Rechtsprechung
| VG Bayreuth, 22.11.2004 - B 2 S 04.1004 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Ansbach, 02.06.2020 - AN 9 K 17.00808
Haftung des Grundstückseigentümers für Bodenverunreinigungen
So entspricht es regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung, wenn die Behörde sich an den Störer hält, der wirtschaftlich am leistungsfähigsten ist (siehe hierzu VG Bayreuth B.v. 22.11.2004 - B 2 S 04.1004 - juris Rn. 58;… VG Regensburg U. 14.9.2015 - RN 8 K 15.574 - juris Rn. 35). - VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574
Bodenschutzrechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer Detailuntersuchung auf …
Insoweit entspricht es regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung, dass die Behörde sich an den Störer hält, der sich als wirtschaftlich am leistungsfähigsten darstellt, oder umgekehrt von der Inanspruchnahme eines wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Verhaltensstörers zu Lasten eines Zustandsstörers absieht (vgl. VG Bayreuth, B.v. 22.11.2004 - B 2 S 04.1004; VG Frankfurt, U.v. 29.01.2002 - 3 E 3447/98; VGH Kassel, B.v. 24.08.1994 - 14 TH 1406/94). - VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.829
Detailuntersuchung; Duldungsanordnung; Störerauswahl; wirtschaftliches …
Insoweit entspricht es regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung, dass die Behörde sich an den Störer hält, der sich als wirtschaftlich am leistungsfähigsten darstellt, oder umgekehrt von der Inanspruchnahme eines wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Verhaltensstörers zu Lasten eines Zustandsstörers absieht (vgl. VG Bayreuth vom 22.11.2004 Az. B 2 S 04.1004; VG Frankfurt vom 29.01.2002 Az. 3 E 3447/98; HessVGH vom 24.08.1994 Az. 14 TH 1406/94). - VG Regensburg, 04.10.2010 - RO 8 K 09.02073
Bodenschutzrechtliche Inanspruchnahme eines zahlungsunfähigen Zustandsstörers
Zwar ist es im Rahmen der Auswahl zwischen mehreren Störern unter dem Gesichtspunkt der Effektivität der Gefahrenabwehr ermessensfehlerfrei möglich, dass die Bodenschutzbehörde sich an den Störer hält, der sich als wirtschaftlich am leistungsfähigsten darstellt oder umgekehrt von der Inanspruchnahme eines wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Verhaltensstörers zu Lasten des Zustandsstörers absieht (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 22.11.2004, Az. B 2 S 04.1004; VG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2002, Az. 3 E 3447/98; Hess. VGH, Beschluss vom 24.08.1994, Az. 14 TH 1406/94 - Juris).
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