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Rechtsprechung
   BAG, 22.06.1962 - 1 AZR 344/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,610
BAG, 22.06.1962 - 1 AZR 344/60 (https://dejure.org/1962,610)
BAG, Entscheidung vom 22.06.1962 - 1 AZR 344/60 (https://dejure.org/1962,610)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 1962 - 1 AZR 344/60 (https://dejure.org/1962,610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsvereinbarungen - Geltung auf gewisse Dauer - Rechtsmißbräuchliche Kündigung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Bindung der Betriebspartner - Außerordentliche Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 13, 156
  • NJW 1962, 2029
  • DB 1962, 1278
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der …

    Auszug aus BAG, 22.06.1962 - 1 AZR 344/60
    Diese Bezugnahme deckt auch die mit diesen überreichten Schriftstücke" Aus dem Schreiben vom 29. Juni 1957, Bl, 22 der Vorinstanzakten, folgt, daß die Kündigung von beiden Gesellschaften ausgegangen ist und an die Betriebsräte der Beklagten und aller angeschlossenen Unternehmen gerichtet war" Unter dem 18" Juli 1957, Bl" 31 der Vorakten, bestätigt der Betriebsrat den Zugang der Kündigung "an alle Betriebsratsvorsitzenden unserer Werke", Ange sichts dieser ihrem Wortlaut nach unstreitigen Schreiben und der Tatsache, daß der Kläger früher insoweit keinerlei Bedenken vorgetragen hatte, war das Landesarbeitsgericht mit Rücksicht auf die Vcrhandlungs- (Beibringung-) maxime nicht verpflichtet, von sich aus weitere Erörterungen hinsichtlich des Zugangs der Kündigung anzustellen" Demgegenüber sind die erstmals in dritter Instanz erhobenen Bedenken des Klägers gegen den ordnungsmäßigen Zugang der Kündigung unbeachtlich, Es bedurfte deshalb nicht der Prüfung der Frage, ob es überhaupt notwendig war, daß die Kündigung von allen Kontrahenten auf der einen Seite ausgehen und allen Kontrahenten der anderen Seite zugehen mußte, jj r -]) Auch der Ansicht der Revision, die Betriebsvereinbarung, auf die der Kläger seine Ansprüche stützt, sei unkündbar, kann nicht zugestimmt werden" Die Ansichten zu der Frage, inwieweit Betriebsvereinbarungen gekündigt werden können, sind geteilt" Wäh rend Neumann-Duesberg, RdA 58, 571ff, sich für einen weit gehenden Ausschluß der KUndigungsmöglichkeit ausspricht, wollen Hueck-Nipperdey, Lehrbuch, 6" Aufl", Band II S" 792f eine Kündigung in aller Regel zulassen" Letztere Auffassung wird auch geteilt in den Entscheidungen des Senats BAG 3, 1 = AP Nr" 1 zu § 57 BetrVG; BAG 4, 232 = AP Nr, 1 zu § 52 BetrVG; BAG 6, 127 = AP Nr. 12 zu § 9 TVG sowie AP Nr" 3 zu § 56 BetrVG" In der neueren Literatur vertreten Fitting-Kraegeloh, BetrVG, 5" Aufl", § 52 Anm" 42, Galperin-Siebert, BetrVG, 3" Aufl", § 52 Amu, 66f (mit Einschränkungen) und Pietz, BetrVG, 3" Aufl", 52 Anm" 27f dieselbe Auffassung wie das Bundesarbeitsgericht" Pagegen hält .Neumann-Puesberg in seinem "Betriebsverfassungsrecht" S" 383ff an seiner früheren Ansicht fest.

    Es besteht also in einem solchen Palle keine Nachwirkung der gekündigten Betriebsvereinbarung, wie das Bundesarbeitsgericht, insbesondere sein großer Senat (Beschluß vom 16" März 1956, BAG 3, 1 /5 7), bereits entschieden hat" Zum selben Ergebnis führt für den Streitfall auch § 5 Abs-, 9 des Manteltarifvertrages für die Sementinüus.trie vom 6" Oktober 1952" Dieser lautet; "Prämienarbeit kann im Einvernehmen zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat eingeführt werden, ~ 8 wenn ein die Normalleistung übersteigendes besonderes Arbeitsergebnis in Qualität9 Menge oder Ersparnis von Rohstoffen, Material, Lohnaufwand oder Energie erwartet und erreicht wird ".

  • BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 420/54

    Umorganisation der Polizei - Land Nordrhein-Westfalen - Polizeiausschüsse - …

    Auszug aus BAG, 22.06.1962 - 1 AZR 344/60
    Diese Bezugnahme deckt auch die mit diesen überreichten Schriftstücke" Aus dem Schreiben vom 29. Juni 1957, Bl, 22 der Vorinstanzakten, folgt, daß die Kündigung von beiden Gesellschaften ausgegangen ist und an die Betriebsräte der Beklagten und aller angeschlossenen Unternehmen gerichtet war" Unter dem 18" Juli 1957, Bl" 31 der Vorakten, bestätigt der Betriebsrat den Zugang der Kündigung "an alle Betriebsratsvorsitzenden unserer Werke", Ange sichts dieser ihrem Wortlaut nach unstreitigen Schreiben und der Tatsache, daß der Kläger früher insoweit keinerlei Bedenken vorgetragen hatte, war das Landesarbeitsgericht mit Rücksicht auf die Vcrhandlungs- (Beibringung-) maxime nicht verpflichtet, von sich aus weitere Erörterungen hinsichtlich des Zugangs der Kündigung anzustellen" Demgegenüber sind die erstmals in dritter Instanz erhobenen Bedenken des Klägers gegen den ordnungsmäßigen Zugang der Kündigung unbeachtlich, Es bedurfte deshalb nicht der Prüfung der Frage, ob es überhaupt notwendig war, daß die Kündigung von allen Kontrahenten auf der einen Seite ausgehen und allen Kontrahenten der anderen Seite zugehen mußte, jj r -]) Auch der Ansicht der Revision, die Betriebsvereinbarung, auf die der Kläger seine Ansprüche stützt, sei unkündbar, kann nicht zugestimmt werden" Die Ansichten zu der Frage, inwieweit Betriebsvereinbarungen gekündigt werden können, sind geteilt" Wäh rend Neumann-Duesberg, RdA 58, 571ff, sich für einen weit gehenden Ausschluß der KUndigungsmöglichkeit ausspricht, wollen Hueck-Nipperdey, Lehrbuch, 6" Aufl", Band II S" 792f eine Kündigung in aller Regel zulassen" Letztere Auffassung wird auch geteilt in den Entscheidungen des Senats BAG 3, 1 = AP Nr" 1 zu § 57 BetrVG; BAG 4, 232 = AP Nr, 1 zu § 52 BetrVG; BAG 6, 127 = AP Nr. 12 zu § 9 TVG sowie AP Nr" 3 zu § 56 BetrVG" In der neueren Literatur vertreten Fitting-Kraegeloh, BetrVG, 5" Aufl", § 52 Anm" 42, Galperin-Siebert, BetrVG, 3" Aufl", § 52 Amu, 66f (mit Einschränkungen) und Pietz, BetrVG, 3" Aufl", 52 Anm" 27f dieselbe Auffassung wie das Bundesarbeitsgericht" Pagegen hält .Neumann-Puesberg in seinem "Betriebsverfassungsrecht" S" 383ff an seiner früheren Ansicht fest.
  • BAG, 22.08.1958 - 1 AZR 20/57

    Beihilfegrundsätze - Fürsorge - Krankheitsfälle - Geburtsfälle - Todesfälle - …

    Auszug aus BAG, 22.06.1962 - 1 AZR 344/60
    Diese Bezugnahme deckt auch die mit diesen überreichten Schriftstücke" Aus dem Schreiben vom 29. Juni 1957, Bl, 22 der Vorinstanzakten, folgt, daß die Kündigung von beiden Gesellschaften ausgegangen ist und an die Betriebsräte der Beklagten und aller angeschlossenen Unternehmen gerichtet war" Unter dem 18" Juli 1957, Bl" 31 der Vorakten, bestätigt der Betriebsrat den Zugang der Kündigung "an alle Betriebsratsvorsitzenden unserer Werke", Ange sichts dieser ihrem Wortlaut nach unstreitigen Schreiben und der Tatsache, daß der Kläger früher insoweit keinerlei Bedenken vorgetragen hatte, war das Landesarbeitsgericht mit Rücksicht auf die Vcrhandlungs- (Beibringung-) maxime nicht verpflichtet, von sich aus weitere Erörterungen hinsichtlich des Zugangs der Kündigung anzustellen" Demgegenüber sind die erstmals in dritter Instanz erhobenen Bedenken des Klägers gegen den ordnungsmäßigen Zugang der Kündigung unbeachtlich, Es bedurfte deshalb nicht der Prüfung der Frage, ob es überhaupt notwendig war, daß die Kündigung von allen Kontrahenten auf der einen Seite ausgehen und allen Kontrahenten der anderen Seite zugehen mußte, jj r -]) Auch der Ansicht der Revision, die Betriebsvereinbarung, auf die der Kläger seine Ansprüche stützt, sei unkündbar, kann nicht zugestimmt werden" Die Ansichten zu der Frage, inwieweit Betriebsvereinbarungen gekündigt werden können, sind geteilt" Wäh rend Neumann-Duesberg, RdA 58, 571ff, sich für einen weit gehenden Ausschluß der KUndigungsmöglichkeit ausspricht, wollen Hueck-Nipperdey, Lehrbuch, 6" Aufl", Band II S" 792f eine Kündigung in aller Regel zulassen" Letztere Auffassung wird auch geteilt in den Entscheidungen des Senats BAG 3, 1 = AP Nr" 1 zu § 57 BetrVG; BAG 4, 232 = AP Nr, 1 zu § 52 BetrVG; BAG 6, 127 = AP Nr. 12 zu § 9 TVG sowie AP Nr" 3 zu § 56 BetrVG" In der neueren Literatur vertreten Fitting-Kraegeloh, BetrVG, 5" Aufl", § 52 Anm" 42, Galperin-Siebert, BetrVG, 3" Aufl", § 52 Amu, 66f (mit Einschränkungen) und Pietz, BetrVG, 3" Aufl", 52 Anm" 27f dieselbe Auffassung wie das Bundesarbeitsgericht" Pagegen hält .Neumann-Puesberg in seinem "Betriebsverfassungsrecht" S" 383ff an seiner früheren Ansicht fest.
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Zu diesen Dauerrechtsverhältnissen gehören auch Betriebsvereinbarungen (BAG Urteil vom 19. Juli 1957 - 1 AZR 420/54 - undUrteil vom 22. Juni 1962 - 1 AZR 344/60 - AP Nr. 1 und 2 zu § 52 BetrVG;… Kreutz, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 77 Rz 314, m.w.N.).
  • BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 278/88

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Das freie Kündigungsrecht der Parteien einer Betriebsvereinbarung unterliegt allerdings nach herrschender Meinung unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsgesetz 1952 (…Dietz/Richardi, BetrVG , 6. Aufl., § 77 Rz 145;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, a.a.O., § 77 Rz 106; BAGE 13, 156 = AP Nr. 2 zu § 52 BetrVG ; BAG Beschluß vom 15. Februar 1957 - 1 ABR 10/55 - AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG ;… a.A. Kreutz, a.a.O., § 77 Rz 311) insofern einer Einschränkung, als solche Betriebsvereinbarungen nicht kündbar sein sollen, die Regelungen für einmalige Fälle enthalten.
  • BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63

    Eisenindustrie - Metallindustrie - Elektroindustrie - Anwesenheitsprämie - …

    Hinsichtlich einer an sich möglichen (BAG [Großer Senatj 3, 1 [5] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG; BAG 4, 6 [1o] = AP Nr. 1 zu § 16 AOGÖ; BAG 4, 232 [238] = AP Nr. 1 zu § 52 BetrVG; BAG 6, 127 [133] = AP Nr. 12 zu § 9 TVG; BAG 13, 156 [159] = AP Nr. 2 zu § 52 BetrVG) i 15 -.
  • LAG Saarland, 03.07.1985 - 1 TaBV 3/84

    Streitigkeit über die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung eines Sozialplans …

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  • LAG Hamburg, 29.09.1993 - 1 TaBV 5/93

    Anspruch eines Betriebsrates auf Einhaltung einer Betriebsvereinbarung; Auslegung …

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