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Rechtsprechung
   BSG, 21.06.2000 - B 12 RJ 3/00 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7350
BSG, 21.06.2000 - B 12 RJ 3/00 B (https://dejure.org/2000,7350)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2000 - B 12 RJ 3/00 B (https://dejure.org/2000,7350)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - B 12 RJ 3/00 B (https://dejure.org/2000,7350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Zugehörigkeit einer Person zum deutschen Sprachkreis und Kulturkreis im Sozialverfahrensrecht - Anforderungen an die sozialgerichtliche Sachverhaltsermittlung - Anspruch auf Anrechnung von Fremdbeitragszeiten und Zulassung zur Nachentrichtung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 101 Abs. 2, § 103 S. 2; WGSVG § 20 Abs. 1
    Anerkenntnis durch Erklärung des Rentenversicherungsträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.06.1989 - 4 RA 44/88

    Vollständiger Leistungsantrag iS. von § 44 Abs. 2 SGB I

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 12 RJ 3/00 B
    Gegenstand eines Anerkenntnisses iS dieser Vorschrift kann nur der prozessuale Anspruch oder ein abtrennbarer Teil des Anspruchs, also die Anerkennung einer Rechtsfolge aus einem vom Kläger behaupteten Tatbestand, nicht der Tatbestand selbst oder ein Tatbestandselement sein (BSGE 65, 160, 164 = SozR 1200 § 44 Nr. 24).
  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als …

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 12 RJ 3/00 B
    Dazu ist die zu entscheidende Rechtsfrage klar zu bezeichnen und aufzuzeigen, daß sie klärungsbedürftig, also zweifelhaft und klärungsfähig, mithin im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich ist (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 19 B 24/08

    Höhe der Anwaltsgebühr bei einer Untätigkeitsklage, Voraussetzungen für das …

    Die Erledigung eines Verfahrens durch ein angenommenes Anerkenntnis i.S.v. § 101 Abs. 2 SGG setzt voraus, dass ein Beteiligter einen prozessualen Anspruch durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht anerkennt (BSG, Beschluss vom 21.06.2000, B 12 RJ 3/00 B; Urteil vom 22.06.1989, 4 RA 44/88) und der andere Beteiligte das Anerkenntnis durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht annimmt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2015 - L 12 SO 302/14

    Erinnerung gegen eine Kostenfestsetzung

    Eine Erledigung eines Verfahrens durch ein angenommenes Anerkenntnis setzt vielmehr voraus, dass ein Beteiligter einen prozessualen Anspruch durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht anerkennt (BSG, Beschluss vom 21.06.2000, B 12 RJ 3/00 B) und der andere Beteiligte das Anerkenntnis durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht annimmt.
  • LSG Thüringen, 25.10.2010 - L 6 SF 652/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Untätigkeitsklage - …

    Es handelt sich um ein im Wege einseitiger Erklärung gegebenes uneingeschränktes Zugeständnis, dass der mit der Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch oder ein Teil des Anspruchs besteht (…vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 101 Rdnr. 20), also die Anerkennung einer Rechtsfolge aus einem vom Kläger behaupteten Tatbestand, nicht der Tatbestand selbst oder ein Tatbestandselement (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - Az.: B 12 RJ 3/00 B, nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - L 19 B 286/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Falls ein Beteiligter einen prozessual geltend gemachten Anspruch im prozessrechtlichen Sinn anerkennen und insoweit den Rechtstreit erledigen will, muss dies klar und unzweideutig zum Ausdruck kommen (BSG Beschluss vom 21.06.2000 - B 12 RJ 3/00 B; Urteil vom 22.06.1989 - 4 RA 44/88 = BSGE 65, 160;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 101 Rn 20).
  • BSG, 25.10.2023 - B 6 KA 15/23 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsgrund - grundsätzliche Bedeutung der …

    Eine Bindung des Gerichts an ein Geständnis eines Beteiligten iS des § 288 ZPO besteht im sozialgerichtlichen Verfahren nicht (BSG Beschluss vom 8.4.2020 - B 13 R 260/18 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 21.6.2000 - B 12 RJ 3/00 B - juris RdNr 4;… Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl 2023, § 202 RdNr 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2010 - L 19 B 395/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Falls ein Beteiligter einen prozessual geltend gemachten Anspruch im prozessrechtlichen Sinn anerkennen und insoweit den Rechtsstreit erledigen will, muss dies klar und unzweideutig zum Ausdruck kommen (BSG Beschluss vom 21.06.2000 - B 12 RJ 3/00 B; Urteil vom 22.06.1989 - 4 RA 44/88 = BSGE 65, 160;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 101 Rn 20).
  • SG Duisburg, 11.01.2016 - S 10 SF 324/15

    Erstattungsfähigkeit einer fiktiven Terminsgebühr eines Rechtsanwalts; …

    Ein Anerkenntnis liegt vor, wenn ein Beteiligter einen prozessualen Anspruch durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht anerkennt (vgl. BSG vom 21.06.2000, Az.: B 12 RJ 3/00 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 4 P 4063/11
    Gegenstand eines Anerkenntnisses im Sinne des § 101 Abs. 2 SGG kann nur der prozessuale Anspruch oder ein abtrennbarer Teil des Anspruchs, also die Anerkennung einer Rechtsfolge aus einem vom Kläger behaupteten Tatbestand, nicht der Tatbestand selbst oder ein Tatbestandselement sein (z.B. BSG, Beschluss vom 21. Juni 2000 - B 12 RJ 3/00 B - in juris).
  • SG München, 14.07.2011 - S 22 SF 596/11

    Erinnerungen nach § 197 SGG

    Die Erledigung eines Verfahrens durch ein angenommenes Anerkenntnis im Sinne des § 101 Abs. 2 SGG setzt nämlich voraus, dass ein Beteiligter einen prozessualen Anspruch durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht anerkennt (BSG, Beschluss vom 21.06.2000, B 12 RJ 3/00 B; Urteil vom 22.06.1989, 4 RA 44/88) und der andere Beteiligte das Anerkenntnis durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht annimmt.
  • SG Detmold, 19.03.2025 - S 34 SF 77/24
    Es handelt sich um ein im Wege einseitiger Erklärung gegebenes uneingeschränktes Zugeständnis, dass der mit der Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch oder ein Teil des Anspruchs besteht, also die Anerkennung einer Rechtsfolge aus einem vom Kläger behaupteten Tatbestand, nicht der Tatbestand selbst oder ein Tatbestandselement (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - Az.: B 12 RJ 3/00 B, nach juris).
  • SG Würzburg, 05.01.2010 - S 2 SF 50/09

    Voraussetzung einer "fiktiven Terminsgebühr" bei Beendigung eines …

  • LSG Berlin, 29.03.2004 - L 16 RA 120/03

    Streitigkeit über die Höhe des monatlichen Werts des Rechts auf Altersrente; …

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