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BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 202/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Teilurlaubsanspruch - Ausschlußklausel
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 13.04.1970 - 1 Sa 621/69
- BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 202/70
Papierfundstellen
- BAGE 23, 118
- NJW 1971, 723 (Ls.)
- DB 1970, 2451
- DB 1971, 295
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 05.10.1967 - 5 AZR 119/67
Gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers - Tarifliche Regelungen - Wartezeit …
Auszug aus BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 202/70
Hierbei hat das Landesarbeitsgericht außer acht gelassen, daß die gesetzlichen Teilurlaubsanspruche nicht m den Grundsatzvorschriften, sondern m § 5 Abs, 1 des Bundesurlaubsgesetzes geregelt sindo Jedenfalls der Teilurlaubsanspruch aus § 5 Abs. 1 lit b BUrlG (im Falle des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhaltnis "vor erfüllter Wartezeit) kann durch tarifliche Regelungen ohne Verstoß gegen § 13 Abs- 1 BUrlG ausgeschlossen werden, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (BAG 20, 117 - AP Nr« 10 zu § 13 BUrlG mit Heiteren Nachweisen) Ist aber davon auszugehen, so muß es notwendigerweise Tarifverträgen auch gestattet sein, die Abgeltung des Tellurlaubs aus § 3 Abs« 1 lit« b BUrlG auszuschließen bzu« deren Geltendmachung an Ausschlußfristen zu binden, denn bei den beiden letzteren E&ßnahmen handelt es sich im Vergleich zum völligen Wegfall um geringere Eingriffe m den bezeichneten Teilurlaubsanspruch Bei dieser Rechtslage kann der Senat es offen lassen, ob sonstige gesetzliche Urlaubsanspruche rechtswirksara von tariflichen Verfallklauseln erfaßt werden können«.
- BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79
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Den Tarifvertragsparteien ist es daher nicht verwehrt Ausschlußfristen auch dann zu vereinbaren, wenn eine gesetzliche Vorschrift es verbietet, die Rechte eines Beteiligten durch Einzelvertrag einzuschränken (BAG 10, 133 = AP Nr. 81 zu § 611 BGB Urlaubsrecht (zu II der Gründe); AP Nr. 1 zu Art. 10 UrlG Bayern (am Ende); BAG 23, 118 = AP Nr. 9 zu § 5 BurlG (zu 1 der Gründe); AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag (zu 4 der Gründe); BAG 11, 150 = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen (Bl.1147); BAG 13, 57 = AP Nr. 28 zu § 4 TVG Ausschlußfristen (zu II 2 der Gründe)).