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Rechtsprechung
   BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 5/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25007
BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 5/11 B (https://dejure.org/2011,25007)
BSG, Entscheidung vom 11.05.2011 - B 6 KA 5/11 B (https://dejure.org/2011,25007)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - B 6 KA 5/11 B (https://dejure.org/2011,25007)
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  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verfahren vor Beschwerdeausschuss - keine eigenständige vierjährige Ausschlussfrist - keine Vorgabe einer Frist für Abschluss des Widerspruchsverfahrens durch Rechtsprechung - Nichtanwendung der zivilrechtlichen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 106 Abs 5 S 3 SGB 5, § 106 Abs 5 S 6 SGB 5, § 204 Abs 2 S 2 BGB
    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verfahren vor Beschwerdeausschuss - keine eigenständige vierjährige Ausschlussfrist - keine Vorgabe einer Frist für Abschluss des Widerspruchsverfahrens durch Rechtsprechung - Nichtanwendung der zivilrechtlichen ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung einer Divergenz; Verjährung von Prüfbescheiden des Beschwerdeausschusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung einer Divergenz; Verjährung von Prüfbescheiden des Beschwerdeausschusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger …

    Auszug aus BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 5/11 B
    Es sei jedenfalls kein Anspruch, sondern eher einem Gestaltungsrecht vergleichbar (vgl BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 5/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 RdNr 18 ff mit Nachweisen zur älteren Rechtsprechung).

    Der Senat hat seine Annahme, der das Prüfverfahren abschließende Bescheid der Wirtschaftlichkeitsprüfung müsse innerhalb von vier Jahren nach Festsetzung des von der Kürzungsmaßnahme betroffenen Honorars (bei Honorarkürzungen) bzw des geprüften Zeitraums (bei Verordnungsregressen) abgeschlossen werden, damit begründet, dass es für den Vertragsarzt unzumutbar sei, über einen längeren Zeitraum hinweg nicht zu wissen, ob sein Behandlungs- bzw Verordnungsverhalten Gegenstand von Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist (vgl BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 5/09 R - SozR aaO, RdNr 27 ff).

    Im Übrigen hat der Senat entschieden, dass die Vorschriften des BGB über das Ende der Hemmung bzw Unterbrechung der Verjährung durch Nichtbetreiben des Verfahrens auf das von Amts wegen durchzuführende Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung keine Anwendung finden (Urteil vom 5.5.2010 - B 6 KA 5/09 R - SozR aaO, RdNr 49 f).

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 41/13 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - eingeschränkte Einzelfallprüfung mit Hochrechnung - …

    Rn. 30 b. Eine Frist, bis zu der das Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss beendet sein muss, ist gesetzlich nicht bestimmt und darf deshalb nicht allgemein von der Rechtsprechung vorgegeben werden (BSG Beschluss vom 11.5.2011 - B 6 KA 5/11 B - RdNr 9 - Juris; siehe hierzu auch BSG Beschlüsse vom 27.6.2012 - B 6 KA 99/11 B - RdNr 8 und vom 28.8.2013 - B 6 KA 11/13 B - RdNr 7).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (BSG Beschluss vom 11.5.2011 - B 6 KA 5/11 B - RdNr 8 f - Juris; BSG Beschluss vom 28.8.2013 - B 6 KA 11/13 B - RdNr 6), unterliegt das Verfahren vor dem Beklagten keiner eigenständigen Ausschlussfrist.

    Dessen bedarf es schon deshalb nicht, weil der Zustand des Nichtwissens für den Vertragsarzt mit dem vorangegangenen Bescheid der Prüfungsstelle beendet wurde (BSG Beschluss vom 11.5.2011 - B 6 KA 5/11 B - RdNr 8 - Juris; BSG Beschluss vom 28.8.2013 - B 6 KA 11/13 B - RdNr 6).

    Aus einem Verstoß gegen die Verpflichtung, das Verfahren angemessen zu fördern, ist nicht abzuleiten, dass der Beschwerdeausschuss allein deswegen an der Festsetzung eines Regresses in Form der Bestätigung der Entscheidung des Prüfungsausschusses gehindert ist (BSG Beschluss vom 11.5.2011 - B 6 KA 5/11 B - RdNr 9 - Juris).

    Rn. 33 c. Ob die Befugnis der Prüfgremien, gegen einen Vertragsarzt Honorarkürzungen oder Regresse festzusetzen, überhaupt verwirkt sein kann (zweifelnd bereits BSG Beschluss vom 11.5.2011 - B 6 KA 5/11 B - RdNr 12 - Juris), kann dahingestellt bleiben: Wie das LSG zutreffend dargelegt hat, hat der Beklagte dem Kläger keine Veranlassung zu der Annahme gegeben, er werde auf die Durchsetzung der Honorarkürzung verzichten.

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 45/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung eines Arzneikostenregresses wegen …

    Ab Kenntnis von dem Bescheid des Prüfungsausschusses bzw der Prüfstelle ist das Vertrauen des Vertragsarztes, nicht mehr mit Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung rechnen zu müssen, zerstört (BSG - B 6 KA 5/11 B - Juris, RdNr 8)..
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2021 - L 11 KA 39/19

    Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der vertragsärztlichen …

    Diese Funktion kommt vielmehr dem Bescheid der Prüfungsstelle zu (BSG, Beschluss vom 11. Mai 2011 - B 6 KA 5/11 B).

    Ab der Kenntnis von diesem Bescheid war das Vertrauen des Klägers, wegen seiner Verordnungsweise im Jahr 2010 nicht mit Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung rechnen zu müssen, zerstört (vgl. zum Vertrauen als Grund für die Ausschlussfrist BSG, Beschluss vom 11. Mai 2011 - B 6 KA 5/11 B).

    Diese Institutionen haben grundsätzlich keine anderen Einflussmöglichkeiten auf den Verfahrensablauf bei dem Beschwerdeausschuss als der betroffene Arzt (BSG, Beschluss vom 11. Mai 2011 - B 6 KA 5/11 B).

  • BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 6/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung einer …

    Zur Fristwahrung genügte die Bekanntgabe des Bescheids der Prüfungsstelle (vgl BSG Beschluss vom 11.5.2011 - B 6 KA 5/11 B - juris RdNr 8;… BSG Urteil vom 13.8.2014 - B 6 KA 41/13 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 46 RdNr 29;… zuletzt BSG Urteil vom 13.5.2020 - B 6 KA 25/19 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 63 RdNr 56).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2019 - L 11 KA 44/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Diese Funktion kommt vielmehr dem Bescheid der Prüfungsstelle zu (BSG, Beschluss vom 11.05.2011 - B 6 KA 5/11 B -).

    Ab der Kenntnis von diesem Bescheid war das Vertrauen der Klägerin, wegen ihrer Verordnungsweise im Jahr 2010 nicht mit Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung rechnen zu müssen, zerstört (vgl. zum Vertrauen als Grund für die Ausschlussfrist BSG, Beschluss vom 11.05.2011 - B 6 KA 5/11 B -).

    Diese Institutionen haben grundsätzlich keine anderen Einflussmöglichkeiten auf den Verfahrensablauf bei dem Beschwerdeausschuss als der betroffene Arzt (BSG, Beschluss vom 11.05.2011 - B 6 KA 5/11 B -).

  • SG Marburg, 02.11.2020 - S 12 KA 252/19

    Vertragsarztrecht

    Betroffene Ärzte können bei nicht näher erklärten Verzögerungen im Verfahrensablauf jederzeit formlos um eine Entscheidung nachsuchen und - unter Beachtung der Maßgaben des § 88 SGG - Untätigkeitsklage erheben (vgl. BSG, Beschl. v. 11.05.2011 - B 6 KA 5/11 B - juris Rdnr. 9).

    Daran fehlt es, wenn der Beklagten außer dem für den Kläger erkennbaren Nichtbetreiben des Verfahrens keine Versäumnisse oder Äußerungen zuzurechnen sind, die der Kläger als Anhaltspunkt für einen Verzicht auf die Fortführung des Verfahrens deuten konnte (vgl. BSG, Beschl. v. 11.05.2011 - B 6 KA 5/11 B - juris Rdnr. 12).

  • LSG Bayern, 12.11.2014 - L 12 KA 17/12

    Absoluter Rechtsmittelverlust durch Rücknahme

    Denn die Vorschriften des BGB über das Ende der Hemmung bzw. Unterbrechung der Verjährung durch Nichtbetreiben des Verfahrens würden auf das von Amts wegen durchzuführende Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung keine Anwendung finden (BSG, Beschluss vom 11.05.2011, Az.: B 6 KA 5/11 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 7 KA 96/11

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - repräsentative Einzelfallprüfung mit Hochrechnung - …

    Ab der Kenntnis eines solchen Bescheides sei das Vertrauen des Vertragsarztes, nicht mit Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung überzogen zu werden, zerstört (BSG, Beschluss vom 11. Mai 2011, Az.: B 6 KA 5/11 B, Rdnr. 8, m.w.N., zitiert nach juris.
  • BSG, 25.04.2016 - B 6 KA 73/15 B
    Soweit schließlich der Kläger fragt, ob ein Anspruch der KÄV auf Rückzahlung von Honorar verwirkt ist, wenn die KÄV nach dem Honorarkürzungs- und Rückforderungsbescheid vom 25.11.1997 erstmals mit Widerspruchsbescheid vom 2.11.2006 auf der Rückzahlung beharrt, ist dies zum einen eine auf den konkreten Fall bezogene und nicht hinreichend abstrakte Frage, zum anderen fehlt es auch zur Verwirkung an einer Aufbereitung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der bereits fraglich ist, ob das Institut der Verwirkung bei sachlich-rechnerischen Richtigstellungen überhaupt Anwendung finden kann (vgl etwa BSG Beschluss vom 11.5.2011 - B 6 KA 5/11 B - juris RdNr 12).
  • SG Marburg, 20.03.2013 - S 12 KA 83/12

    Vertragsärztliche Versorgung - Ärzte für Labormedizin - zwingendes …

    Im Übrigen folgt aus dem Umstand, dass eine Verwaltung ihrer Verpflichtung, das Verfahren angemessen zu fördern und möglichst innerhalb der in § 88 Abs. 2 SGG genannten Frist von drei Monaten abzuschließen, soweit dem keine Hinderungsgründe entgegenstehen, in keiner Weise entspricht, nicht, dass die Verwaltung allein deshalb an der Festsetzung eines Berichtigung gehindert ist (vgl. BSG, Beschl. v. 11.05.2011 - B 6 KA 5/11 B - juris Rdnr. 9 für Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung vor dem Beschwerdeausschuss).
  • VG Berlin, 08.04.2019 - 5 K 92.17

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge bei noch nicht verjährten Ansprüchen

  • SG Hannover, 13.02.2013 - S 65 KA 381/08

    Auswirkungen einer Überschreitung der Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel; …

  • SG Marburg, 02.11.2011 - S 12 KA 68/10

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - …

  • LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 5 KA 44/11

    Rechtmäßigkeit der Aufrechnung eines einbehaltenen Arzthonorars mit einer nach …

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 11/13 B
  • SG Marburg, 20.03.2013 - S 11 KA 101/12
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