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Rechtsprechung
   BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,20019
BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B (https://dejure.org/2023,20019)
BSG, Entscheidung vom 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B (https://dejure.org/2023,20019)
BSG, Entscheidung vom 15. Juni 2023 - B 12 BA 6/23 B (https://dejure.org/2023,20019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Anwendbarkeit von § 7a Abs. 1 SGB IV in der ab 01.04.2022 geltenden Fassung

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …

    Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
    Die Bezeichnung einer abstrakten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann ( BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - juris RdNr 11 mwN) .

    Die Bezeichnung einer hinreichend bestimmten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist aber unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann ( BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - juris RdNr 11 mwN) .

  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der …

    Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
    In der Beschwerdebegründung muss eine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG ) mit höherrangigem Recht formuliert werden ( BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - juris RdNr 11 mwN) .

    Soweit die Klägerin mit ihrer zweiten und dritten Frage die Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei Statusfeststellungsentscheidungen mit Einzelaufträgen für grundsätzlich bedeutsam hält, ist schon keine abstrakte Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts mit höherrangigem Recht (vgl BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - juris RdNr mwN) formuliert, sondern nach der Subsumtion im Einzelfall unter § 33 Abs. 1 SGB X gefragt worden.

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R

    Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit als Notarzt

    Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
    Ungeachtet dessen fehlt es an einer hinreichenden Darlegung, inwiefern trotz der von der Klägerin selbst zitierten Urteile des Senats vom 19.10.2021 ( B 12 KR 29/19 R - BSGE 133, 49 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 62, RdNr 18;… B 12 R 1/21 R - BSGE 133, 57 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 60, RdNr 19) noch Klärungsbedarf bestehen soll.
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Facharzt für Radiologie - Tätigkeit …

    Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
    Jedenfalls fehlt es insoweit an einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der umfangreichen Rechtsprechung des Senats zur (fehlenden) Maßgeblichkeit des Willens der Parteien eines Arbeitsvertrags oder Auftragsverhältnisses, die Sozialversicherungspflicht auszuschließen (stRspr; vgl BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 12/18 R - juris RdNr 17 f;… BSG Urteil vom 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R - BSGE 133, 57 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 60, RdNr 14 jeweils mwN) .
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer …

    Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17; BSG Beschluss vom 28.1.2019 - B 12 KR 94/18 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 28.01.2019 - B 12 KR 94/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der …

    Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr;… vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17; BSG Beschluss vom 28.1.2019 - B 12 KR 94/18 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
    Auch wenn eine Rechtsfrage noch nicht ausdrücklich höchstrichterlich entschieden worden ist, so ist sie als geklärt anzusehen, wenn schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte auch zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17 sowie BSG Beschluss vom 31.3.1993 - 13 BJ 215/92 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
    Auch wenn eine Rechtsfrage noch nicht ausdrücklich höchstrichterlich entschieden worden ist, so ist sie als geklärt anzusehen, wenn schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte auch zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17 sowie BSG Beschluss vom 31.3.1993 - 13 BJ 215/92 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 24.05.2017 - B 3 P 6/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel - nicht …

    Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
    Allein die Behauptung, andere Sozialversicherungsträger könnten eine andere Meinung zur anwendbaren Fassung des § 7a SGB IV vertreten, stellt - schon weil die Entscheidungserheblichkeit dieses Vorbringens nicht hinreichend dargelegt ist - den notwendigen Bezug des gerügten Verfahrensfehlers zum Inhalt der angefochtenen Entscheidung nicht her (vgl zu einer entsprechenden Anforderung BSG Beschluss vom 7.2.2017 - B 12 KR 50/16 B - juris RdNr 20; BSG Beschluss vom 24.5.2017 - B 3 P 6/17 B - juris RdNr 8 f) .
  • BSG, 07.02.2017 - B 12 KR 50/16 B

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und …

    Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
    Allein die Behauptung, andere Sozialversicherungsträger könnten eine andere Meinung zur anwendbaren Fassung des § 7a SGB IV vertreten, stellt - schon weil die Entscheidungserheblichkeit dieses Vorbringens nicht hinreichend dargelegt ist - den notwendigen Bezug des gerügten Verfahrensfehlers zum Inhalt der angefochtenen Entscheidung nicht her (vgl zu einer entsprechenden Anforderung BSG Beschluss vom 7.2.2017 - B 12 KR 50/16 B - juris RdNr 20; BSG Beschluss vom 24.5.2017 - B 3 P 6/17 B - juris RdNr 8 f) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2025 - L 8 R 848/17

    Statusfeststellungsverfahren über die Versicherungspflicht einer …

    Die Änderung des § 7a SGB IV zum 01.04.2022 (n.F.), wonach eine Entscheidung (seither) nicht mehr zur Versicherungspflicht, sondern zum Erwerbsstatus, d.h. zur Frage, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, beantragt werden kann, entfaltet keine prozessuale Wirkung auf den hier verwaltungsrechtlich noch nach § 7a SGB IV a.F. abgeschlossenen Vorgang (…vgl. z.B. Senatsurt. v. 22.05.2024 - L 8 BA 219/19 - juris Rn. 58;… ausführlich Senatsurt. v. 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris Rn. 57 ff. m.w.N.; vgl. für Tätigkeiten, die - wie die vorliegende - jedenfalls vor dem 01.04.2022 beendet worden sind: BSG Beschl. v. 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B - juris Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - L 8 BA 109/19

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Tätigkeit …

    Die Änderung des § 7a SGB IV zum 01.04.2022 (n.F.), wonach eine Entscheidung (seither) nicht mehr zur Versicherungspflicht, sondern zum Erwerbsstatus, d.h. zur Frage, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, beantragt werden kann, entfaltet keine prozessuale Wirkung auf den hier verwaltungsrechtlich noch nach § 7a SGB IV a.F. abgeschlossenen Vorgang (…vgl. ausführlich Senatsurt. v. 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris Rn. 57 ff. m.w.N.;… Senatsurt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17 - juris Rn. 61 ff. m.w.N.; vgl. für Tätigkeiten, die - wie die vorliegende - jedenfalls vor dem 01.04.2022 beendet worden sind BSG Beschl. v. 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B - juris Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2024 - L 8 BA 219/19

    Versicherungspflicht des Moderators einer TV-Sendung in der Rentenversicherung …

    Die Änderung des § 7a SGB IV zum 01.04.2022 (n.F.), wonach eine Entscheidung (seither) nicht mehr zur Versicherungspflicht, sondern zum Erwerbsstatus, d.h. zur Frage, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, beantragt werden kann, entfaltet keine prozessuale Wirkung auf den hier verwaltungsrechtlich noch nach § 7a SGB IV a.F. abgeschlossenen Vorgang (…vgl. ausführlich Senatsurt. v. 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris Rn. 57 ff. m.w.N.;… Senatsurt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17 - juris Rn. 61 ff. m.w.N.; vgl. für Tätigkeiten, die - wie die vorliegende - jedenfalls vor dem 01.04.2022 beendet worden sind BSG Beschl. v. 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B - juris Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2025 - L 22 BA 89/24
    Der Senat geht mit dem BSG (vgl. Beschluss vom 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B - juris Rn. 9) davon aus, dass die vorher geltende Fassung hinsichtlich solcher Tätigkeiten anzuwenden ist, die sich nicht über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift hinaus erstrecken.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2024 - L 8 BA 59/21
    Die Änderung des § 7a SGB IV zum 01.04.2022 (n.F.), wonach eine Entscheidung (seither) nicht mehr zur Versicherungspflicht, sondern zum Erwerbsstatus, d.h. zur Frage, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, beantragt werden kann, entfaltet keine prozessuale Wirkung auf den hier verwaltungsrechtlich noch nach § 7a SGB IV a.F. abgeschlossenen Vorgang (…vgl. ausführlich Senatsurt. v. 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris Rn. 57 ff. m.w.N.;… Senatsurt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17 - juris Rn. 61 ff. m.w.N.; vgl. für Tätigkeiten, die - wie die vorliegende - jedenfalls vor dem 01.04.2022 beendet worden sind BSG Beschl. v. 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B - juris Rn. 9).
  • SG Duisburg, 16.10.2025 - S 10 BA 43/19
    § 7a SGB IV n. F. findet jedenfalls dann keine Anwendung, wenn die zu beurteilende Tätigkeit - wie hier - vor dem 01.04.2022 beendet war und auch nicht mehr beabsichtigt war, die Tätigkeit über den 31.03.2022 hinaus auszuüben (vgl. BSG Beschluss vom 15.06.2023 B 12 BA 6/23 B Rn. 9 - zitiert nach juris;… LSG NRW Urteil vom 22.01.2023 L 8 BA 222/18 Rn. 44 zitiert nach juris;… LSG Baden-Württemberg Urteil vom 20.05.2022 L 4 BA 3707/20 Rn. 44 zitiert nach juris).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Vorschriften grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ohne Rückwirkung in die Vergangenheit gelten (vgl. BSG Beschluss vom 15.06.2023 B 12 BA 6/23 B Rn. 9).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Golflehrer mit einem vom Verband der …

    Diese (Neu-)Fassung ist anwendbar, da der hier zu beurteilende Sachverhalt auch über das Inkrafttreten der Änderung des § 7a m.W.v. 01.04.2022 hinaus fortwirkt (vgl. Bundessozialgericht , Beschluss vom 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B -, in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2023 - L 8 BA 222/18

    Statusfeststellung der Sozialversicherungspflicht als Apothekervertreter in der …

    Soweit nach der seit dem 01.04.2022 geltenden Fassung des § 7a SGB IV (n.F.) eine Entscheidung nicht mehr zur Versicherungspflicht, sondern zum Erwerbsstatus, d.h. zur Frage, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, beantragt werden kann, entfaltet dies keine prozessuale Wirkung auf Vorgänge, die wie hier verwaltungsrechtlich noch nach § 7a SGB IV a.F. abgeschlossen worden sind (…vgl. ausführlich Senatsurt. v. 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris Rn. 57 ff. m.w.N.;… Senatsurt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17 - juris Rn. 61 ff. m.w.N.; vgl. für Tätigkeiten, die - wie die vorliegende - jedenfalls vor dem 01.04.2022 beendet worden sind BSG Beschl. v. 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B - juris Rn. 9).
  • SG Ulm, 18.09.2025 - S 13 BA 2730/23

    Sozialversicherungspflicht - Honorararzt in einem MVZ - abhängige Beschäftigung - …

    Rn. 38 Hat die Tätigkeit nur vor dem 01.04.2022 stattgefunden, verbleibt es mangels Übergangsregelung mit Rückwirkung bei der Anwendung des alten Rechts (vgl. BSG, Beschluss vom 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B -, juris Rn. 9; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15.02.2023 - L 16 BA 76/19 -, juris Rn. 74 m.w.N.; auch die Verbescheidung vor dem 01.04.2022 voraussetzend: LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 -, Rn. 44 ;… dass., Urteil vom 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 -, Rn. 54; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.11.2023 - L 8 BA 222/18 -, alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2024 - L 2 BA 3866/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der …

    Rn. 73 Soweit die Beklagte auf die Neuregelung des § 7a SGB IV in der seit 01.04.2022 geltenden Fassung verwiesen hat und davon ausgegangen ist, dass aufgrund dieser Neuregelung die Abgabe des vom Senat angeregten Teilanerkenntnisses nicht mehr möglich sei, verkennt sie, dass dieser Vorschrift keine Rückwirkung für in der Vergangenheit (also vor dem 01.04.2022) abgeschlossene Tätigkeiten zukommt, denn grundsätzlich gelten Vorschriften ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ohne Rückwirkung in die Vergangenheit (vgl. explizit zu § 7a SGB IV neue Fassung: BSG, Beschluss vom 19.06.2023 - B 12 BA 6/23 B - juris Rn. 9).
  • BSG, 16.12.2024 - B 7 AS 77/24 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer …

  • LSG Hamburg, 21.10.2025 - L 3 BA 19/23

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem …

  • SG Ulm, 20.06.2024 - S 13 BA 2280/22

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.08.2023 - L 3 BA 8/23

    Feststellung der Versicherungspflicht; Betriebsprüfung; …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2023 - L 3 R 206/22

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - 40% der …

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2024 - L 9 BA 1572/23
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