Rechtsprechung
| BSG, 26.07.2017 - B 12 R 28/17 B |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beitragspflicht zur Sozialversicherung; PKH-Verfahren; Unverschuldete Fristversäumnis; Beiordnung eines Notanwalts; Erfolglose Bemühungen um eine Prozessvertretung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beitragspflicht zur Sozialversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 23.07.2014 - S 6 R 394/13
- LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 97/14
- BSG, 26.07.2017 - B 12 R 28/17 B
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht
Auszug aus BSG, 26.07.2017 - B 12 R 28/17 B
Für das Verfahren der Beschwerde zum BSG gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des LSG ist eine Vertretung durch Rechtsanwälte oder andere qualifizierte Prozessbevollmächtigte vorgeschrieben (§ 73 Abs. 4 S 1 SGG; zur Verfassungsmäßigkeit vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 13 mwN). - BSG, 16.10.2007 - B 6 KA 3/07 S
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rechtsmittelverfahren vor einem obersten …
Auszug aus BSG, 26.07.2017 - B 12 R 28/17 B
Für ein beabsichtigtes Rechtsmittelverfahren vor einem obersten Bundesgericht ist es erforderlich, dass erfolglose Bemühungen um eine Prozessvertretung bei zumindest fünf zugelassenen Prozessbevollmächtigten substantiiert aufgezeigt werden (BSG Beschluss vom 16.10.2007 - B 6 KA 3/07 S - Juris RdNr 2 mwN). - BGH, 27.11.2014 - III ZR 211/14
Beiordnung eines Notanwalts: Bestellung nach Mandatsniederlegung wegen …
Auszug aus BSG, 26.07.2017 - B 12 R 28/17 B
Hat ein Beschwerdeführer zunächst einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts nur dann in Betracht, wenn der Beschwerdeführer die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat (vgl BGH Beschluss vom 27.11.2014 - III ZR 211/14 mwN).
- BSG, 10.05.2011 - B 2 U 3/11 BH
Sozialgerichtliches Verfahren - nicht statthafter Rechtsbehelf - sofortige …
Auszug aus BSG, 26.07.2017 - B 12 R 28/17 B
Entsprechende Darlegungen müssen spätestens bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist erfolgen, da anderenfalls eine Wiedereinsetzung aufgrund fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung regelmäßig nicht in Betracht kommt (BSG Beschluss vom 10.5.2011 - B 2 U 3/11 BH - Juris RdNr 9 mwN). - BVerfG, 13.04.1988 - 1 BvR 392/88
Auszug aus BSG, 26.07.2017 - B 12 R 28/17 B
Ein Beschwerdeführer ist im Falle des Unvermögens zur Bestreitung der Kosten der Prozessführung nur dann ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Beschwerdefrist gehindert, wenn er innerhalb dieser Frist sowohl das PKH-Gesuch als auch die auf dem vorgeschriebenen Vordruck abzugebende Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO) eingereicht hat (zur Verfassungsmäßigkeit vgl zB BVerfG Kammerbeschluss vom 13.4.1988 - 1 BvR 392/88 - SozR 1750 § 117 Nr. 6). - BSG, 29.01.2013 - B 2 U 354/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf PKH-Bewilligung - keine hinreichende …
Auszug aus BSG, 26.07.2017 - B 12 R 28/17 B
In diesem Falle ist der Beschwerdeführer nur dann ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Begründungsfrist gehindert, wenn er bis zu deren Ablauf den Antrag auf Bewilligung von PKH gestellt und die auf dem vorgeschriebenen Vordruck abgegebene Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht hat, sofern er daran nicht ebenfalls ohne Verschulden gehindert gewesen ist (vgl BSG Beschluss vom 29.1.2013 - B 2 U 354/12 B - mwN).
- VGH Bayern, 20.10.2020 - 11 ZB 20.2046
Unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung wegen versäumter Begründungsfrist
Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in diesem Fall nur dann gewährt werden, wenn die Partei bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch mit allen dazugehörigen Unterlagen (insbesondere mit der Formularerklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst entsprechenden Belegen gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 ZPO) eingereicht hat und dieses lediglich nicht innerhalb der Frist beschieden worden ist (…BVerwG, B.v. 28.1.2004 - 6 PKH 15.03 - NVwZ 2004, 888 = juris Rn. 6 f.; BSG, B.v. 26.7.2017 - B 12 R 28/17 B - juris Rn. 6;… BGH, B.v. 24.1.2017 - VI ZB 30/16 - juris Rn. 11;… B.v. 16.12.1997 - VI ZB 48/97 - NJW 1998, 1230 = juris Rn. 7 jeweils m.w.N.;… vgl. auch Bier/Steinbeiß-Winkelmann in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 60 Rn. 17, 35). - BSG, 09.08.2023 - B 12 BA 3/22 BH
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Keine …
Der Kläger hat jedoch schon nicht vorgetragen, dass er sich zumindest bei einer gewissen Anzahl von Anwälten vergeblich um eine Übernahme der Vertretung bemüht hat (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 26.7.2017 - B 12 R 28/17 B - juris RdNr 11 mwN). - BSG, 29.01.2018 - B 12 R 62/17 B
Parallelentscheidung zu BSG - B 12 R 61/17 B - v. 29.01.2018
Unabhängig davon, dass der Kläger ein erfolgloses Bemühen um eine Prozessvertretung bei zumindest fünf zugelassenen Prozessbevollmächtigten (BSG Beschluss vom 26.7.2017 - B 12 R 28/17 B - Juris RdNr 11 mwN) nicht hinreichend aufgezeigt hat, ist die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den oben zu 1. dargelegten Gründen aussichtslos.
- BSG, 29.01.2018 - B 12 R 61/17 B
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
Unabhängig davon, dass der Kläger ein erfolgloses Bemühen um eine Prozessvertretung bei zumindest fünf zugelassenen Prozessbevollmächtigten (BSG Beschluss vom 26.7.2017 - B 12 R 28/17 B - Juris RdNr 11 mwN) nicht hinreichend aufgezeigt hat, ist die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den oben zu 1. dargelegten Gründen aussichtslos. - BSG, 09.08.2023 - B 12 BA 4/22 BH
Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde …
Der Kläger hat jedoch schon nicht vorgetragen, dass er sich zumindest bei einer gewissen Anzahl von Anwälten vergeblich um eine Übernahme der Vertretung bemüht hat (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 26.7.2017 - B 12 R 28/17 B - juris RdNr 11 mwN). - VG Hannover, 04.04.2022 - 3 A 2740/20
Bestandskräftiger Überprüfungsbescheid; Rechtsschutzbedürfnis; Unzulässigkeit der …
Rn. 19 Ob und inwieweit die Bestandskraft des Überprüfungsbescheids auch weitere Aspekte der Zulässigkeit der Klage gegen den Ausgangsbescheid berührt, wofür eine in der Rechtsprechung regelmäßig anklingende, gestaltgebende Wirkung des Überprüfungsbescheides für den Bescheid, dessen Rücknahme auf Grundlage von § 44 Abs. 1 SGB X begehrt wird, streiten könnte (vgl. etwa BSG, Beschl. v. 26.07.2017 - B 12 R 28/17 B, juris Rn. 1;… SächsOVG, Beschl. v. 20.07.2021 - 3 D 73/20, juris Rn. 12: Ausgangsbescheid "in der Fassung des Überprüfungsbescheids"), kann angesichts des entfallenen Rechtsschutzbedürfnisses vorliegend offenbleiben. - BSG, 21.09.2020 - B 12 KR 73/20 B
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts
Die Klägerin hat schon kein erfolgloses Bemühen um eine Prozessvertretung bei zugelassenen Prozessbevollmächtigten ( BSG Beschluss vom 26.7.2017 - B 12 R 28/17 B - juris RdNr 11 mwN) aufgezeigt hat, sodass eine Beiordnung schon aus diesem Grund ausscheidet. - BSG, 14.06.2018 - B 12 KR 8/18 B
Beitragspflicht zur Sozialversicherung
Unabhängig davon, dass der Kläger ein erfolgloses Bemühen um eine Prozessvertretung bei zumindest fünf zugelassenen Prozessbevollmächtigten (BSG Beschluss vom 26.7.2017 - B 12 R 28/17 B - Juris RdNr 11 mwN) nicht hinreichend aufgezeigt hat, ist die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den oben zu 1. dargelegten Gründen aussichtslos. - BSG, 29.01.2018 - B 12 R 63/17 B
Parallelentscheidung zu BSG - B 12 R 61/17 B - v. 29.01.2018
Unabhängig davon, dass der Kläger ein erfolgloses Bemühen um eine Prozessvertretung bei zumindest fünf zugelassenen Prozessbevollmächtigten (BSG Beschluss vom 26.7.2017 - B 12 R 28/17 B - Juris RdNr 11 mwN) nicht hinreichend aufgezeigt hat, ist die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den oben zu 1. dargelegten Gründen aussichtslos. - BSG, 19.08.2021 - B 12 KR 5/21 R
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts
Unabhängig davon, dass der Kläger ein erfolgloses Bemühen um eine Prozessvertretung bei zumindest fünf zugelassenen Prozessbevollmächtigten ( BSG Beschluss vom 26.7.2017 - B 12 R 28/17 B - juris RdNr 11 mwN) nicht hinreichend aufgezeigt hat, ist die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den oben zu 1. dargelegten Gründen aussichtslos. - BSG, 05.04.2019 - B 3 P 4/19 B
Parallelentscheidung zu BSG B 3 P 3/19 B v. 05.04.2019
- BSG, 21.11.2018 - B 12 KR 44/18 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- BSG, 16.01.2024 - B 12 KR 10/23 BH
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts und auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; …
- BSG, 11.03.2021 - B 12 KR 11/20 BH
Beitragsfreie Pflichtversicherung während des Bezugs von Elterngeld Plus Antrag …
- BSG, 29.07.2021 - B 12 KR 36/21 B
Feststellung der Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung; Antrag auf …
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