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Rechtsprechung
   BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,842
BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R (https://dejure.org/2008,842)
BSG, Entscheidung vom 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R (https://dejure.org/2008,842)
BSG, Entscheidung vom 19. März 2008 - B 11b AS 31/06 R (https://dejure.org/2008,842)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Schönheitsreparaturen - mietvertragliche Verpflichtung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Unterkunftskosten; Schönheitsreparaturen; mietvertragliche Verpflichtung

  • Judicialis

    SGB II F: 30.07.2004 § 20 Abs 1 S 1; ; SGB II F: 24.12.2003 § 22 Abs 1 S 1; ; BGB § 535 Abs 1 S 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Übernahme von Kosten für eine Unterkunft; Differenzierung zwischen Instandhaltungsreparaturen und Schönheitsreparaturen im Mietrecht; Aufwendungen für die Miete als Aufwendungen für Unterkunft und Heizung i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 1 ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 535; SGB II § 22
    Zuschlag für Schönheitsreparaturen als Teil der Unterkunftskosten; Grundsicherung; Arbeitslosengeld; Kosten für Unterkunft und Heizung; Regelleistung; Abzug für Instandhaltung und Reparaturen; Kleinreparaturen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung von Schönheitsreparaturen bei den Kosten für Unterkunft und Heizen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Renovierungszuschlag muss vom Jobcenter vollständig übernommen werden - Mietzuschläge für Schönheitsreparaturen sind Teil der „Unterkunftskosten“, die nicht gekürzt werden dürfen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 249
  • NZS 2009, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (15)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für …

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R
    Soweit nach neuerer Rechtsprechung des BSG (Urteile des 14. Senats vom 27. Februar 2008, B 14/7b AS 64/06 R und B 14/11b AS 15/07 R) höhere Abzüge für Warmwasserbereitung gerechtfertigt sein könnten, ist der von den Beteiligten geschlossene Teilvergleich zu beachten, wonach es im streitgegenständlichen Zeitraum bei dem monatlichen Abzug von 4, 53 EUR verbleibt.

    Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft nur, soweit der Bedarf nicht dadurch anderweitig gedeckt ist, dass bestimmte Kosten bereits von der Regelleistung gemäß § 20 SGB II umfasst sind (vgl zur Warmwasserbereitung Urteil des 14. Senats des BSG vom 27. Februar 2008, B 14/11b AS 15/07 R, RdNr 20).

    Weiter trifft es zu, dass sowohl der EVS (vgl Frommann NDV 2004, 246 ff) als auch der Begründung zur RSV (BR-Drucks 206/04) entnommen werden kann, dass Anteile für "Reparatur und Instandhaltung der Wohnung" in die Bemessung der Regelleistung eingeflossen sind (vgl auch Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl, § 20 RdNr 24; BSG Urteil vom 27. Februar 2008, B 14/11b AS 15/07 R, RdNr 26 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Von einem entsprechenden Wertansatz ist im Übrigen auch der 14. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 27. Februar 2008 (ua B 14/11b AS 15/07 R, RdNr 26) ausgegangen.

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R
    Da der streitgegenständliche Betrag von 39, 16 EUR nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des Mietvertrages (…zur Auslegungsbefugnis des Senats vgl BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21; SozR 4-4200 § 12 Nr. 4, RdNr 27) ausschließlich dazu bestimmt war, Beträge für vom Vermieter übernommene bzw zu übernehmende Schönheitsreparaturen abzudecken und hierfür anfallende Aufwendungen - wie ausgeführt - nicht in die Regelleistung eingeflossen sind, ist die Beklagte zu dem von ihr vorgenommenen Abzug von monatlich 19, 70 EUR nicht berechtigt.
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 87/99 R

    Berücksichtigung von Jahressonderzahlung bei der Berechnung des …

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R
    Da der streitgegenständliche Betrag von 39, 16 EUR nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des Mietvertrages (zur Auslegungsbefugnis des Senats vgl BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21;… SozR 4-4200 § 12 Nr. 4, RdNr 27) ausschließlich dazu bestimmt war, Beträge für vom Vermieter übernommene bzw zu übernehmende Schönheitsreparaturen abzudecken und hierfür anfallende Aufwendungen - wie ausgeführt - nicht in die Regelleistung eingeflossen sind, ist die Beklagte zu dem von ihr vorgenommenen Abzug von monatlich 19, 70 EUR nicht berechtigt.
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01

    Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich …

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R
    Instandhaltung bedeutet Erhaltung des vertrags- und ordnungsgemäßen Zustandes der Mietsache, also Beseitigung der durch Abnutzung, Alter und Witterungseinwirkungen entstehenden baulichen und sonstigen Mängel (BGH NJW-RR 2006, 84; NJW 2007, 1356;… Palandt, BGB, 67. Aufl 2008, § 535 RdNr 38).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R
    Hinsichtlich der Angemessenheit der Wohnung besteht kein Streit (grundlegend zur Bestimmung der Angemessenheit der Wohnkosten BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3).
  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 123/06

    Umlage der Kosten für Öltankreinigung auf den Mieter zulässig

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R
    Instandhaltung bedeutet Erhaltung des vertrags- und ordnungsgemäßen Zustandes der Mietsache, also Beseitigung der durch Abnutzung, Alter und Witterungseinwirkungen entstehenden baulichen und sonstigen Mängel (BGH NJW-RR 2006, 84; NJW 2007, 1356;… Palandt, BGB, 67. Aufl 2008, § 535 RdNr 38).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das …

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R
    Richtig ist auch, dass sich die Höhe der Regelleistung an der EVS 1998 mit Hochrechnung auf den Stand 2003 sowie an der RSV orientiert (vgl Urteil des Senats vom 23. November 2006, B 11b AS 1/06 R, SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, RdNr 50).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den …

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R
    Soweit nach neuerer Rechtsprechung des BSG (Urteile des 14. Senats vom 27. Februar 2008, B 14/7b AS 64/06 R und B 14/11b AS 15/07 R) höhere Abzüge für Warmwasserbereitung gerechtfertigt sein könnten, ist der von den Beteiligten geschlossene Teilvergleich zu beachten, wonach es im streitgegenständlichen Zeitraum bei dem monatlichen Abzug von 4, 53 EUR verbleibt.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der …

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R
    Die von den Klägern geltend gemachten und vom SG zuerkannten Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II unter Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von insgesamt 445, 15 EUR (statt bewilligter 425, 45 EUR) sind unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen (vgl ua Urteil des Senats vom 23. November 2006, - B 11b AS 9/06 R, SozR 4-4300 § 428 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen, RdNr 15 ff).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen - …

    Auszug aus BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R
    Nicht zu überzeugen vermag deshalb die Ansicht der Beklagten, die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Berücksichtigungsfähigkeit von Schönheitsreparaturen als Kosten der Unterkunft (BVerwGE 90, 160) sei durch das SGB II historisch überholt und die früher von § 21 Abs. 1a Nr. 5 BSHG erfassten (einmaligen) Leistungen zur "Instandhaltung der Wohnung" seien, soweit nicht § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB II eingreife, nunmehr pauschal mit der Regelleistung abgegolten.
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 15/93

    Zurückverweisung - Schönheitsreparaturenklage

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2005 - L 8 SO 118/05

    Streit um die Höhe zu bewilligender Grundsicherungsleistungen; Berücksichtigung …

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 13/06 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende neben Leistungen zur …

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz …

  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 77/75

    Zulassung der Revision - Sprungrevision - Beschluß - Keine Zuziehung …

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als …

    Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft besteht zwar grundsätzlich nur, soweit der Bedarf nicht anderweitig gedeckt, insbesondere nicht bereits von der Regelleistung nach § 20 SGB II umfasst ist (vgl zur Warmwasserbereitung Urteil des 14. Senats des Bundessozialgerichts [BSG] vom 27.2.2008 - B 14/11b AS 15/07 R; Kosten für Schönheitsreparatur Urteil vom 19.3.2008 - B 11b AS 31/06 R).

    Mit dem 11b. Senat des BSG geht der erkennende Senat daher davon aus, dass zu den Kosten für "Reparatur" bzw "Instandhaltung" speziell solche Aufwendungen zählen, die in einer Mietwohnung üblicherweise auch außerhalb von Schönheitsreparaturen anfallen (BSG Urteil vom 19.3.2008 - B 11b AS 31/06 R).

    Auch Nebenkosten zur Kaltmiete werden hiervon umfasst (vgl BSG, Urteil vom 19.3.2008 - B 11b AS 31/06 R).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten - …

    Daraus folgt aber zugleich, dass tatsächliche Aufwendungen für umlagefähige Betriebskosten - auch die Kosten für einen Kabelanschluss und die Anschlussnutzungsgebühren - grundsätzlich nur dann erstattungsfähig sind, wenn die Verpflichtung zur Zahlung durch den Mietvertrag begründet worden ist (BSG, Urteile vom 19.3.2008 - B 11b AS 31/06 R und vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R;… s hierzu auch Berlit in LPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 22 RdNr 19 Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, Stand VII/07, § 22 RdNr 13;… Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 22, 23;… Piepenstock in Juris-PK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 22 RdNr 32, 34).
  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 66/11 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Überbrückungsdarlehen bzw …

    Solche Kosten sind wie mietvertraglich vereinbarte Zuschläge für Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis (dazu BSG Urteil vom 19.3.2008 - B 11b AS 31/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 10) und Renovierungskosten bei Einzug in eine Wohnung (…dazu BSG Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R - BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16) nicht mit der Regelleistung abgedeckt, sondern unterfallen nach Wortlaut des § 22 SGB II und aus systematischen Gesichtspunkten den Kosten der Unterkunft (vgl bereits BVerwGE 90, 160).
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