Rechtsprechung
| BSG, 19.06.2001 - B 12 RA 8/00 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- lexetius.com
Rentenversicherung - freiwilliger Beitrag - Einzugsermächtigung - Fristversäumung - Wiedereinsetzung - Härteregelung - Verschulden
- Judicialis
SGB VI § 197 Abs 3
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beitragsentrichtung zur Rentenversicherung - Aufhebungsentscheidung - Erteilung einer Einzugsermächtigung - Vereinbarung - Fristversäumung - Verschulden
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VI § 197 Abs. 2 § 197 Abs. 3 S. 1 § 197 Abs. 4
Hinderung an der Beitragsentrichtung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Speyer, 30.11.1999 - A 373/98
- LSG Rheinland-Pfalz, 26.07.2000 - L 6 RA 4/00
- BSG, 19.06.2001 - B 12 RA 8/00 R
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.10.1989 - 12 RK 33/89
Fristen bei Antrag auf Beitragsnachentrichtung
Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 12 RA 8/00 R
Ob schließlich eine Anwendung des § 197 Abs. 3 SGB VI auch daran scheitern könnte, daß der Kläger die Rückfrage der Beklagten vom 16. Februar 1996 nach der Versendungsart des Briefes erst im März 1998 beantwortet hat, war nicht zu entscheiden (zu dieser Frage bei früheren Verfahren der Beitragsnachentrichtung BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 76, 77).
- BSG, 06.06.2023 - B 12 R 14/21 R
Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung - …
Selbst bei einem drohenden Verlust der Anwartschaft auf Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit infolge eines dreimonatigen Beitragsausfalls hat der erkennende Senat aber Zweifel am Vorliegen einer besonderen Härte geäußert, wenn der Versicherte dem Verlust der Anwartschaft durch die Begründung einer Versicherungspflicht auf Antrag hätte vorbeugen können, auch wenn dies mit höheren Beiträgen verbunden gewesen wäre (BSG Urteil vom 19.6.2001 - B 12 RA 8/00 R - SozR 3-2600 § 197 Nr. 3 S 14 = juris RdNr 23).Unabhängig davon bedingt nicht jeder Anwartschaftsverlust automatisch einen Härtefall (vgl BSG Urteil vom 19.6.2001 - B 12 RA 8/00 R - SozR 3-2600 § 197 Nr. 3 S 14 = juris RdNr 23).
- LSG Hessen, 09.11.2001 - L 13 RJ 1240/97
Entrichtung freiwilliger Beiträge - Fristablauf - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Einfaches Verschulden im Sinne leichter Fahrlässigkeit als im Rahmen des § 197 Abs. 3 Satz 1 SGB VI zugrunde zu legendem Verschuldensmaßstab (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 - B 12 RA 8/00 R) ist gegeben, wenn der Versicherte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, wobei die Umstände des Einzelfalles entscheidend sind. - LSG Bayern, 11.12.2023 - L 13 R 563/21
Rentenversicherung: Rückwirkende Entrichtung von freiwilligen Beiträgen zur …
Rn. 38 Der von § 197 Abs. 3 SGB VI ausdrücklich genannte "Regel"-Härtefall mit besonderem Fokus auf der Erwerbsminderungsrente (…RRG 1992, BT-Drs. 11/4124, S. 189 f - Zu § 192 - Wirksamkeit von Beiträgen; vgl. BSG…, Urteil vom 18.12.2001, B 12 RA 4/01 R, juris Rn. 14: für Beitragslücke von einem Jahr; BSG, Urteil vom 19.06.2001, B 12 RA 8/00 R, juris Rn. 23: Zweifel bei drei Monaten) liegt offenkundig nicht vor.
- BSG, 16.09.2009 - B 12 R 19/09 B Hierzu hätte es zunächst einer Auseinandersetzung mit der bereits vorliegenden Rechtsprechung des BSG zum Begriff des Verschuldens im Rahmen des vom LSG herangezogenen § 197 Abs. 3 Satz 1 SGB VI bedurft (vgl zuletzt etwa Urteile vom 18.12.2001, B 12 RA 4/01 R, juris und von 19.6.2001, B 12 RA 8/00 R, SozR 3-2600 § 197 Nr. 3).
- SG Nürnberg, 05.10.2021 - S 24 R 37/21
Selbstständige Tätigkeit, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, freiwillige …
Er muss sich, wenn Beiträge nicht abgebucht worden sind, diesbezüglich erkundigen (vgl. BSG Urteilt vom 19.6.2001 - B 12 RA 8/00 R). - LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2011 - L 3 R 169/08
Nachentrichtung freiwilliger Beiträge - gesetzliche Rentenversicherung - …
Die Annahme dieses Angebotes und die Erteilung der Einzugsermächtigung durch den Kläger konnten jedoch nach § 130 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erst in dem Zeitpunkt wirksam werden, in dem die Erklärung der BfA zuging (so Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 19. Juni 2001 - B 12 RA 8/00 R - juris). - LSG Baden-Württemberg, 18.01.2008 - L 4 R 2125/05 Für das Verschulden gilt in § 197 Abs. 3 Satz 1 die Regelung des § 276 Abs. 1 Satz 1, 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsprechend (BSG SozR 3-2600 § 197 Nr. 3).
- LSG Berlin, 15.11.2004 - L 16 RA 73/03 Dem Kläger ist insoweit zumindest leichte Fahrlässigkeit anzulasten, die bereits das Recht auf Nachzahlung von Beiträgen nach § 197 Abs. 3 SGB VI ausschließt (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 -B 12 RA 8/00 R = SozR 3-2600 § 197 Nr. 3).
- BSG, 09.07.2009 - B 12 R 29/08 B Jedenfalls hätte die Klägerin darlegen müssen, aus welchen Gründen im Hinblick auf das von ihr zitierte Urteil des Senats vom 19.6.2001 (B 12 RA 8/00 R, SozR 3-2600 § 197 Nr. 3) eine Rechtsfrage klärungsbedürftig sein könnte.
- SG Detmold, 23.10.2008 - S 13 (10) AL 70/07
Beendigung des Versicherungsverhältnisses in der freiwilligen …
Wenn das maßgebende Gesetz keine Beschränkung auf grobe Fahrlässigkeit vornimmt, ist auch im Beitragszahlungsrecht leichte Fahrlässigkeit schädlich (BSG, Urteil vom 19.06.2001 - B 12 RA 8/00 R). - LSG Baden-Württemberg, 23.10.2007 - L 9 R 5919/06
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