Rechtsprechung
| BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 313/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Spruch eines Tarifschiedsgerichts - Auslegung einer Tarifbestimmung - Tarifliche Normierung - Lohnzahlung - Arbeitszeit - Arztbesuch - Verdrängung eines Tarifvertrages
Verfahrensgang
- LAG Schleswig-Holstein, 28.04.1961 - 3 Sa 40/61
- BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 313/61
Papierfundstellen
- BAGE 13, 137
- DB 1962, 1049
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter - …
Auszug aus BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 313/61
Er macht geltend, daß durch das Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Arbeiterkrankheitsgesetz) vom 26. Juni 1957 frühere Tarif- 3 Vereinbarungen wie § 7 Ziff, la RTV verdrängt worden seien, und beruft sich dafür auf die Entscheidungen des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 17- und 18. Dezember 1959 (BAG 8, 285; 8, Ji4).a) Nach den Entscheidungen des Großen Senats vom 17. und 18. Dezember 1959 (BAG 8, 285; 8, 314) ist das Arbeiterkrankheitsgesetz eine umfassende Regelung (Kodifikation) der Lohnfortzahlung im Falle unverschuldeter Krankheit eines Arbeiters.
- BAG, 10.05.1962 - 2 AZR 222/61
Kodifikationswirkung - Kur - Lohnfortzahlung
Auszug aus BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 313/61
Der Senat hat durch Urteil vom 10. Mai 1962 (2 AZR 222/61, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) entschieden, daß sich die kodifikatorische und daher andere gesetzliche und tarifliche Normen verdrängende Wirkung des Arbeiterkrankheitsgesetzes nicht auf den Tatbestand der Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung beschränkt, sondern sich nach dem Sinn der genannten Be schlüsse des Großen Senats auf den gesamten Komplex der Lohnzahlung bei Krankheit des Arbeiters erstreckt, also auch die Fälle mit umfaßt, in denen die Krankheit keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte.
- BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung bei Arztbesuch
Dagegen lag dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 1962 (BAG 13, 137 = AP Nr. 36 zu § 1 ArbKrankhG) ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.Denn dann hätten sich die Tarifvertragsparteien jegliche tarifliche Regelung ersparen können (vgl. auch insoweit das bereits erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 1962 - BAG 13, 137 = AP Nr. 36 zu § 1 ArbKrankhG, zu III a der Gründe; zur Auslegung des vergleichbaren Manteltarifvertrags für Arbeiter in der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 20. Oktober 1973 vgl. auch BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - AP Nr. 1 zu § 26 ArbGG 1979 - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
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