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| OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.1997 - B 2 S 67/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Arnsberg, 22.06.2010 - 8 K 201/09
Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Welver gescheitert
Rn. 102 Vgl. OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 1997 - B 2 S 67/96 -, juris; Breuer, Öffentliches und Privates Wasserrecht, 3. Aufl., Rdnr. 504; Zöllner, a. a. O., § 18a Rdnr. 6. - OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2003 - 2 M 155/03
Entsorgung von Fäkalschlamm unterliegt nicht dem Abfall-, sondern dem …
Das "Beseitigen" setzt allerdings ein, wenn - wie hier - die Abwässer aus der geschlossenen Grube herausgeholt und abtransportiert werden (OVG LSA, Beschl. v. 10.03.1997 - B 2 S 67/96 -, ZfW 1998, 383 [384];… BayVGH, Urt. v. 17.03.1999 - 23 B 97.1115 -, BayVBl. 1999, 438 m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 12.09.2005 - 9 ME 284/04
Abholen; Abwasser; Abwasserbegriff; Abwasserbeseitigung; …
Die Sammlung und Reinigung des Abwassers in der Hauskläranlage sowie die Versickerung des Ablaufs aus der Hauskläranlage werden nicht von der Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinden erfasst (OVG Magdeburg, Beschluss vom 10.3.1997 - 2 S 67/96 - ZfW 1998, 383 m. w. N.;… Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl., RN 508 m. w. N.). - OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 68/97 Einerseits ist die Abwasserbeseitigungspflicht auch bei Hauskläranlagen und abflußlosen Sammelgruben nicht von vornherein auf eine Realisierung durch die in Satz 3 genannten Teilakte beschränkt (a.A. OVG Magdeburg, Beschl. v. 10.03.1997 - B 2 S 67/96 -, ZfW 1998, 383, 384, zu einer vergleichbaren landesrechtlichen Regelung).
- VG Dessau, 10.12.2003 - 1 A 456/02 Darunter fallen jedoch nicht die Vorgänge, die der Abwasserbeseitigung zeitlich vorangehen, z.B. auch nicht das hier relevante vorübergehende Aufbewahren von Fäkalien in einer wasserdichten Grube auf Hausgrundstücken (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 10. März 1997 - B 2 S 67/96 - ZfW 1998, 383, 384 [OVG Sachsen-Anhalt 10.03.1997 - B2 S 67/96] ).
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