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| BSG, 14.07.2009 - B 7 AL 10/09 S |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Halle, 06.07.2006 - S 14 AL 806/04
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2009 - L 2 AL 104/06
- BSG, 14.07.2009 - B 7 AL 10/09 S
- BSG, 11.08.2009 - B 7 AL 96/09 B
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2009 - L 2 AL 104/06
Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Auszug aus BSG, 14.07.2009 - B 7 AL 10/09 S
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. Oktober 2008 (L 2 AL 104/06) wird als unzulässig verworfen.
- BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C
Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen …
Dies gilt in gleicher Weise für das Verhältnis der Anhörungsrüge zur vorausgehenden, mit ihr angegriffenen PKH-Entscheidung (so BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - B 7 AL 10/09 C - und Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6/09, NVwZ-RR 2009 662 f). - BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C
Anhörungsrüge - Richterablehnung wegen Befangenheit
Rn. 5 Die vom Kläger geäußerte Auffassung, bei der Entscheidung über eine Anhörungsrüge sei der iudex a quo wegen Vorbefassung "stets als befangen" anzusehen, ist unzutreffend; vielmehr ist es gerade der Sinn der Anhörungsrüge, dem iudex a quo die Möglichkeit der Selbstkorrektur einzuräumen (vgl ua Beschluss des BSG vom 20. Oktober 2009, B 7 AL 10/09 C, mit Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Mai 2009, 5 PKH 6/09, NVwZ-RR 2009, 662 f). - LSG Bayern, 25.10.2016 - L 15 SF 281/16
Erfolgloser Befangenheitsantrag wegen offensichtlicher Unzulässigkeit
"Die vom Kläger geäußerte Auffassung, bei der Entscheidung über eine Anhörungsrüge sei der iudex a quo wegen Vorbefassung "stets als befangen" anzusehen, ist unzutreffend; vielmehr ist es gerade der Sinn der Anhörungsrüge, dem iudex a quo die Möglichkeit der Selbstkorrektur einzuräumen (vgl. ua Beschluss des BSG vom 20. Oktober 2009, B 7 AL 10/09 C, mit Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Mai 2009, 5 PKH 6/09, NVwZ-RR 2009, 662 f). - SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 167/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines …
Rn. 21 Insoweit trifft es mit dem Bundessozialgericht (BSG) auch nicht zu, dass bei der Entscheidung über eine Anhörungsrüge der "iudex a quo" allein wegen Vorbefassung stets als befangen anzusehen sei (vgl. BSG, Beschlüsse vom 20.10.2009, B 7 AL 10/09 C, vom 25.02.2010, B 11 AL 22/09 C, jeweils mzwN). - SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines …
Rn. 20 Insoweit trifft es mit dem Bundessozialgericht (BSG) auch nicht zu, dass bei der Entscheidung über eine Anhörungsrüge der "iudex a quo" allein wegen Vorbefassung stets als befangen anzusehen sei (vgl. BSG, Beschlüsse vom 20.10.2009, B 7 AL 10/09 C, vom 25.02.2010, B 11 AL 22/09 C, jeweils mzwN).
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