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Rechtsprechung
   BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 124/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1852
BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 124/73 (https://dejure.org/1973,1852)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1973 - 3 AZR 124/73 (https://dejure.org/1973,1852)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1973 - 3 AZR 124/73 (https://dejure.org/1973,1852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegehalt - Versorgungsfond - Altersrente - Kürzung der Altersrente durch Arbeitgeber - Billiges Ermessen - Beweislast - Darlegungspflicht

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Kürzung der Altersrente aus einem Versorgungswerk, Darlegungs- und Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 362
  • NJW 1974, 765 (Ls.)
  • VersR 1974, 694
  • DB 1974, 486
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen - …

    Auszug aus BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 124/73
    Auch die beitragslose Altersversorgung ist Gegenleistung aus dem Arbeitsverhältnis, Gegenleistung dafür, daß der Pensionär seine Arbeitsleistung während seines ganzen oder eines erheblichen Teiles seines Berufslebens in die Dienste des Arbeitgebers gestellt hat (BAG vom 10. Marz 1972 - 3 AZR 278/71 - AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt /"zu A II 2 a der Gründe 7; für den Pall der Altersversorgung durch eine Unterstützungseinrichtung auch BAG vom 17. Mai 1973 - 3 AZR 381/72 - /"dem nächst AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen /"zu B II 1 a der Gründe, beide Entscheidungen auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 124/73
    Auch die beitragslose Altersversorgung ist Gegenleistung aus dem Arbeitsverhältnis, Gegenleistung dafür, daß der Pensionär seine Arbeitsleistung während seines ganzen oder eines erheblichen Teiles seines Berufslebens in die Dienste des Arbeitgebers gestellt hat (BAG vom 10. Marz 1972 - 3 AZR 278/71 - AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt /"zu A II 2 a der Gründe 7; für den Pall der Altersversorgung durch eine Unterstützungseinrichtung auch BAG vom 17. Mai 1973 - 3 AZR 381/72 - /"dem nächst AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen /"zu B II 1 a der Gründe, beide Entscheidungen auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 531/55

    Arbeitsentgelt: Widerruf des Ruhegeldversprechens

    Auszug aus BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 124/73
    Hierfür ist seit dem Urteil BAG $, 327 = AP Nr. 18 zu § 242 BGB Ruhegehalt allgemein anerkannt, daß der Arbeit geber, der seinem Arbeitnehmer eine Altersversorgung unter einem Kürzungs- oder Widerrufsvorbehalt zugesagt hat, gegen über dem Pensionär eine Kürzung nur nach billigem Ermessen vor nehmen kann, das heißt nur dann, wenn nach einer umfassenden Interessenabwägung sachliche Gründe eine Kürzung unumgänglich erscheinen lassen.
  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 588/54

    Arbeitsverhältnis: Beabsichtigte Dauer eines mit einem 68-jährigen Arbeitnehmer …

    Auszug aus BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 124/73
    Auch die beitragslose Altersversorgung ist Gegenleistung aus dem Arbeitsverhältnis, Gegenleistung dafür, daß der Pensionär seine Arbeitsleistung während seines ganzen oder eines erheblichen Teiles seines Berufslebens in die Dienste des Arbeitgebers gestellt hat (BAG vom 10. Marz 1972 - 3 AZR 278/71 - AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt /"zu A II 2 a der Gründe 7; für den Pall der Altersversorgung durch eine Unterstützungseinrichtung auch BAG vom 17. Mai 1973 - 3 AZR 381/72 - /"dem nächst AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen /"zu B II 1 a der Gründe, beide Entscheidungen auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76

    Berechtigung der Unterstützungskasse zum Widerruf von Leistungen

    Die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen, die eine Unterstützungskasse unter Ausschluß des Rechtsanspruchs zahlt, ist deshalb nur dann zulässig wenn sachliche Gründe eine Kürzung unumgänglich erscheinen lassen (BAG 21, 46 [51] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 2a) der Gründe]; ferner BAG 25, 362 [369] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 5a) der Gründe]).

    Der Arbeitgeber muß deshalb dafür sorgen, daß der Unterstützungseinrichtung die Mittel zur Verfügung stehen, die sie benötigt, um die Versorgungsleistungen zu erbringen (BAG 25, 194 [201 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 3a) der Gründe]; vgl. auch BAG 25, 362 [368 f.] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 4 der Gründe]).

  • BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch - …

    Der Arbeitgeber muß deshalb dafür sorgen, daß der Unterstützungseinrichtung die Mittel zur Verfügung stehen, die sie benötigt, um die Versorgungsleistungen zu erbringen (BAG 25, 194- [2ol f .] = AP Nr. 6 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 3 a der Gründe]; Urteil vom 28. April 1977 - 3 AZR 3oo/76 - [demnächst] AP Nr. 7 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu I 2 a der Gründe]; vgl. auch BAG 25, 362 [368 f .J = AP Nr. 162 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt [zu 4- der Gründe]).
  • BAG, 05.02.1981 - 3 AZR 748/79

    Übergangsgeld - Abkehrgeld - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH - …

    Die Altersrente ist vielmehr Gegenleistung aus dem Arbeitsvertrag mit Versorgungs und Entgeltcharakter und damit eine besondere Form der Vergütung, auf die ein Rechtsanspruch besteht (vgl. BAG 24, 63 [72] = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III 2 b der Gründe]; BAG 24, 177 [183 f.] = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A II 2 a der Gründe]; BAG 25, 362 [368] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 3 d der Gründe]).
  • BAG, 27.10.1981 - 3 AZR 1155/78
    Der Betriebsrentenanspruch hat nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Gegensatz zur Ansicht der Revision auch Entgeltcharakter und ist insoweit dem Lohnanspruch gleichwertig zu erachten (vgl. statt vieler BAG 25, 362 [368] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 3 d der Gründe] m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.02.1982 - 4 Sa 101/81
    Ein solcher billigem Ermessen entsprechender sachlicher Grund kann nach ganz herrschender Meinung die wirtschaftliche Notlage eines Betriebes sein (vgl BAG 1955-05-10 2 AZR 7/54 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG 1955-06-23 2 AZR 225/54 = AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG 1955-05-05 2 AZR 55/53 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG 1971-12-10 3 AZR 190/71 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt und BAG 1973-11-09 3 AZR 124/73 = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
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