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Rechtsprechung
   BSG, 03.12.2007 - B 12 KR 3/07 C   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20112
BSG, 03.12.2007 - B 12 KR 3/07 C (https://dejure.org/2007,20112)
BSG, Entscheidung vom 03.12.2007 - B 12 KR 3/07 C (https://dejure.org/2007,20112)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - B 12 KR 3/07 C (https://dejure.org/2007,20112)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Nachholung oder Ergänzung im Verfahren der Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Nachholung oder Ergänzung im Verfahren der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 03.12.2007 - B 12 KR 3/07 C
    Sie kann daher mit ihrem vorliegenden Rechtsbehelf weder die Anwendung von Regelungen über die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde rügen (vgl zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Anforderungen des BSG an die Darlegungspflichten zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde zuletzt Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 23.1.2006, 1 BvR 1786/01, SozR 4-1500 § 160a Nr. 12 mwN) noch mit Gründen außerhalb des rechtlichen Gehörs erstmals die Zulassung des damaligen Rechtsmittels herbeiführen.
  • BSG, 29.11.2005 - B 1 KR 94/05 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Anhörungsrüge

    Auszug aus BSG, 03.12.2007 - B 12 KR 3/07 C
    Die Beklagte verkennt, dass das Verfahren der Anhörungsrüge nicht dazu vorgesehen ist, die fristgebundene (vgl § 160a Abs. 2 Satz 1 SGG) und an bestimmte formelle Anforderungen geknüpfte (vgl § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nachzuholen oder zu ergänzen und/oder zur erneuten Überprüfung durch das Beschwerdegericht zu stellen (vgl bereits Beschluss des Bundessozialgerichts [BSG] vom 29.11.2005, B 1 KR 94/05 B, juris, Die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss wurde vom Bundesverfassungsgericht [BVerfG] nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 3.4.2006 - 1 BvR 27/06).
  • BSG, 23.12.2008 - B 12 KR 2/08 C

    Zulässigkeit der Nachholung der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im …

    Entsprechend hat sie an mehreren Stellen ihrer Begründung ausgeführt, der Senat sei zu Unrecht davon ausgegangen, es sei keine grundsätzliche Rechtsfrage dargelegt worden, er sei auf die dargestellten Abweichungen nur kursorisch und in unzutreffender Weise eingegangen, usw. Die Klägerin verkennt damit, dass das Verfahren der Anhörungsrüge nicht dazu vorgesehen ist, die fristgebundene (vgl § 160a Abs. 2 Satz 1 SGG) und an bestimmte formelle Anforderungen geknüpfte (vgl § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nachzuholen oder zu ergänzen und/oder zur erneuten Überprüfung durch das Beschwerdegericht zu stellen (vgl bereits Beschluss des Senats vom 3.12.2007, B 12 KR 3/07 C, unter Hinweis auf den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 29.11.2005, B 1 KR 94/05 B, juris; die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss wurde vom Bundesverfassungsgericht [BVerfG] nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3.4.2006, 1 BvR 27/06).
  • OVG Bremen, 24.04.2009 - S2 S 82/09

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung; Schonvermögen

    Die Anhörungsrüge soll aber nicht dazu dienen, die einmal getroffene Entscheidung einer erneuten Überprüfung durch das Beschwerdegericht zu unterstellen (BSG, B. v. 03.12.2007 - B 12 KR 3/07 C -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2011 - L 19 AS 633/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Anhörungsrüge dient aber nicht dazu, Vorbringen nachträglich zu ergänzen und es besteht auch kein Anspruch darauf, dass das Vorbringen des Rechtssuchenden in seinem Sinne vom Gericht aufgenommen und der Entscheidung zugrunde gelegt wird (vgl. BSG Beschl. v. 03.12.2007 - B 12 KR 3/07 C).
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