Rechtsprechung
| BAG, 25.02.1966 - 4 AZR 179/63 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Deutschen Reichspost - Dienstordnung für Arbeiter - Deutsche Bundespost - Tarifvertragsrecht - Dienstordnungsrecht - Strafordnungen - Bußordnungen - Herrschaft des Nationalsozialismus - Führer des Betriebes - Führer der Verwaltung - Ordnungsstrafen - Bußen - ...
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 24.07.1962 - 5 Ca 130/62
- BAG, 25.02.1966 - 4 AZR 179/63
Papierfundstellen
- BAGE 18, 172
- NJW 1966, 1430
- MDR 1966, 623
- DVBl 1966, 936
- DB 1966, 745
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59
Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort - …
Auszug aus BAG, 25.02.1966 - 4 AZR 179/63
sein können« Allerdings gebietet die Pürsorgepflicht des Arbeitgebers bei einer Versetzung gegen den Willen des Arbeitnehmers, wie das hier der Pall ist, zu prüfen, ob das Interesse des Arbeitnehmers an der Weiterbeschäftigung in seiner bisherigen Dienststelle auf dem bisherigen Arbeitsplatz hinter das Interesse der Allgemeinheit an ordnungsgemäßer Durchführung des öffentlichen Dienstes, also auch des Postdienstes, und damit an der Versetzung zurücktreten muß (BAG 8, 338 ff« /3457) ° Entgegen der Ansicht der Revision hat das Landesarbeitsgericht diesen Gesichtspunkt bei der Prüfung der Wirksamkeit der Versetzung des Klägers nicht außer acht gelassen« Es hat für das Revisionsgericht bindend, festgestellt, daß der Kläger in dem Postamt W einen ständigen Unruheherd gebildet hat« Es hat auch zutreffend diese Tatsache als einen dienstlichen Grund für die Versetzung des Klägers angesehen« Ohne Rechtsverstoß hat das angefochtene Urteil schließlich diesen dienstlichen Grund zugunsten der Wirksamkeit der Versetzung gewertet und das Interesse des Klägers an seinem Verbleiben in der bisherigen Dienst stelle demgegenüber zurücktreten lassen« Wenn das Berufungsgericht ausführt, in der Versetzung liege keine mißbräuchliche Rechtsausübung durch die Beklagte, so hat es damit hinreichend zum Ausdruck gebracht, daß die Beklagte die erforderliche Interessenabwägung vorgenommen hat und die Versetzung nicht unter Verletzung der Pürsor gepf licht erfolgt ist«. - BAG, 19.03.1957 - 3 AZR 249/54
Außerkrafttreten von Dienstordnungen - Einseitige Aufhebung vom Arbeitgeber - …
Auszug aus BAG, 25.02.1966 - 4 AZR 179/63
hie Anl. 2 der DO Arb galt somit als Dienstordnungsrecht, do io als autonomes Satzungsrecht einer gemeinsamen Dienstordnung (vgl« § 16 AOGÖ) weiter; es war als solches nicht ohne weiteres schon durch das Kontrollratsgesetz Nr" 56 vom 30. Juni 1947 (KRABlo vom 31o Juli 1947 Nr. 16 S" 287) aufgehoben worden (vgl" BAG 4, 6; 8, 215)" Die Weitergeltung des Dienstordnungsrechts für den Bereich der Bundespost folgt weiter aus den §§ 23 Abs" 1 Satz 2 des Postverwaltungsgesetzcs vom 24o Juli 1953 (BGBlo I S. 676), § 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen vom 17o Mai 1950 (BGBlo I S= 207) sowie aus den §§ 191" 199 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) in der Passung vom 18. September 1957 (BGBlo I S" 1338)o Auf § 191 BBG in der Passung vom Io Oktober 1961 (BGBlo I S" 1802) kommt es entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts schon deshalb nicht an, weil die Ordnungsstrafverfügung schon am 25" April 1961 ergangen war. - BAG, 07.02.1958 - 1 AZR 190/57
Kündigung eines Angestellten - Mitwirkung des Personalrates - Wirksamkeit der …
Auszug aus BAG, 25.02.1966 - 4 AZR 179/63
Die Einhaltung der Vorschriften über Porm und Durchführung der Mitwirkung (§ 61 PersVG) ist Wirksamkeitsvoraussetzung einer vom Arbeitgeber beabsichtigten, mitwirkungsbedürftigen Maßnahme (BAG 5, 203).
- BVerwG, 11.11.1960 - VII P 9.59
Notwendigkeit der Beteiligung des Personalrats an Einzelstrafmaßnahmen gegenüber …
Auszug aus BAG, 25.02.1966 - 4 AZR 179/63
Der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts, dem zuständigen Personalrat stehe kein Mitwirkungsrecht bei der Verhängung von Dienst- oder Ordnungsstrafen zu (BVerwGE 11, 238 = AP Nr., 2 zu § 66 PersVG), kann nicht zugestimmt werden. - BAG, 22.08.1958 - 1 AZR 20/57
Beihilfegrundsätze - Fürsorge - Krankheitsfälle - Geburtsfälle - Todesfälle - …
Auszug aus BAG, 25.02.1966 - 4 AZR 179/63
§ 29 Abs. 2 Buchst, a TV Arb nicht mehr angewendet werden 6 soll, die aber als Dienstordnung von den Tarifvertragsparteien über § 9 TVG nicht beseitigt werden konnte, weil die Tarifvertragsparteien kein Recht haben, durch Tarifverträge von ihnen nicht gesetztes Betriebsverfassungsrecht (Betriebsordnungen, Dienstordnungen) unmittelbar außer Kraft zu setzen (BAG 6, 127)" Die Ansicht, daß die Anl0 2 der DO Arb zur Zeit des Erlasses der Dienststrafverfügung als Dienstordnungsrecht fortgalt, steht nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats über die."Beson dere Dienstordnung der Deutschen Reichspost" (SDO) (BAG 10, 214 ff" /2167; 10, 348 ff" ffiO, 3517; AP Nr. 2 zu §'3 TO"A Bundespost). - BAG, 30.11.1960 - 4 AZR 82/60
Bundespost - Höhergruppierung von Angestellten - Verwendung auf …
Auszug aus BAG, 25.02.1966 - 4 AZR 179/63
§ 29 Abs. 2 Buchst, a TV Arb nicht mehr angewendet werden 6 soll, die aber als Dienstordnung von den Tarifvertragsparteien über § 9 TVG nicht beseitigt werden konnte, weil die Tarifvertragsparteien kein Recht haben, durch Tarifverträge von ihnen nicht gesetztes Betriebsverfassungsrecht (Betriebsordnungen, Dienstordnungen) unmittelbar außer Kraft zu setzen (BAG 6, 127)" Die Ansicht, daß die Anl0 2 der DO Arb zur Zeit des Erlasses der Dienststrafverfügung als Dienstordnungsrecht fortgalt, steht nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats über die."Beson dere Dienstordnung der Deutschen Reichspost" (SDO) (BAG 10, 214 ff" /2167; 10, 348 ff" ffiO, 3517; AP Nr. 2 zu §'3 TO"A Bundespost). - LAG Baden-Württemberg, 10.01.1963 - 4 Sa 86/62
Auszug aus BAG, 25.02.1966 - 4 AZR 179/63
hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts gemäß § 128 Abs" 2 ZPO in der Sitzung vom 9" Februar 1966 durch den Senatspräsidenten Dr, Poelmann, die Bundeorichter Dr" Pecher und Dr" Neumann sowie die Bundesarbeitsrichter Keil und Pr" Sohler für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg von 18" Januar 1963 - 4 Sa 86/62 - in der Kootenontocheidung und insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers hinsichtlich des.
- BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76
Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung - …
fall; denn auch die einzelne Sanktionsmaßnahme dient der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung und damit der Durchsetzung der allgemeinen Ordnung in der Dienst stelle (BAG 18, 172 [179] = AP Hr. 8 zu § 66 PersVG [Bl. 4]; für die entsprechende Regelung im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes: BAG 19, 181 [188] = AP Nr. 27 zu § 59 BetrVG 1952 [Bl. 3 R ] ; BAG 20, 79 [87 f.] = AP Hr. 1 zu § 56 BetrVG 1952 Betriebsbuße [zu II 1 der Gründe]; BAG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 1 AZR 94/74 - BB 1976, 414 = [demnächst] AP Hr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße [zu 1 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Die Einhaltung der Vorschriften über Porm und Durchführung der Mitwirkung des Personalrats (Art. 72 BayPVG) ist gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzung Jeder mitwirkungsbedürftigen Maßnahme des Dienstherm (BAG 5, 203 [207] = AP Nr. 1 zu § 61 PersVG [Bl. 2 R ] ; BAG 18, 172 [177, 178] = AP Nr. 8 zu § 66 PersVG [Bl. 3]).
- BAG, 25.05.1982 - 1 AZR 1073/79
Dienstordnung - Dienstpflichtverletzung - Mitbestimmung - Personalrat - …
Zur Ordnung in der Dienststelle gehört auch das Disziplinarwesen, jedenfalls soweit es der Aufrechterhaltung dieser Ordnung dient (BAG 18, 172, 179 = AP Nr. 8 zu § 66 PersVG; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 -, AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu I 1 der Gründe).Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht zu § 66 PersVG 1955 entschieden, daß der Personalrat auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen im Einzelfalle ein Mitwirkungsrecht hat (Urteil vom 25. Februar 1966 - 4 AZR 179/63 -, AP Nr. 8 zu § 66 PersVG).
- BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74
Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw. …
Diese Auffassung steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitgerichts (BAGE 18, 172 [179] = AP Nr. 8 zu § 66 PersVG ; BAGE 19, 181 [188] = AP Nr. 27 zu § 59 BetrVG ; BAGE 20, 79 [97] = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Betriebsbuße).und der überwiegenden Meinung in der Literatur (…Dietz-Richardi, BetrVG , 5. Aufl., § 87 Anm. 128; GK-Wiese,. BetrVG , § 87 Anm. 66;… Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG , 11. Aufl., § 87 Anm. 19 mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 20.78
Überprüfung von Arbeitsplätzen als Vorentscheidung einer Eingruppierung - …
Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings im Urteil vom 25. Februar 1966 - 4 AZR 179/63 - (BAGE 18, 172 [BAG 25.02.1966 - 4 AZR 179/63] [178 ff.] = AP Nr. 8 zu § 66 PersVG = PersV 1966, 227) diese Auffassung abgelehnt und entschieden, daß bei der Verhängung von Ordnungsstrafen oder Bußen gegenüber Arbeitnehmern, die im öffentlichen Dienst des Bundes stehen, ein Mitwirkungsrecht des Personalrats nach § 66 Abs. 1 Buchstabe g PersVG 1955 bestehe. - BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91
Mitbestimmung bei Erlaß eines Disziplinarbescheids
Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht zu § 66 PersVG 1955 entschieden, daß der Personalrat auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen im Einzelfall ein Mitwirkungsrecht hat (Urteil vom 25. Februar 1966 - 4 AZR 179/63 - AP Nr. 8 zu § 66 PersVG). - BVerwG, 23.08.1982 - 6 P 45.79
Vorzeitige Beendigung des Dienstes ohne Genehmigung - Mitbestimmung über eine …
Die zu der früheren Vorschrift des § 66 Abs. 1 Buchst. g PersVG 1955 vom Bundesarbeitsgericht vertretene gegenteilige Auffassung (Urteil vom 25. Februar 1966 - 4 AZR 179/63 -[BAGE 18, 172, 178 ff. [BAG 25.02.1966 - 4 AZR 179/63]]) kann schon mit Rücksicht auf die neue Regelung des § 78 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG nicht als eine die Pflicht zur Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes begründende Abweichung angesehen werden.Darüber hinaus ist die vom Bundesarbeitsgericht vertretene Auffassung über die Mitwirkungsbedürftigkeit der Verhängung einer Geldbuße keine seine Entscheidung tragende Erwägung, sondern lediglich eine Hilfsbegründung (BAGE 18, 172 [BAG 25.02.1966 - 4 AZR 179/63] [177 unten]); das Bundesarbeitsgericht hat die Ordnungsstrafverfügung, in erster Linie deshalb für unwirksam angesehen, weil die ihr zugrunde liegende Dienstordnung für die Arbeiter der Deutschen Reichspost (DOArb) vom 1. Juli 1938 nicht mehr geltendes Recht gewesen sei.
- BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 962/79
Betriebsvereinbarung - Dienstvereinbarung - Kündigung
Denn anders als bei Dienstordnungsangestellten i.S. des § 351 RV0, bei denen die Zulässigkeit einer disziplinarrechtlichen Entlassung aus der Verweisung des § 352 RV0 auf das Beamtenrecht folgt, hat der Arbeitgeber bei sonstigen Arbeitsverhältnissen keine vergleich bare Disziplinargewalt (vgl. schon BAG 18, 172, 178). - LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11
Initiativrecht des Betriebsrats für die Erstellung einer Betriebsordnung
Anders als bei Strafen oder Bußen, die der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung und damit der Regelung der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer bei fortdauerndem Arbeitsverhältnis dienen, wird das Arbeitsverhältnis und damit die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zum Betrieb durch eine Kündigung beendet (vgl. BAG 25.02.1966 - 4 AZR 179/63 - AP Nr. 8 zu § 66 PersVG zu 1 d. Gr.). - BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 34/66
Betriebsbußordnung - Bußordnung
Soellner, JZ 66, 801;. - BVerwG, 14.07.1977 - 7 P 11.75
Beteiligung des Dienststellenleiters - Beschlußverfahren - Beteiligungspflichtige …
Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings im Urteil vom 25. Februar 1966 - 4 AZR 179/63 - (BAGE 18, 172 [BAG 25.02.1966 - 4 AZR 179/63] [178 ff.] = AP Nr. 8 zu § 66 PersVG = PersV 1966, 227) diese Auffassung abgelehnt und entschieden, daß bei der Verhängung von Ordnungsstrafen oder Bußen gegenüber Arbeitnehmern, die im öffentlichen Dienst des Bundes stehen, ein Mitwirkungsrecht des Personalrats nach § 66 Abs. 1 Buchst. g) PersVG 1955 bestehe. - BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1049/79
- VG Koblenz, 22.10.1974 - 4 PV 7/74
Streitigkeiten über die Rechtsstellung der Personalvertretung; Beteiligung des …
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