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| OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2000 - B 2 S 504/99 |
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OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - B 2 S 504/99 (https://dejure.org/2000,42226)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20
Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings nach Verurteilung u.a. wegen …
Insoweit erweist sich der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht als von vorn herein nutzlos (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Februar 2000 - B 2 S 504/99 - juris Rn. 6; ebenso: HessVGH…, Beschluss vom 20. Februar 1995 - 12 TH 2253/94 - juris Rn. 2;… Beschluss vom 20. Januar 2004 - 12 TG 3204/03 - juris Rn. 5; VGH BW…, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 S 2042/08 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 26. Januar 2010 - 11 S 2482/09 - juris Rn. 15; NdsOVG…, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 11 ME 133/10 - a.a.O. Rn. 9;… Cziersky-Reis, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 53 AufenthG Rn. 56). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2007 - 2 M 206/07
Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung
Das Rechtsschutzinteresse für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine Ausweisungsverfügung entfällt grundsätzlich, wenn der Ausländer bereits aus einem anderen Grund vollziehbar ausreisepflichtig ist (Änderung der Senatsrechtsprechung [Beschl. v. 22.02.2000 - B 2 S 504/99 -, Juris]).Soweit der Senat hierzu bisher eine gegenteilige Auffassung vertreten hat (vgl. Beschl. v. 22.02.2000 - B 2 S 504/99 -, Juris), hält er daran nicht mehr fest.
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