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Rechtsprechung
   BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1528
BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R (https://dejure.org/2003,1528)
BSG, Entscheidung vom 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R (https://dejure.org/2003,1528)
BSG, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R (https://dejure.org/2003,1528)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und Zustimmung des Arbeitsamtes - Notwendigkeit der Maßnahme - Anforderungen an die Prognoseentscheidung - Berücksichtigung individueller Vermittlungshemmnisse - Beurteilungszeitpunkt

  • Judicialis

    SGB III § 77 Abs 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen nach § 77 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Beurteilungsspielraum bei der Beschäftigungsprognose; Beurteilungszeitpunkt für die Beschäftigungsprognose; Individuelle Vermittlungshemmnisse des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 77 Abs. 1 Nr. 1 Alt 1 § 77 Abs. 1 Nr. 3
    Beratungspflicht im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung, Notwendigkeit der Maßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 109 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (107)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die …

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R
    Zu dieser Voraussetzung war die Rechtsprechung des BSG unter zusätzlicher Berücksichtigung der Vorschriften in den §§ 1 und 6 der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit (BA) über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung (AFuU) von einem Beurteilungsspielraum der Verwaltung ausgegangen; diese habe darüber zu befinden, ob nach dem erfolgreichen Abschluss der Bildungsmaßnahme der berufliche Lebensweg des Einzelnen sicherer und der Arbeitsmarkt ausgeglichener ist (BSG 9b Senat vom 26. September 1990, BSGE 67, 228, 230 f = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1); die Entscheidung bedinge eine Prognose, die nicht durch spätere, unvorhersehbare Entwicklungen widerlegt werden könne, wenn die abwägungserheblichen Belange erfasst und zutreffend unter den Sachverhalt subsumiert worden seien (…so BSG 9b Senat vom 31. März 1992, BSGE 70, 226, 228 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 2 zu § 44 Abs. 2 Satz 2 AFG iVm § 12 Abs. 4 AFuU: Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme, um Arbeitslosigkeit für einen hiervon Bedrohten zu vermeiden).

    Wie zu Prognoseentscheidungen bei Beurteilung des Arbeitsmarktes bereits entschieden (s BSGE 67, 228, 230 f; BSGE 70, 226, 228 f mwN), steht der BA insoweit ein Beurteilungsspielraum zu; der gerichtlichen Kontrolle unterliegt lediglich, ob die Verwaltungsentscheidung tatsächlich unter Berücksichtigung aller verfügbaren Daten in einer dem Sachverhalt angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist.

    Die Rechtsprechung des BSG hat für einen Fall wie den vorliegenden, in dem die Maßnahme noch vor Erlass des Widerspruchsbescheides begonnen wurde, als Beurteilungszeitpunkt auf den des Erlasses des Widerspruchsbescheides abgestellt (…Senatsurteil vom 11. Mai 2000, SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 S 12; BSGE 70, 226, 228; BSGE 67, 228, 230).

  • BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91

    Bedrohung durch Arbeitslosigkeit bei Mangelberuf, Prognoseentscheidungen, …

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R
    Zu dieser Voraussetzung war die Rechtsprechung des BSG unter zusätzlicher Berücksichtigung der Vorschriften in den §§ 1 und 6 der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit (BA) über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung (AFuU) von einem Beurteilungsspielraum der Verwaltung ausgegangen; diese habe darüber zu befinden, ob nach dem erfolgreichen Abschluss der Bildungsmaßnahme der berufliche Lebensweg des Einzelnen sicherer und der Arbeitsmarkt ausgeglichener ist (…BSG 9b Senat vom 26. September 1990, BSGE 67, 228, 230 f = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1); die Entscheidung bedinge eine Prognose, die nicht durch spätere, unvorhersehbare Entwicklungen widerlegt werden könne, wenn die abwägungserheblichen Belange erfasst und zutreffend unter den Sachverhalt subsumiert worden seien (so BSG 9b Senat vom 31. März 1992, BSGE 70, 226, 228 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 2 zu § 44 Abs. 2 Satz 2 AFG iVm § 12 Abs. 4 AFuU: Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme, um Arbeitslosigkeit für einen hiervon Bedrohten zu vermeiden).

    Wie zu Prognoseentscheidungen bei Beurteilung des Arbeitsmarktes bereits entschieden (s BSGE 67, 228, 230 f; BSGE 70, 226, 228 f mwN), steht der BA insoweit ein Beurteilungsspielraum zu; der gerichtlichen Kontrolle unterliegt lediglich, ob die Verwaltungsentscheidung tatsächlich unter Berücksichtigung aller verfügbaren Daten in einer dem Sachverhalt angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist.

    Die Rechtsprechung des BSG hat für einen Fall wie den vorliegenden, in dem die Maßnahme noch vor Erlass des Widerspruchsbescheides begonnen wurde, als Beurteilungszeitpunkt auf den des Erlasses des Widerspruchsbescheides abgestellt (…Senatsurteil vom 11. Mai 2000, SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 S 12; BSGE 70, 226, 228; BSGE 67, 228, 230).

  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R

    Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer …

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R
    An dieser Rechtsprechung sei festzuhalten, auch wenn nach einem neueren Urteil des Bundessozialgerichts (Hinweis auf BSG vom 11. Mai 2000, SozR 3-4100 § 36 Nr. 5) bei der Frage der (persönlichen) Eignung eines Antragstellers für eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung auch die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen seien, wenn dadurch eine (negative) Prognose der Beklagten widerlegt werde.

    Die Rechtsprechung des BSG hat für einen Fall wie den vorliegenden, in dem die Maßnahme noch vor Erlass des Widerspruchsbescheides begonnen wurde, als Beurteilungszeitpunkt auf den des Erlasses des Widerspruchsbescheides abgestellt (Senatsurteil vom 11. Mai 2000, SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 S 12; BSGE 70, 226, 228; BSGE 67, 228, 230).

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 5/86

    Teilnahme an Bildungsmaßnahme - Vermittlung in absehbarer und angemessener Zeit

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R
    Sonst könnte dies dazu führen, dass bei einer allgemein guten Arbeitsmarktlage in einem bestimmten Bereich ein Arbeitnehmer dann nie eine Weiterbildungschance hätte, obwohl er wegen persönlicher (nicht gesundheitlich bedingter) individueller Umstände dort keine Chance einer Eingliederung hätte (von der Notwendigkeit einer individuellen Beschäftigungsprognose geht auch Niewald in Gagel, SGB III, § 77 RdNr 15, Stand: 1999, aus;… für die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles gleichermaßen U. Schmalz in Hauck/Noftz, SGB III, § 77 RdNr 8, Stand: 2001, sowie Stratmann in Niesel, SGB III, 2. Aufl 2002, § 77 RdNr 5; ebenso noch zu § 44 Abs. 2 Nr. 1 AFG: Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 36/82 -, AuB 1983, 347, sowie BSG, 11b Senat vom 7. April 1987, SozR 4100 § 44 Nr. 46 S 111 f).
  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 36/82

    Unterhaltsgeld - notwendige Bildungsmaßnahme - absehbarer Zeitraum

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R
    Sonst könnte dies dazu führen, dass bei einer allgemein guten Arbeitsmarktlage in einem bestimmten Bereich ein Arbeitnehmer dann nie eine Weiterbildungschance hätte, obwohl er wegen persönlicher (nicht gesundheitlich bedingter) individueller Umstände dort keine Chance einer Eingliederung hätte (von der Notwendigkeit einer individuellen Beschäftigungsprognose geht auch Niewald in Gagel, SGB III, § 77 RdNr 15, Stand: 1999, aus;… für die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles gleichermaßen U. Schmalz in Hauck/Noftz, SGB III, § 77 RdNr 8, Stand: 2001, sowie Stratmann in Niesel, SGB III, 2. Aufl 2002, § 77 RdNr 5; ebenso noch zu § 44 Abs. 2 Nr. 1 AFG: Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 36/82 -, AuB 1983, 347, sowie BSG, 11b Senat vom 7. April 1987, SozR 4100 § 44 Nr. 46 S 111 f).
  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung - …

    die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt anerkannt ist (zur Prüfung dieser Voraussetzungen im Einzelnen vgl das Urteil des Senats BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 1; nach § 80 SGB III können auch Arbeitnehmer, die die Vorbeschäftigungszeit gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 SGB III nicht erfüllen, jedenfalls durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden).

    Demgegenüber hat der Senat in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2003 (SozR 4-4300 § 77 Nr. 1 RdNr 38) bereits ausdrücklich die Möglichkeit bejaht, dass die Tatbestandsmerkmale einer fehlenden vorherigen Zustimmung des Arbeitsamts und der Beratung durch das Arbeitsamt im Rahmen des § 77 Abs. 1 SGB III im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden können.

  • LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08

    Förderung der beruflichen Weiterbildung; Erforderlichkeit der vorherigen …

    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Weiterbildungsmaßnahme noch vor Erlass des Widerspruchsbescheides begonnen wird, ist als Beurteilungszeitpunkt auf den Erlass des Widerspruchsbescheides abzustellen (…vgl. BSG, Urteile vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 18/99 R = SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 = JURIS-Dokument Rdnr. 19 - und vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 1 Rdnr. 25 = JURIS-Dokument Rdnr. 25).

    Allerdings war nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Arbeitsförderungsgesetz anerkannt, dass in besonders gelagerten Einzelfällen aus dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs der Antragsteller so zu stellen sein kann, als habe das Arbeitsamt vor Maßnahmebeginn zugestimmt (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 1 Rdnr. 41 = JURIS-Dokument Rdnr. 41).

    Es ist daher eine positive Beschäftigungsprognose erforderlich (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 1 Rdnr. 22 = JURIS-Dokument Rdnr. 22).

    Bei der Beurteilung der Notwendigkeit der Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung des Arbeitslosen sind auch individuelle Vermittlungshemmnisse zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 1 Rdnr. 28 = JURIS-Dokument Rdnr. 28).

  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe …

    Die Bewilligung der Leistung muss also die einzige Möglichkeit der Förderung der Beschäftigungsaufnahme darstellen (…vgl zu Fort- bzw Weiterbildungsmaßnahmen BSGE 48, 176, 180 = SozR 4100 § 44 Nr. 21;… SozR 4100 § 44 Nr. 33; SozR 4-4300 § 77 Nr. 1;… allgemein zum Prinzip der Sparsamkeit bei Leistungen der aktiven Arbeitsförderung vgl BSG SozR 4-4300 § 53 Nr. 1 RdNr 11).
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