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Rechtsprechung
   BAG, 10.06.1969 - 2 AZR 94/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,942
BAG, 10.06.1969 - 2 AZR 94/68 (https://dejure.org/1969,942)
BAG, Entscheidung vom 10.06.1969 - 2 AZR 94/68 (https://dejure.org/1969,942)
BAG, Entscheidung vom 10. Juni 1969 - 2 AZR 94/68 (https://dejure.org/1969,942)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 81
  • NJW 1969, 1871 (Ls.)
  • MDR 1969, 959
  • DB 1969, 1603
  • DB 1969, 1608
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16

    Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM

    Es kommt vor allem auf die Vorgeschichte der Krankheit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das voraussichtliche Ende der Krankheit an"; 19.8.1976 - 3 AZR 512/75 - AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 [1.]: "Vor allem ist aber auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12.3.1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (...)".S. hierzu schon BAG 9, 12.1954 - 2 AZR 46/53 - BAGE 1, 237 = AP § 123 GewO Nr. 1 [2.]: "Im Schrifttum und in der Rechtsprechung wird auch übereinstimmend angenommen, dass es sich zwar nicht um eine dauernde Arbeitsunfähigkeit handeln brauche, aber doch im Zeitpunkte der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen müsse, die in absehbarer Zeit nicht wieder behoben werden könne, oder dass es eine Arbeitsunfähigkeit von erheblicher Dauer sein müsse"; 23.1.1958 - 2 AZR 206/55 - AP § 1 KSchG Nr. 50 [II.]: "Als Interessen der Beklagten an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses waren in Betracht zu ziehen, dass der Kläger immerhin schon lange an Muskelschwund erkrankt war und von der Beklagten der Zeitpunkt seiner Wiederherstellung ebensowenig beurteilt werden konnte wie die Frage, ob der an Muskelschwund erkrankte Kläger nach einer etwaigen Genesung im Betrieb der Beklagten künftig überhaupt noch Verwendung finden könne"; 16.12.1960 - 1 AZR 429/58 - AP § 133 c GewO Nr. 3; 12.3.1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 1 = NJW 1968, 1693 = MDR 1968, 792 ["Juris"-Rn- 10]: "Die Rechtsprechung des BAG zur Frage, ob wegen einer Krankheit des Arbeitnehmers gekündigt werden kann, stimmt mit der Rechtslehre überein.

    Es kommt vor allem auf die Vorgeschichte der Krankheit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das voraussichtliche Ende der Krankheit an"; 19.8.1976 - 3 AZR 512/75 - AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 [1.]: "Vor allem ist aber auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12.3.1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (...)".

    Es kommt vor allem auf die Vorgeschichte der Krankheit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das voraussichtliche Ende der Krankheit an"; 19.8.1976 - 3 AZR 512/75 - AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 [1.]: "Vor allem ist aber auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12.3.1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (...)".

  • ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung

    Es kommt vor allem auf die Vorgeschichte der Krankheit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das voraussichtliche Ende der Krankheit an"; 19.8.1976 - 3 AZR 512/75 - AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 [1.]: " ... Vor allem ist aber auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12.3.1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (...)".

    Es kommt vor allem auf die Vorgeschichte der Krankheit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das voraussichtliche Ende der Krankheit an"; 19.8.1976 - 3 AZR 512/75 - AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 [1.]: " ... Vor allem ist aber auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12.3.1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (...)".

    Es kommt vor allem auf die Vorgeschichte der Krankheit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das voraussichtliche Ende der Krankheit an"; 19.8.1976 - 3 AZR 512/75 - AP § 1 KSchG Krankheit Nr. 2 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 3 [1.]: " ... Vor allem ist aber auch die voraussichtliche zukünftige Entwicklung in die Interessenabwägung einzubeziehen, wie dies die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats vom 12.3.1968 für den Fall einer voraussichtlich lange andauernden Krankheit verlangt hat (...)".

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe - …

    In der Revisionsinstanz kann nur nachgeprüft werden ob der Ermessensrahmen für die Pehlzeiten durch geradezu sachwidrige Erwägungen gegen jede vernünftige Relation zu weit gezogen worden ist (vgl. BAG 22, 81=AP Kr. 2 zu § 1 KSchG Krankheit [unter II der Gründe] mit zust. Anm. von Gitter).
  • LAG Hessen, 12.01.2011 - 2 Sa 1438/10

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers

    Rn. 21 Für die Feststellung erheblicher Fehlzeiten in der Vergangenheit ist auf einen längeren Beurteilungszeitraum abzustellen (vgl. BAG vom 19. August 1976, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Krankheit).
  • LAG Hessen, 20.03.2013 - 2 Sa 1238/12

    Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit; Personenbedingte Kündigung wegen …

    Rn. 24 Für die Feststellung erheblicher Fehlzeiten in der Vergangenheit ist auf einen längeren Beurteilungszeitraum abzustellen (vgl. BAG vom 19. August 1976, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Krankheit).
  • BSG, 15.11.1984 - 7 RAr 109/83

    Auslegung irrevisiblen Rechts - Revisibilität - Inzidente Auslegung revisiblen …

    Es kann daher auf die Ausführungen des LSG verwiesen werden, zu denen allerdings zu bemerken ist, daß die zitierte Rechtsprechung (BAGE 20, 345; 22, 81; BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 -Krankheit-) nicht die außerordentliche, sondern die ordentliche Kündigung betrifft; jedoch ist schon bei einer ordentlichen Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten ein strenger Maßstab anzulegen, so daß eine solche Kündigung nicht rechtens ist, wenn weder außergewöhnlich lange Fehlzeiten vorliegen noch für die Zukunft mit weiteren außergewöhnlichen Fehlzeiten zu rechnen ist.
  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 400/76
    Bei einer krankheitsbeding sichtigt werden: Der Grad der wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers, die Auswirkungen auf den betrieblichen Ablauf sowie auf die Zusammenarbeit der übrigen Arbeitnehmer, die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und die Möglichkeit der vorübergehenden oder endgültigen Umsetzung des Arbeitsnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz (vgl. BAG 22, 81 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Krankheit; BAG 8, 123 = AP Nr. 19 zu § 14 SchwBeschG;… ferner die Urteile vom 19. August 1976 - 3 AZR 512/75 - AR-Blattei "Kündigungsschutz" Entsch. 167 [auch zum Abdruck im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt] sowie vom Io. März 1977 - 2 AZR 79/76 - aaO).
  • BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 1053/79
    Annahme künftiger erheblicher Fehlzeiten zu rechtfertigen, steht dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 22, 81 [84] = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Krankheit [unter II der Gründe]; BAG AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972 [zu II 3 d der Gründe]).
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