Rechtsprechung
| VG Bayreuth, 21.06.2013 - B 5 K 12.691 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gewährung von Altersteilzeit im Blockmodell in Verwaltungsreformbereichen;Entgegenstehende dienstliche Belange;Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 21.06.2013 - B 5 K 12.691
- VGH Bayern, 21.11.2014 - 3 ZB 13.1573
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 08.10.2010 - 3 ZB 08.1802
Gewährung von Altersteilzeit ab Vollendung des 55. Lebensjahres; …
Auszug aus VG Bayreuth, 21.06.2013 - B 5 K 12.691
Es ist dabei nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr dem Stellenabbau durch natürliche Fluktuation den Vorrang einräumt (BayVGH, B. v. 4.8.2008, Az. 3 B 06.1441 und B. v. 8. Oktober 2010, Az. 3 ZB 08.1802; VG Regensburg, U. v. 15. Mai 2012, Az. RN 1 K 10.02335).Rn. 27 Entgegen der Ansicht der Klägerin kommt es dabei nicht auf die Gesamtsituation im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder die Stellensituation aller Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern an, sondern es ist konkret auf die jeweils von der Gewährung von Altersteilzeit betroffene Behörde und die Auswirkungen auf deren Geschäftsbetrieb, hier das AELF Bayreuth abzustellen (BayVGH vom 4. August 2008 und vom 8. Oktober 2010, a.a.O.).
- BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; …
Auszug aus VG Bayreuth, 21.06.2013 - B 5 K 12.691
Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, zur Umsetzung gesetzlicher und politischer Ziele die Aufgaben der Verwaltung festzulegen, ihre Priorität zu bestimmen und ihre Erfüllung durch Bereitstellung personeller und sachlicher Mittel zu sichern (vgl. BVerwG, U. v. 29. April 2004, Az. 2 C 21/03). - VGH Bayern, 04.08.2008 - 3 B 06.1441
Gewährung von Altersteilzeit ab Vollendung des 55. Lebensjahrs
Auszug aus VG Bayreuth, 21.06.2013 - B 5 K 12.691
Es ist dabei nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr dem Stellenabbau durch natürliche Fluktuation den Vorrang einräumt (BayVGH, B. v. 4.8.2008, Az. 3 B 06.1441 und B. v. 8. Oktober 2010, Az. 3 ZB 08.1802; VG Regensburg, U. v. 15. Mai 2012, Az. RN 1 K 10.02335). - VG Ansbach, 10.08.2010 - AN 1 K 09.02146
Gewährung von Altersteilzeit in Verwaltungsreformbereichen, entgegenstehende …
Auszug aus VG Bayreuth, 21.06.2013 - B 5 K 12.691
Wenn die personelle Ausstattung einer Behörde so knapp ist, dass die Aufgaben nur unter großen Schwierigkeiten wahrgenommen werden können, die Haushaltslage aber Neueinstellungen nicht zulässt, so reicht dies aus, um ein dringendes dienstliches Interesse an der vollen Ausschöpfung der Arbeitskraft der vorhandenen Beamten und damit einen dringenden dienstlichen Belang zu begründen (…BVerwG a.a.O.; VG Ansbach U. v. 10.8.2010, Az. AN 1 K 09.02146). - VG Regensburg, 15.05.2012 - RN 1 K 10.02335
Altersteilzeit in Verwaltungsreformbereichen; entgegenstehende dringende …
Auszug aus VG Bayreuth, 21.06.2013 - B 5 K 12.691
Es ist dabei nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr dem Stellenabbau durch natürliche Fluktuation den Vorrang einräumt (BayVGH, B. v. 4.8.2008, Az. 3 B 06.1441 und B. v. 8. Oktober 2010, Az. 3 ZB 08.1802; VG Regensburg, U. v. 15. Mai 2012, Az. RN 1 K 10.02335).
- VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.943
Voraussetzungslose Teilzeit; entgegenstehende dienstliche Belange
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