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Rechtsprechung
   BAG, 27.07.1972 - 5 AZR 141/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1139
BAG, 27.07.1972 - 5 AZR 141/72 (https://dejure.org/1972,1139)
BAG, Entscheidung vom 27.07.1972 - 5 AZR 141/72 (https://dejure.org/1972,1139)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 1972 - 5 AZR 141/72 (https://dejure.org/1972,1139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stammarbeiter - Treueprämie - Gratifikation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 377
  • MDR 1973, 81
  • DB 1972, 1491
  • DB 1972, 2114
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91

    Lebensversicherung für eine Übergangszeit.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind tarifvertragliche Regelungen, die zu einer faktischen Einschränkung des Kündigungsrechts des Arbeitnehmers führen, nur dann als zulässig anzusehen, wenn sie bei Abwägung aller Einzelumstände dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar sind und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprechen (BAGE 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG; BAG Urteil vom 24. Januar 1963 - 5 AZR 100/62 - AP Nr. 29 zu Art. 12 GG; BAGE 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 754/77

    Wirksamkeit und Reichweite eines dog. Rückzahlungsklausel

    Auch für die letztgenannten Fälle hat das Bundesarbeitsgericht Grenzen einer zulässigen Vertragsgestaltung angenommen (BAG 24, 377 T381 f.] = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation [unter I 2 und 3 der Gründe m.w.Nachw.]).
  • BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74

    Gratifikation - Betriebsvereinbarung - Billigkeitskontrolle - Ausschlußfrist - …

    b) Nur bei solchen Formen von Arbeitsentgelt hat das Bundesarbeitsgericht Bindungsklauseln die Anerkennung verweigert, die zum Lohn im engeren Sinne zu rechnen sind, weil sie entweder als Zulage zum Zeitlohn gezahlt werden oder als Leistungslohn nach dem Leistungserfolg des Einzelnen berechnet werden (so für übertarifliche Bezahlung in AP Nr. 28 zu Art. 12 GG, für die sogen. StammarbeiterZulage in AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen - und AP Nr. 77 zu § 611 BGB Gratifikation sowie für die Provision eines angestellten Immobilienkaufmanns in dem Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - /"demnächst AP Nr. 4 zu § 87 a HGB zu II der Gründe; vgl. auch Buchner, Anm. zu AP Nr. 77 zu § 611 BGB Gratifikation / "zu 1, c (2), Bl. 5 ß 7).
  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 281/83
    Der Senat hat zwar wiederholt entschieden, daß es im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig sei, jederzeit widerrufliche Lohnzuschläge, z. B. Leistungszulagen, auch zu widerrufen, dabei sind jedoch die Grenzen billigen Ermessens ein zuhalten (vgl. BAG 24, 377, 381 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 30. August 1972, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, jeweils m. w. N.).

    Der Widerruf oder Entzug solcher Lohnbestandteile kann deshalb nur für die Zukunft erfolgen (BAG 24, 377, 381 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation, zu I 2 der Gründe mit Anm. v. Buchner).

  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 280/83
    Der Senat hat zwar wiederholt entschieden, daß es im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig sei, jederzeit widerrufliche Lohnzuschläge, z. B. Leistungszulagen, auch zu widerrufen, dabei sind jedoch die Grenzen billigen Ermessens ein zuhalten (vgl. BAG 24, 377, 381 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 30. August 1972, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, jeweils m. w. N.).

    Der Widerruf oder Entzug solcher Lohnbestandteile kann deshalb nur für die Zukunft erfolgen (BAG 24, 377, 381 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation, zu I 2 der Gründe mit Anm. v. Buchner).

  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 62/94

    Betriebsvereinbarung: Rückzahlungsverpflichtung bezüglich Abfindung bei …

    So darf eine vom Arbeitnehmer gestellte Kaution im Falle einer fristgerechten Kündigung nicht verfallen (Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB), auch darf für den Fall der Kündigung durch den Arbeitnehmer keine Vertragsstrafe vereinbart werden (Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB), auch darf ein bereits verdientes Arbeitsentgelt im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht verfallen (Urteil vom 27. Juli 1972, BAGE 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB) und darf für den Fall einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht die Zahlung einer "Abfindung" durch den Arbeitnehmer vereinbart werden (Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/86 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB).
  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 279/83
    Der Senat hat zwar wiederholt entschieden, daß es im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig sei, jederzeit widerrufliche Lohnzuschläge, z. B. Leistungszulagen, auch zu widerrufen, dabei sind jedoch die Grenzen billigen Ermessens ein zuhalten (vgl. BAG 24, 377, 381 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 30. August 1972, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, jeweils m. w. N.).

    Der Widerruf oder Entzug solcher Lohnbestandteile kann deshalb nur für die Zukunft erfolgen (BAG 24, 377, 381 = AP Nr. 75 zu § 617 BGB Gratifikation, zu I 2 der Gründe mit Anm. v. Buchner).

  • BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79

    Bedingung - Wettbewerbsverbot und Jahresumsatzprämie

    verhältnisses abhängig gemacht werden darf (BAG Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB, zu II 1 der Gründe; zum gleichen Problem vgl. auch Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB, mit zust. Anm. von Herschel; Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB mit zust. Anm. von Leipold; BAG 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; Münch.- Komm.-Schwerdtner, BGB, § 622 Rz 49;… Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl. § 622 Rz 33, 34, alle mit weiterem Nachweis).
  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 278/83
    Der Senat hat zwar wiederholt entschieden, daß es im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig sei, jederzeit widerrufliche Lohnzuschläge, z. B. Leistungszulagen, auch zu widerrufen, dabei sind jedoch die Grenzen billigen Ermessens ein zuhalten (vgl. BAG 24, 377, 381 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 30- August 1972, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, jeweils m. w. N.).

    Der Widerruf oder Entzug solcher Lohnbestandteile kann deshalb nur für die Zukunft erfolgen (BAG 24, 377, 381 z AP li'. 75 zu § 611 BGB Gratifikation, zu I 2 der Gründe mit Anm. v. Buchner).

  • LAG Hamm, 14.03.1995 - 6 Sa 1038/94

    Betriebliche Altersversorgung: Ermittlung der Anwartschaft nach dem …

    aa) Treueprämien sind in der Regel Entgelt für erbrachte oder künftig erwartete Betriebstreue, sie stehen daher den Anwesenheitsprämien nahe und haben Lohncharakter - BAG, Urteil vom 27.07.1972, AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation -.
  • LAG Köln, 06.12.2006 - 7 Sa 989/06

    Unbegründeter Klage auf Sonderzuwendung unter Freiwilligkeitsvorbehalt bei …

  • BAG, 12.10.1972 - 5 AZR 227/72

    Treueprämie - Gratifikation

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 516/92

    Zahlung einer einzelvertraglichen Umsatzbeteiligung - Auslegung einer …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2011 - 11 Sa 2566/10

    Bonus - Stichtagsklausel - Entgeltcharakter

  • ArbG Düsseldorf, 08.01.2025 - 14 Ca 4572/24
  • BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 825/78

    Anspruch auf Zahlung einer übertariflichen Zulage nach einem Widerruf dieser …

  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 181/94

    Rückzahlung einer Abfindung bei Eigenkündigung im Folgearbeitsverhältnis aufgrund …

  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 167.73

    Pflicht zur Rückzahlung einer gewährten Zuwendung - Auslegung des Begriffes …

  • BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 239/72

    Gratifikation - Arbeitgeberzuwendung

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