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Rechtsprechung
   BAG, 11.07.1962 - 4 AZR 562/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2550
BAG, 11.07.1962 - 4 AZR 562/61 (https://dejure.org/1962,2550)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1962 - 4 AZR 562/61 (https://dejure.org/1962,2550)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1962 - 4 AZR 562/61 (https://dejure.org/1962,2550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachbearbeiter - Mitarbeiter - Steuerverwaltungen der Länder - Tätigkeitsmerkmale - Weisungsbefugnis - Unterschriftsreife - Selbständige Leistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 13, 199
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.10.1957 - 4 AZR 96/55

    Anwendung der TO A - Verwaltungsstellen - Betriebsstellen - Organisatorische …

    Auszug aus BAG, 11.07.1962 - 4 AZR 562/61
    ab, ob er selbständige Leistungen in dem von der Tarifnorm geforderten Umfange zu erbringen hat Soweit das angefochtene Urteil solche selbständigen Leistungen zu "mindestens etwa 30 bis 40 v H" der Gesamttätigkeit des Klägers für gegeben hält, sind Rügen von der Revision nicht erhoben und materiellrechtliche Fehler auch nicht erkennbar , Hinsichtlich des Begriffs der "selbständigen Leistungen" ist in der 11" Fallgruppe auf die Definition im Klammersatz der ersten Fallgruppe verwiesen Danach erfordern selbständige Leistungen ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative ; eine leichte geistige Arbeit kann dieses Merkmal nicht erfüllen Das Landesarbeitsgericht weist zutreffend darauf hin, daß dies den schon bisher vom Bundesarbeitsgericht zum Begriff der selbständigen Leistungen entwickelten Grundsätzen entspricht (vgl AP Nr. 7 zu § 3 T0UA)" Die geforderte eigene geistige Initiative hat der erkennen de Senat (BAG 5, 27 = AP Nr. 9 zu § 1 T0A) erläutert als eine Gedankenarbeit, die hinsichtlich des einzuschlagenden Weges wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eiiie eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung verlangt Damit stimmt es überein, wenn das Landesarbeitsgericht für die selbständige Leistung voraussetzt , daß der Angestellte bei der von ihm zu treffenden Entscheidung einen nicht von vornherein auf Grund der gegebenen Vorschriften leicht erkennbaren Arbeitsweg einschlagen, d, h" bei der Lösung der gestellten Aufgabe eigene Gedanken entwickeln müsse.
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem …

    Damit haben die Tarifvertragsparteien diesen Begriff in seiner besonderen, spezifischen Bedeutung bei der Finanzverwaltung geradezu als "terminus technicus" verwendet und damit zugleich auf die besonderen Verhältnisse, Aufgabenstellungen und Arbeitsbedingungen in der Finanzverwaltung Bedacht genommen (vgl. die Urteile des Senats BAG 30, 281, 291 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG 13, 190, 197 = AP Nr. 89 zu § 3 TOA; BAG 13, 199, 201 = AP Nr. 90 zu § 3 TOA; vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 202/77 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 Sparkassenangestellte und 7. Dezember 1983 - 4 AZR 394/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    reich der Sparkassen das Urteil des Senats vom 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte, für die ArbeitsVerwaltung das Urteil des Senats vom 9. Oktober 1963 - 4 AZR 374/62 - AP Nr. 1 zu S 1 TVG Tarifverträge: BAVAV und für die Finanzverwaltung BAG 13, 190, 197 = AP Nr. 89 zu § 3 TOA sowie BAG 13, 199, 201 = AP Nr. 90 zu § 3 TOA).
  • LAG Bremen, 13.06.1990 - 2 Sa 63/89

    Vergütung; BAT; Sachbearbeiter ; Vollstreckungsstelle des Finanzamtes; …

    Ebenfalls unerheblich ist, ob der übergeordnete Sachbearbeiter selbst Vorgänge vergleichbarer Art und Schwierigkeit bearbeitet (vgl. BAG Urteil vom 11.7. 1962, 4 AZR 161/61 = AP 89 zu § 3 TOA und Urteil vom 11.7. 1961, 4 AZR 562/61, AP Nr. 90 zu § 3 TOA).
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65

    Finanzamtsangestellter - Mitarbeiter - Selbständige Leistungen - Teilstück der …

    Im angefochtenen Urteil sind die Grundlagen für die vorgenommene Schätzung eingehend dargelegt" Entgegen der Ansicht der Revision ist somit ein Verstoß des angefochtenen Urteils gegen diese Vorschrift ebenfalls nicht erkennbar" 3" In materiell-rechtlicher Hinsicht prüft das Landesarbeitsgericht lediglich das Vorliegen der Tätigkeitsmerkmale der Gruppe VI b BAT Fallgruppe 11" Dagegen, daß es sich auf diese Prüfung'beschränkt, bestehen keine rechtlichen Bedenken" Seit dem Tarifvertrag vom 15" Januar i960 sind für die Angestellten in den Steuerverwaltungen der Länder .Sonder gruppen geschaffen worden (vgl" BAG 11, 164 AP Nr" 78 zu § 3 'TO.A, BAG 12, 2o8 « AP Nr" 84 äaO, BAG 13-, l9o « AP Nr" 89 aaO, BAG 13, 199 AP Nr" 9o aaO, BAG 15, 5o - AP Nr" 1o4 aaO und BAG 15, 163 = AP Nr" lo5 aaO)" Der Kläger war in der Finanzverwaltung des Landes angestellt" Er war auch Mitarbeiter" Nach der Bemerkung Nr. 3 zu allen Vergütungsgruppen kommt des halb für ihn nur die Fallgruppe 11 in Betracht" Von Bedeutung für die Entscheidung des Prozesses ist somit die Prüfung, ob der Kläger selbständige Leistungen erbracht hat, und zwar in einem Umfange von mindestens 3o $« Zu dem Begriff der selbständigen Leistungen hat das Bundesarbeitsgericht ebenfalls wiederholt Stellung genommen (vgl" BAG 5, 27 - AP Nr. 9 zu § 1 TO"A sowie AP Nr" 7, 9, 88 und 9o zu § 3 TO.A).
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