. 11 CS 08.3307, vom 6.6.2008 Az. 11 CS 08.400, vom 26.6.2007 Az. 11 CS 07.491, vom 12.3.2007 Az. 11 CS 06.2028 und vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1555).Das Gericht bewertet den darauf gerichteten Antrag aber ohnehin nicht als gesonderten Streitgegenstand mit eigenem (zusätzlichen) Streitwert (vgl. BayVGH vom 30.3.2012 Az. 11 CS 12.307).
- VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526
behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens; …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770
Nach Ablauf dieser verfahrensrechtlichen Einjahresfrist ist einem Fahrerlaubnisinhaber Gelegenheit zu geben, die Wiedergewinnung der Fahreignung durch Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen (vgl. u.a. BayVGH vom 5.7.2012 Az. 11 CS 12.1321, vom 14.2.2012 Az. 11 C 11.3005, vom 28.11.2011 Az. 11 CS 11.2393, vom 25.8.2011 Az. 11 CS 11.1279, vom 9.6.2011 Az. 11 CS 11.938, vom 18.4.2011 Az. 11 CS 10.3168, vom 17.6.2010 Az. 11 CS 10.991 sowie grundlegend vom 9.5.2005 in BayVBl 2006, 18 ff.). - BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00
Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Prozeßkostenhilfe - Wiedereinsetzung in …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770
Mangels Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der gesetzlich vorgeschriebenen Form ist der Prozesskostenhilfeantrag daher abzulehnen (vgl. hierzu BVerfG vom 7.4.2000 Az. 2 BvR 106/00 in NJW 2000, 3344; BGH vom 14.10.2010 Az. V ZB 214/10 in NVwZ-RR 2011, 87; BayVGH vom 13.4.2010 Az. 11 ZB 10.867 und vom 21.7.2008 Az. 12 C 08.1808; OVG Berlin-Brandenburg vom 29.6.2010 Az. OVG 10 M 8.10; insbesondere auch BayLSG vom 12.1.2011 Az. L 7 AS 686/10 B PKH). - VGH Bayern, 13.12.2005 - 11 CS 05.1350
behauptete Vertauschung von Blutproben; behaupteter unbewusster Konsum von …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770
Rn. 34 Nachdem von einer Wiedergewinnung der Fahreignung des Antragstellers durch Drogenabstinenz und eine stabile Verhaltensänderung derzeit allerdings wegen der Täuschungshandlungen im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung - ob vom Antragsteller bewusst begangen oder nicht, kann insoweit hier dahingestellt bleiben - und der damit einhergehenden fehlenden Verwertbarkeit des seinerzeit erstellten Gutachtens nicht sicher ausgegangen werden kann, erscheint es dem Gericht im Hinblick auf die vom Antragsteller möglicherweise doch noch ausgehende Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer im Rahmen der vom Gericht eigenständig vorzunehmenden Interessenabwägung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO geboten, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs von der Erfüllung der angeordneten Auflagen abhängig zu machen (vgl. hierzu u.a. BayVGH vom 20.1.2012 Az. 11 CS 11.3011, vom 18.5.2010 Az. 11 CS 09.2849, vom 22.1.2008 Az. 11 CS 07.2766 und vom 13.12.2005 Az. 11 CS 05.1350). - BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770
Mangels Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der gesetzlich vorgeschriebenen Form ist der Prozesskostenhilfeantrag daher abzulehnen (vgl. hierzu BVerfG vom 7.4.2000 Az. 2 BvR 106/00 in NJW 2000, 3344; BGH vom 14.10.2010 Az. V ZB 214/10 in NVwZ-RR 2011, 87; BayVGH vom 13.4.2010 Az. 11 ZB 10.867 und vom 21.7.2008 Az. 12 C 08.1808; OVG Berlin-Brandenburg vom 29.6.2010 Az. OVG 10 M 8.10; insbesondere auch BayLSG vom 12.1.2011 Az. L 7 AS 686/10 B PKH). - VGH Bayern, 22.01.2008 - 11 CS 07.2766
Wiedereinsetzung; Anforderung eines fachärztlichen Gutachtens; Verdachtsmomente …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770
Rn. 34 Nachdem von einer Wiedergewinnung der Fahreignung des Antragstellers durch Drogenabstinenz und eine stabile Verhaltensänderung derzeit allerdings wegen der Täuschungshandlungen im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung - ob vom Antragsteller bewusst begangen oder nicht, kann insoweit hier dahingestellt bleiben - und der damit einhergehenden fehlenden Verwertbarkeit des seinerzeit erstellten Gutachtens nicht sicher ausgegangen werden kann, erscheint es dem Gericht im Hinblick auf die vom Antragsteller möglicherweise doch noch ausgehende Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer im Rahmen der vom Gericht eigenständig vorzunehmenden Interessenabwägung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO geboten, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs von der Erfüllung der angeordneten Auflagen abhängig zu machen (vgl. hierzu u.a. BayVGH vom 20.1.2012 Az. 11 CS 11.3011, vom 18.5.2010 Az. 11 CS 09.2849, vom 22.1.2008 Az. 11 CS 07.2766 und vom 13.12.2005 Az. 11 CS 05.1350). - VGH Bayern, 05.07.2012 - 11 CS 12.1321
Medikamentenabhängigkeit; Substitution des Betroffenen mit Methadon
Auszug aus VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770
Nach Ablauf dieser verfahrensrechtlichen Einjahresfrist ist einem Fahrerlaubnisinhaber Gelegenheit zu geben, die Wiedergewinnung der Fahreignung durch Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen (vgl. u.a. BayVGH vom 5.7.2012 Az. 11 CS 12.1321, vom 14.2.2012 Az. 11 C 11.3005, vom 28.11.2011 Az. 11 CS 11.2393, vom 25.8.2011 Az. 11 CS 11.1279, vom 9.6.2011 Az. 11 CS 11.938, vom 18.4.2011 Az. 11 CS 10.3168, vom 17.6.2010 Az. 11 CS 10.991 sowie grundlegend vom 9.5.2005 in BayVBl 2006, 18 ff.). - VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.2028
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Einnahme morphinhaltiger …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770
Von einer ausdrücklichen Anordnung der Aushändigung des Führerscheins sieht das Verwaltungsgericht ab, da davon auszugehen ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein bereits aufgrund der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ohne gesonderte Anordnung wieder herausgeben wird und ein Rechtsschutzbedürfnis für diesen Antrag nicht besteht (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. u.a. BayVGH vom 30.3.2012 Az. 11 CS 12.307, vom 18.5.2010 Az. 11 CS 09.2849, vom 12.3.2009 Az. 11 CS 08.3307, vom 6.6.2008 Az. 11 CS 08.400, vom 26.6.2007 Az. 11 CS 07.491, vom 12.3.2007 Az. 11 CS 06.2028 und vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1555). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 M 8.10
Keine Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfe- und darauf bezogenes …
- VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307
Fahrerlaubnisentziehung; Sozialmedizinisches Gutachten mit der Diagnose: …
- VGH Bayern, 20.01.2012 - 11 CS 11.3011
Verdacht auf Alkoholmissbrauch bei impulshafter Gewaltanwendung unter …
- LSG Bayern, 12.01.2011 - L 7 AS 686/10
PKH-Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
- VGH Bayern, 28.11.2011 - 11 CS 11.2393
Konsum von Crystal-Speed; Belehrung; Verwertbarkeit einer Blutprobe; …
- VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.2244
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis // Verdacht nicht …
- VG Bayreuth, 23.10.2012 - B 1 S 12.763
Verlust der Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums
- VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 CS 10.3168
Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin, …
- VGH Bayern, 09.06.2011 - 11 CS 11.938
21 Jahre alter Fahrerlaubnisinhaber
- VGH Bayern, 13.04.2010 - 11 ZB 10.867
Antrag auf Zulassung der Berufung
- VGH Bayern, 14.02.2012 - 11 C 11.3005
Erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
- VGH Bayern, 06.06.2008 - 11 CS 08.400
Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholabhängigkeit; Wiedererlangung der …
- VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 CS 11.1279
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums
- VGH Bayern, 21.07.2008 - 12 C 08.1808
Kinder- und Jugendhilfe/Prozessrecht; keine Erklärung über die persönlichen und …
- VGH Bayern, 26.06.2007 - 11 CS 07.491
- VG Bayreuth, 23.10.2012 - B 1 S 12.763
Verlust der Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums
Vom Vorliegen einer nicht überwundenen Betäubungsmittelabhängigkeit ist hier beim Antragsteller nach summarischer Prüfung jedoch - anders als in der ansonsten ähnlich gelagerten Streitsache B 1 S 12.770 - auszugehen.Auf den Beschluss vom 08.10.2012 Az. B 1 S 12.770 wird hierzu verwiesen.
- VG München, 19.11.2013 - M 1 K 13.2679
Straßenverkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluß
Die damit wieder entstandenen Fahreignungszweifel hat das Landratsamt zu klären, indem es (erneut) den Kläger auffordert, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen (…vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2007 - 11 CS 06.2244 - juris Rn. 59 ff.; VG Bayreuth, B.v. 8.10.2012 - B 1 S 12.770 - juris Rn. 30 f.).Allein der Hinweis auf etwaige vom Kläger gegenüber der Gutachterstelle begangene Täuschungshandlungen genügt hierzu nicht (…vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 3.4.2008 - OVG 1 S 192.97 - juris Rn. 8 zum Fall einer erwiesenen Täuschung im Rahmen der Fahrerlaubnisprüfung; BayVGH, B.v. 20.9.2007 - 11 CS 07.875 u.a. - juris Rn. 14 f., VG Bayreuth, B.v. 8.10.2012 a.a.O.).
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