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Rechtsprechung
   BSG, 23.03.2021 - B 4 AS 8/21 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10601
BSG, 23.03.2021 - B 4 AS 8/21 BH (https://dejure.org/2021,10601)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2021 - B 4 AS 8/21 BH (https://dejure.org/2021,10601)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2021 - B 4 AS 8/21 BH (https://dejure.org/2021,10601)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 621/13

    Grundsicherung, Arbeitsuchender, Leistungshöhe, Arbeitslosengeld II, Widerruf, …

    Auszug aus BSG, 23.03.2021 - B 4 AS 8/21 BH
    Weil schon nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nur tatsächlich entstandene Bedarfe zu berücksichtigen sind, führen Mietminderungen - jedenfalls dann, wenn sie wie hier nicht offensichtlich unwirksam sind (vgl dazu Bayerisches LSG vom 14.5.2014 - L 11 AS 621/13 - RdNr 30 f) - zu einem entsprechend geringeren Anspruch auf Alg II in dem Monat der Minderung, selbst wenn zu einem späteren Zeitpunkt Mietnachzahlungen zu leisten sind (vgl jüngst etwa SG Karlsruhe vom 17.8.2020 - S 5 AS 1414/20 - RdNr 28; zustimmend Theesfeld-Betten, jurisPR-MietR 4/2021 Anm 6) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 21/18

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen - …

    Auszug aus BSG, 23.03.2021 - B 4 AS 8/21 BH
    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29. Oktober 2020 - L 6 AS 21/18 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
  • SG Karlsruhe, 17.08.2020 - S 5 AS 1414/20

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Geltendmachung einer Mietminderung …

    Auszug aus BSG, 23.03.2021 - B 4 AS 8/21 BH
    Weil schon nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nur tatsächlich entstandene Bedarfe zu berücksichtigen sind, führen Mietminderungen - jedenfalls dann, wenn sie wie hier nicht offensichtlich unwirksam sind (vgl dazu Bayerisches LSG vom 14.5.2014 - L 11 AS 621/13 - RdNr 30 f) - zu einem entsprechend geringeren Anspruch auf Alg II in dem Monat der Minderung, selbst wenn zu einem späteren Zeitpunkt Mietnachzahlungen zu leisten sind (vgl jüngst etwa SG Karlsruhe vom 17.8.2020 - S 5 AS 1414/20 - RdNr 28; zustimmend Theesfeld-Betten, jurisPR-MietR 4/2021 Anm 6) .
  • BSG, 30.06.2021 - B 4 AS 76/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Beiträgen des …

    Aus grundsicherungsrechtlicher Perspektive stets unbeachtlich sind privatrechtliche Vereinbarungen insofern nur, wenn entweder im konkreten Fall rechtskräftig ihre Unwirksamkeit festgestellt ist oder wenn die zivilrechtliche Rechtslage offensichtlich ist (…vgl BSG vom 22.9.2009 - B 4 AS 8/09 R - BSGE 104, 179 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 24, RdNr 16;… BSG vom 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 53 RdNr 15; BSG vom 23.3.2021 - B 4 AS 8/21 BH - juris RdNr 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - L 4 AS 1070/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …

    Soweit die Klägerin und Herr J gegenüber ihrem Vermieter die Miete gemindert haben, ist für den Zeitraum der geminderten Mietzahlung nur die geminderte Miete als Bedarf für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen, sofern die Mietminderung nicht offensichtlich unwirksam ist (BSG, Beschluss 23. März 2021 - B 4 AS 8/21 BH - Rn. 3).

    Erst zu diesem Zeitpunkt steht endgültig fest, dass die von dem Beklagten ursprünglich gezahlten Mietkosten nicht den angemessenen Bedarf des Klägers gedeckt haben (Urteil des Senats vom 16. November 2013 - L 4 AS 1640/20;… Sächsisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 17. März 2022 - L 3 AS 568/21, Rn. 21 f.; Schleswig-Holsteinisches LSG…, Urteil vom 29. Oktober 2020 - L 6 AS 21/18, Rn. 21 f.; Sozialgericht Karlsruhe…, Urteil vom 17. August 2020 - S 5 AS 1414/20 - Rn. 28; dem wohl zustimmend: BSG, Beschluss vom 23. März 2021, a. a. O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.2025 - L 2 SO 975/25
    Die Rechtsfrage, ob eine vom Mieter gegenüber seinem Vermieter vorgenommene Mietminderung zu einer Verringerung des vom Sozialleistungsträger bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen zu berücksichtigenden Unterkunftsbedarfs führt, ist indes bereits durch das BSG (Beschluss vom 23.03.2021 - B 4 AS 8/21 BH - juris Rn. 3) geklärt.
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