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Rechtsprechung
   BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 285/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1963
BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 285/60 (https://dejure.org/1961,1963)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1961 - 4 AZR 285/60 (https://dejure.org/1961,1963)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1961 - 4 AZR 285/60 (https://dejure.org/1961,1963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellung der überwiegenden Tätigkeit - Einheitliche Arbeitsleistung - Arbeitsvorgänge - Innerer Zusammenhang - Verschiedenartige Tätigkeiten - Statistische Vorarbeiten - Kartographische Tätigkeit - Besondere Leistungen - Landkartentechnische Angestellte

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 91
  • DB 1962, 475
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.01.1955 - 2 AZR 27/54

    Arbeitsverhältnis: Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 285/60
    Ss 1st auch entgegen der Meinung der Revision nicht 'ehlerhaft, wenn das Landesarbeitsgericht die besonderen ieistungen an dem höheren Schwierigkeitsgrad gegenüber er schon in der VergGr Y a au erbringenden Tätigkeit sessen Wa.ll Das Eundesarbeitsgericht hat bereits in einem rteil von 13- Januar 1955 - 2 AZR 27/54 - (BAG 1, 254 2577) zu dem entsprechenden Merkmale der "besonderen Leitungen" bei den technischen Angestellten in der VergGr.
  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 275/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts

    Der Senat ist zunächst davon ausgegangen, der Arbeitsvorgang sei kleiner als das Aufgabengebiet (BAG 9. Oktober 1957 - 4 AZR 96/55 - BAGE 5, 27) und hat dann beispielhaft Arbeitsvorgänge aufgeführt als Darstellung politischer Grenzen, Ortschaften, Flussläufe und Bodenbeschaffenheit bei Erstellung einer topographischen Karte (BAG 6. Dezember 1961 - 4 AZR 285/60 - BAGE 12, 91) oder als Festsetzung der Beschäftigungszeit, Dienstzeit, Berufszeit und Grundvergütung bei der selbstständigen Errechnung von Vergütungen (BAG 27. Oktober 1970 - 4 AZR 487/69 -).
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive …

    sowie BAG 12, 91 £94-95] = AP Nr. 82 zu § 3 TO A) Kommt das Landesarbeitsgericht danach zu dem Ergebnis, daß hier eine rechtlich einheitlich zu bewertende Gesamttatigkeit vorliegt, so ist es im Gegensatz zu den Ausführungen im angefochtenen Urteil nicht e orr3erlich d a"1 cie einzelnen Tatigkeitsmerkmale jeweils überwiegend erfüllt wer den, entscheidend ist dann vielmehr, ob die Tätigkeit überhaupt m nicht ganz unbeachtlichem Maße die Tatigkeitsmerkmale erfüllt (BAG AP Kr 27, 37 und 43 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteil des Senats vom 12 April 1972 - 4 AZR 227/71 - wie zu vor) Daß bei den einzelnen Aufgaben des Klagers die Tatigheitsmerkmale nochmals überwiegend erfüllt werden müssen, wird dann erst recht nicht verlangt.
  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 249/21

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einer …

    Der Senat ist zunächst davon ausgegangen, der Arbeitsvorgang sei kleiner als das Aufgabengebiet (BAG 9. Oktober 1957 - 4 AZR 96/55 - BAGE 5, 27) und hat dann beispielhaft Arbeitsvorgänge aufgeführt als Darstellung politischer Grenzen, Ortschaften, Flussläufe und Bodenbeschaffenheit bei Erstellung einer topographischen Karte (BAG 6. Dezember 1961 - 4 AZR 285/60 - BAGE 12, 91) oder als Festsetzung der Beschäftigungszeit, Dienstzeit, Berufszeit und Grundvergütung bei der selbstständigen Errechnung von Vergütungen (BAG 27. Oktober 1970 - 4 AZR 487/69 -).
  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 36/22

    Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Landgerichts

    Der Senat ist zunächst davon ausgegangen, der Arbeitsvorgang sei kleiner als das Aufgabengebiet (BAG 9. Oktober 1957 - 4 AZR 96/55 - BAGE 5, 27) und hat dann beispielhaft Arbeitsvorgänge aufgeführt als Darstellung politischer Grenzen, Ortschaften, Flussläufe und Bodenbeschaffenheit bei Erstellung einer topographischen Karte (BAG 6. Dezember 1961 - 4 AZR 285/60 - BAGE 12, 91) oder als Festsetzung der Beschäftigungszeit, Dienstzeit, Berufszeit und Grundvergütung bei der selbstständigen Errechnung von Vergütungen (BAG 27. Oktober 1970 - 4 AZR 487/69 -).
  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 34/22

    Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines …

    Der Senat ist zunächst davon ausgegangen, der Arbeitsvorgang sei kleiner als das Aufgabengebiet (BAG 9. Oktober 1957 - 4 AZR 96/55 - BAGE 5, 27) und hat dann beispielhaft Arbeitsvorgänge aufgeführt als Darstellung politischer Grenzen, Ortschaften, Flussläufe und Bodenbeschaffenheit bei Erstellung einer topographischen Karte (BAG 6. Dezember 1961 - 4 AZR 285/60 - BAGE 12, 91) oder als Festsetzung der Beschäftigungszeit, Dienstzeit, Berufszeit und Grundvergütung bei der selbstständigen Errechnung von Vergütungen (BAG 27. Oktober 1970 - 4 AZR 487/69 -).
  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere …

    V a BAT Fallgruppe 1 erhöhten Wissens und Könnens gleich welcher Art erfordert (vgl. BAG 12, 91 C953 = AP Nr. 82 zu § 3 TOA und AP Nr. 79 zu § 3 TOA sowie Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT; Clemens-Scheuring- Steingen-Görner-Opalke, BAT, Hauptband II, Teil II BL Anm. 81;… Däubler-Gmelin, Vergütungsordnung zum BAT, Fallgr. 21 /IV b Hdnr. 1o9, S. 157).
  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72

    Leiter der Registratur - Tätigkeitsmerkmale

    Für eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit spricht vorliegend weiterhin die inner behördliche Organisation, denn der Kläger hat die in der Registratur anfallenden Arbeiten im wesentlichen allein verrichtet (vgl. BAG AP Kr. 4o zu §§ 22, 23 BAI im Anschluß an BAG 19, I08 /""11o 7 = AP Kr.7 zu §§ 22, 23 BAT, BAG 9, 269 /"271 - 272 J « AP Nr. 66 zu § 3 TO.A sowie BAG 12, 91 /"94-95 7 â- AP Nr. 82 zu § 3 TO.A).
  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke …

    Dabei wird das Landesarbeitsgeiücht zunächst im Rahmen seines BeurteilungsSpielraumes zu entscheiden haben, ob es eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit annimmt oder ob es von einer überwiegenden Tätigkeit bzw, mehreren für sich allein jeweils nicht überwiegen den Teiltätigkeiten ausgeht (vgl, BAG AP Nr, 27 und KO zu §§ 22, 2p BAT sowie Nr, 97 zu § 3 TO A, ferner Urteile des Senats vom 20, Oktober 1971 - V -AZR 10/71 demnächst AP Nr, K7 zu §§ 22, 23 BAT, 12, April 1972 - K AZR 227/71 demnächst AP Nr, 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassen, und 17" Mai 1972 - K AZR 283/71 demnächst AP Nr, 52 zu §§ 22, 23 BAT), Dabei wird freilich zu berücksichtigen sein, daß im vorliegenden Pall der enge Zusammenhang der Aufgaben des Klägers als Devisenprüfer für die Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit spricht (vgl, BAG AP Nr, KO zu a§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG 19, 108 /110 / = AP Nr, 7 zu §§ 22, 23 BAT; BAG 9, 269 /271 -27.2.7 = AP Nr" 66 zu § 3 TO A sowie BAG 12, 91 ß A -957 = AP Nr, 82 zu § 3 TO"A),.
  • BAG, 25.10.1966 - 1 AZR 84/65

    Eigenständige Teiltätigkeit - Bürodienst - Behördenorganisation - Gesetzliche …

    Der Senat hat bereits in seiner zur Aufnahme in das Nachschlagewerk des Gerichtes vorgesehenen Entscheidung von 16o August 1966 - 1 AZR 366/65 - vor einer "Atomisierung" des Arbeitsablaufs gewarnt« Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der je\tfeils ersten Fallgruppe der Vergütungsordnung stellen auf die Tätigkeit des Angestellten ab, nicht auf die einzelnen Arbeitsetappen einer letzthin einheitlichen oder doch zusammenhängenden Tätigkeit (BAG 12, 91 [94-/951)° Eine eigenständige, für sich allein zu bewertende und von anderen Teiltätigkeiten getrennt zu betrachtende Teiltätigkeit innerhalb der ersten Fallgruppe kommt nur in Betracht, wenn sie weder zwangsläufig mit anderen Arbeitsvorgängen zusammenhängt (zoBo Lesen von Aktenstücken als notwendige Voraussetzung zu deren Bearbeitung) noch ein innerer Zusammenhang mehrerer Teiltätigkeiten kraft Behördenorganisation oder gesetzlicher Aufgabenzusammenfassung besteht (vgl" BAG 9, 269 [271] mit weiterem Nachweis; Urteil des Senats von 16" August 1966 - 1 AZR 366/65 -)° Wenn einem Angestellten aber derartige zusammenhängende Teiltätigkeiten zur Erledigung übertragen werden, so sind sie insgesamt als einheitliche Tätigkeit zu werten« So liegt der Fall hier jedenfalls hinsichtlich der dem Kläger obliegenden Grundbuchgeschäfte, soweit sie nach § 4- der AusführungsVO zur Grundbuchordnung von 8= August 1935 (RGBl.I S« 1089) zur Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gehören« Darüber hinaus ist es möglich, aber noch näherer tatsächlicher Feststellungen bedürftig, daß das Aufgabengebiet des Klägers als Leiter der Geschäftsstelle-1 ins gesamt als eine einheitliche Tätigkeit zu erachten ist, wenn und soweit die Anwendung der ersten Fallgruppe in Betracht kommt« Sofern einzelne Teiltätigkeiten unter besonderen Pallgruppen aufgeführt sind, muß allerdings nach dem Villen der TarifVertragsparteien eine besondere.
  • BAG, 10.03.1971 - 4 AZR 190/70

    Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz - Tätigkeit eines Angestellten - …

    Zutreffend hat dabei das Berufungsgericht beim Kläger das Vorliegen einer Gesamttätigkeit verneint, denn die Zusammensetzung seiner Tätigkeit ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften, auch nicht zwangsläufig aus der Behördenorganisation (BAG 19." 108 [HO] = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT); sie muß auch nicht von der Art ihrer Ausführung her einheitlich beurteilt werden (BAG 9 " 269 [ 271 - 272] « AP Nr. 66 und BAG 12, 91 [94 - 953 = AP Nr. 82 zu § 3 TO.4).
  • BAG, 21.09.1966 - 1 AZR 492/65

    Verdrängung von Gewohnheitsrecht - Tarifnormen

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